Die Innengesellschaft ist eine oft übersehene, aber dennoch wichtige Form des Zusammenschlusses von Personen zur Realisierung eines gemeinsamen Zwecks oder zur Förderung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Interesses. In diesem Beitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen und die Struktur der Innengesellschaft, wie sie im deutschen Recht verankert ist, behandeln. Zusätzlich werden wir auf aktuelle Gerichtsurteile eingehen, die diese gesetzlichen Bestimmungen weiter auslegen und den Rahmen für die Praxis in Deutschland setzen. Bevor wir ins Detail gehen, widmen wir uns den zentralen Begriffen und Herausforderungen, die die Innengesellschaft betreffen.

Gliederung

  • Einführung in die Innengesellschaft
  • Wichtige rechtliche Grundlagen
  • Struktur und Gesellschaftervertrag
  • Haftung der Gesellschafter
  • Steuern und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
  • Relevante Gerichtsurteile und Beispiele
  • FAQs und Zusammenfassung

Einführung in die Innengesellschaft

Die Innengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, bei der kein äußerer Rechtsrahmen (z. B. durch Eintragung im Handelsregister) existiert, sondern die Gesellschaft ausschließlich aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern besteht. Im Gegensatz zu einer juristischen Person, wie einer GmbH oder einer AG, handelt es sich bei einer Innengesellschaft um eine Personengesellschaft. Die rechtliche Grundlage der Innengesellschaft ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 705 ff. BGB.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Wir haben bereits erwähnt, dass die wichtigste gesetzliche Regelung für Innengesellschaften das BGB ist. Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen sind:

  • § 705 BGB: Innengesellschaft ist ein schuldrechtlicher Vertrag
  • § 706 BGB: Gesellschafter sind zur Leistung der vereinbarten Beiträge verpflichtet
  • § 707 BGB: Regelungen zur Verteilung des Gewinns und der Verluste
  • § 709 BGB: Gesellschaftsbeschlüsse und Stimmrechte
  • § 714 BGB: Geschäftsführung und Vertretung
  • § 737 BGB: Haftung der Gesellschafter

Es ist wichtig zu beachten, dass viele Aspekte der Innengesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag der Gesellschafter individuell ausgestaltet werden können. Daher gilt insbesondere bei Innengesellschaften der Grundsatz der Vertragsfreiheit und Flexibilität.

Struktur und Gesellschaftervertrag

Die Organisation einer Innengesellschaft beginnt mit der Errichtung eines Gesellschaftervertrags. Dieser Vertrag legt die wichtigen Grundlagen der Gesellschaft fest, wie beispielsweise:

  • Gegenstand und Zweck der Gesellschaft
  • Erbringung von Beiträgen (finanziell oder materiell) durch die Gesellschafter
  • Verteilung von Gewinnen und Verlusten
  • Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter

Ein Gesellschaftervertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden, d. h. es ist keine notarielle Beurkundung erforderlich. Jedoch kann es ratsam sein, einen schriftlichen Vertrag zu haben, um Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern effektiv zu lösen und Klarheit über die Rechte und Pflichten jedes Gesellschafters zu schaffen. Der Vertrag sollte so gestaltet sein, dass er den individuellen Bedürfnissen der Gesellschafter und dem Zweck der Gesellschaft gerecht wird.

Haftung der Gesellschafter

Die Haftung der Gesellschafter bei einer Innengesellschaft ist ein wichtiges Thema. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft besteht in der Innengesellschaft eine persönliche Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsverbindlichkeiten. Diese Haftung kann jedoch durch den Gesellschaftervertrag begrenzt oder abgewendet werden. In der Regel liegt die Haftung für die gesellschaftlichen Verbindlichkeiten bei jedem Gesellschafter anteilig an seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen oder seiner Geschäftsanteil.

Um sich vor unerwarteter persönlicher Haftung zu schützen, sollten die Gesellschafter auf die Gestaltung der Verträge achten und sicherstellen, dass die Haftungsregelungen klar und eindeutig definiert sind. Eine gute Beratung durch einen Rechtsanwalt kann hierbei hilfreich sein.

Steuern und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Da die Innengesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, wird sie steuerlich als transparent behandelt. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft selbst keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen muss. Stattdessen werden die Einkünfte der Gesellschaft direkt bei den Gesellschaftern versteuert. Die Gesellschaft hat allerdings dem Finanzamt gegenüber Auskunft über ihre Einkünfte und Vermögenszuwächse zu erteilen (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO).

Die Gesellschafter erzielen aus ihrer Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die sie bei ihrer persönlichen Einkommenssteuer angeben müssen. Die laufenden und einmaligen Einkünfte werden dabei nach dem so genannten Transparenzprinzip direkt den Gesellschaftern zugerechnet. Abhängig von der individuellen Einkommenssituation des Gesellschafters kann dies zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führen. Eine sorgfältige steuerliche Planung und Beratung ist daher für Gesellschafter von Innengesellschaften empfehlenswert.

Sozialversicherungsrechtlich ist die Innengesellschaft ebenfalls von Bedeutung. Arbeitnehmerähnliche Gesellschafter können unter Umständen in der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) versicherungspflichtig sein. Hierbei kommt es auf die individuellen Umstände des Gesellschafters und die Verträge innerhalb der Gesellschaft an. Eine fundierte Beratung durch einen Fachanwalt oder Sachverständigen ist auch in diesem Bereich ratsam.

Relevante Gerichtsurteile und Beispiele

Im Laufe der Jahre haben verschiedene deutsche Gerichte Entscheidungen in Bezug auf Innengesellschaften getroffen, die das Verständnis und die Anwendung der gesetzlichen Regelungen auf diesen Gesellschaftstyp vertieft haben. Einige relevante Urteile sind:

  • BGH, Urteil vom 27.01.2003, Az. II ZR 304/00: Die Innengesellschaft kann auch durch konkludentes Handeln, d. h. ohne ausdrücklichen Vertrag, entstehen, wenn die Umstände dies nahelegen.
  • BGH, Urteil vom 19.07.2004, Az. II ZR 110/02: Ein Gesellschafter kann seine Beteiligung an einer Innengesellschaft kündigen, wenn er wichtige Gründe dafür hat, auch wenn eine Kündigungsfrist vertraglich nicht vorgesehen ist.
  • BGH, Urteil vom 20.11.2006, Az. II ZR 76/05: Der Geschäftsführer einer Innengesellschaft hat (ähnlich wie bei einer GmbH oder AG) gegenüber den Gesellschaftern eine Informationspflicht und ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung und Berichterstattung sicherzustellen.

Die genannten Urteile verdeutlichen einige der rechtlichen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit Innengesellschaften auftreten können, und lassen erkennen, dass eine umfassende rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung einen entscheidenden Beitrag zum erfolgreichen Betrieb einer Innengesellschaft leisten können.

FAQs und Zusammenfassung

Nachdem wir die verschiedenen Aspekte der Innengesellschaft dargestellt haben, möchten wir einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema beantworten:

Ist die Innengesellschaft eine geeignete Rechtsform für mein Geschäft?

Die Innengesellschaft kann eine geeignete Rechtsform für kleine oder mittelgroße Projekte sein, bei denen Flexibilität und Einfachheit gefragt sind. Für größere Projekte oder solche mit erhöhtem Risiko sollten Gesellschafter jedoch Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG in Betracht ziehen, um ihre persönliche Haftung zu begrenzen.

Wie kann ich eine Innengesellschaft gründen?

Eine Innengesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrags zwischen den beteiligten Personen. Dieser Vertrag kann grundsätzlich formlos geschlossen werden, sollte aber alle relevanten Aspekte der Zusammenarbeit und den Umfang der Haftung der Gesellschafter abdecken.

Kann ich eine Innengesellschaft in eine andere Rechtsform umwandeln?

Ja, eine Innengesellschaft kann in eine andere Rechtsform umgewandelt werden, z. B. in eine GmbH oder eine AG. Die Umwandlung erfordert jedoch umfassende rechtliche und steuerliche Beratung sowie die Erfüllung der Voraussetzungen für die gewünschte Rechtsform, wie z. B. die Eintragung im Handelsregister und die Bereitstellung von Stammkapital.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Innengesellschaft eine interessante und flexible Form der Zusammenarbeit für Unternehmer oder Investoren darstellt, die ein gemeinsames Projekt verwirklichen möchten. Die Vertragsfreiheit und Flexibilität der Innengesellschaft können sowohl Vorteile als auch rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und rechtliche Beratung sind entscheidend, um die Risiken und Chancen dieser Rechtsform bestmöglich zu nutzen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur WilmsRechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht