Insolvenzrecht – Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Insolvenzrecht ist es meine Aufgabe, Mandanten durch schwierige Zeiten zu begleiten und ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

Eines der häufigsten Probleme, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, ist die Frage, ob sie den Weg der Sanierung oder der Liquidation einschlagen sollten. In diesem umfangreichen Blog-Beitrag werde ich die verschiedenen Aspekte des Insolvenzrechts, der Sanierung und der Liquidation beleuchten, um Ihnen zu helfen, die beste Option für Ihr Unternehmen zu finden.

Insolvenzrecht – Grundlagen und Anwendungsbereiche

Das Insolvenzrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit der finanziellen Lage von Unternehmen und Einzelpersonen befasst, die zahlungsunfähig geworden sind. Dabei werden Sanierung und Liquidation als zwei mögliche Wege zur Bewältigung der finanziellen Schwierigkeiten betrachtet. Im Folgenden werde ich auf die Grundlagen des Insolvenzrechts eingehen und die Anwendungsbereiche dieses Rechtsgebietes erläutern.

Insolvenzgründe

Es gibt im Wesentlichen drei Insolvenzgründe, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen können:

  • Zahlungsunfähigkeit: Die Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Die drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich in absehbarer Zeit seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann.
  • Überschuldung: Die Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen eines Unternehmens nicht mehr ausreicht, um seine Verbindlichkeiten zu decken.

1.2 Insolvenzantrag

Ein Insolvenzantrag kann sowohl von den Gläubigern als auch von dem betroffenen Unternehmen selbst gestellt werden. In beiden Fällen ist es erforderlich, die Insolvenzgründe darzulegen und nachzuweisen. Ein Unternehmen ist sogar verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn es zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Antragspflicht gilt für Geschäftsführer, Vorstände und persönlich haftende Gesellschafter.

Sanierung – Chancen, Verfahren und Voraussetzungen

Die Sanierung ist ein Verfahren, bei dem versucht wird, die finanzielle Situation eines Unternehmens zu verbessern und seine Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Dafür werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel die Umstrukturierung von Schulden, die Anpassung der Geschäftsstrategie oder die Einführung von Kosteneinsparungen. Im Folgenden werde ich die Chancen, Verfahren und Voraussetzungen einer Sanierung näher erläutern.

Chancen der Sanierung

Die Sanierung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre finanzielle Situation zu verbessern und wieder rentabel zu werden. Dabei können sie unter Umständen ihre Schulden reduzieren und ihre Geschäftsprozesse optimieren. Eine erfolgreiche Sanierung führt in der Regel zu einer langfristigen Stabilisierung des Unternehmens und erhöht dessen Überlebenschancen.

Sanierungsverfahren

Es gibt verschiedene Sanierungsverfahren, die im Rahmen des Insolvenzrechts zur Anwendung kommen können. Dazu zählen unter anderem:

  • Das Insolvenzplanverfahren: Bei diesem Verfahren wird ein Insolvenzplan erstellt, der die Umstrukturierung des Unternehmens und die Befriedigung der Gläubiger regelt. Der Plan muss von den Gläubigern und dem Insolvenzgericht bestätigt werden.
  • Die Eigenverwaltung: Hierbei bleibt die Geschäftsführung des Unternehmens im Amt und führt die Sanierungsmaßnahmen selbst durch. Ein Sachwalter wird bestellt, um die Geschäftsführung zu überwachen und die Gläubigerinteressen zu wahren.
  • Die Schutzschirmverfahren: Dieses Verfahren ermöglicht es dem Unternehmen, unter dem Schutz des Insolvenzgerichts und unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan auszuarbeiten und umzusetzen.

Voraussetzungen für eine Sanierung

Um eine Sanierung erfolgreich durchführen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem:

  • Das Unternehmen muss grundsätzlich sanierungsfähig sein, das heißt, es muss eine realistische Chance auf eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation geben.
  • Die Geschäftsführung muss in der Lage sein, die Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und das Unternehmen zu führen.
  • Die Gläubiger müssen bereit sein, den Sanierungsplan zu unterstützen und gegebenenfalls auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten.
  • Es müssen ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Sanierung durchführen zu können.

Liquidation – Ablauf, Vorteile und Nachteile

Die Liquidation ist ein Verfahren, bei dem das Unternehmen aufgelöst und sein Vermögen verwertet wird, um die Gläubiger zu befriedigen. Im Folgenden werde ich den Ablauf der Liquidation sowie die damit verbundenen Vorteile und Nachteile erläutern.

Ablauf der Liquidation

Der Ablauf der Liquidation gliedert sich im Wesentlichen in folgende Schritte:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Das Insolvenzverfahren wird auf Antrag von Gläubigern oder dem Unternehmen selbst eröffnet.
  • Bestellung eines Insolvenzverwalters: Das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der die Geschäfte des Unternehmens übernimmt und die Liquidation durchführt.
  • Abwicklung des Unternehmens: Der Insolvenzverwalter stellt den Geschäftsbetrieb ein, kündigt Verträge und verkauft das Vermögen des Unternehmens.
  • Befriedigung der Gläubiger: Der Insolvenzverwalter verwendet die Erlöse aus der Verwertung des Vermögens, um die Gläubiger nach einer bestimmten Quote zu befriedigen.
  • Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Nach der Befriedigung der Gläubiger wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht.

Vorteile der Liquidation

Die Liquidation hat einige Vorteile, die insbesondere für die Gläubiger von Bedeutung sind:

  • Schnelle Verwertung des Vermögens: Die Liquidation ermöglicht eine zügige Verwertung des Unternehmensvermögens und die Befriedigung der Gläubiger.
  • Keine weiteren Verbindlichkeiten: Nach der Liquidation entstehen für das Unternehmen keine weiteren Verbindlichkeiten, da alle bestehenden Verträge und Verpflichtungen beendet werden.
  • Keine Sanierungskosten: Im Gegensatz zur Sanierung fallen bei der Liquidation keine Kosten für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an.

Nachteile der Liquidation

Die Liquidation hat jedoch auch einige Nachteile, die insbesondere für die Unternehmer und Mitarbeiter relevant sind:

  • Verlust des Unternehmens: Die Liquidation führt zur vollständigen Auflösung des Unternehmens und zum Verlust der Arbeitsplätze.
  • Keine Zukunftsperspektive: Im Gegensatz zur Sanierung bietet die Liquidation keine Chance auf eine Verbesserung der finanziellen Situation und eine Fortführung des Unternehmens.
  • Geringere Befriedigungsquote für Gläubiger: Die Liquidation führt in der Regel zu einer geringeren Befriedigungsquote für die Gläubiger als eine erfolgreiche Sanierung.

Entscheidungshilfe: Sanierung oder Liquidation

Die Entscheidung zwischen Sanierung und Liquidation ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Folgenden finden Sie einige Kriterien, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen können:

Erfolgsaussichten der Sanierung

Beurteilen Sie die Erfolgsaussichten einer Sanierung realistisch. Gibt es eine realistische Chance, dass das Unternehmen nach der Sanierung wieder rentabel wird und seine Schulden abbauen kann? Sind die Gläubiger bereit, die Sanierung zu unterstützen?

Kosten-Nutzen-Abwägung

Vergleichen Sie die Kosten einer Sanierung mit den Kosten einer Liquidation. Berücksichtigen Sie dabei auch die möglichen Erlöse aus der Verwertung des Unternehmensvermögens und die Befriedigungsquote für die Gläubiger.

Soziale Aspekte

Betrachten Sie die sozialen Auswirkungen der Sanierung bzw. Liquidation, insbesondere für die Mitarbeiter und die Region. Eine erfolgreiche Sanierung kann Arbeitsplätze erhalten und den Standort stärken.

Langfristige Perspektiven

Analysieren Sie die langfristigen Perspektiven des Unternehmens nach einer Sanierung oder Liquidation. Wie stehen die Chancen, dass das Unternehmen nach der Sanierung dauerhaft überlebensfähig ist oder bei einer Liquidation die Gläubiger zufriedenstellend befriedigt werden können?

Letztendlich hängt die Entscheidung zwischen Sanierung und Liquidation von der individuellen Situation des Unternehmens ab. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Insolvenzrecht beraten zu lassen, um die bestmögliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen.

Was bedeutet Unternehmenssanierung?

Unter dem Begriff „Unternehmenssanierung“ versteht man den strategischen und operativen Prozess zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Liquidität eines in Schieflage geratenen Unternehmens. Ziel der Unternehmenssanierung ist es, die Ursachen der Krise zu beseitigen, notwendige Restrukturierungen durchzuführen und das Unternehmen langfristig auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen.

Die Gründe für eine wirtschaftliche Schieflage können vielfältig sein, wie zum Beispiel die schlechte Marktlage, Missmanagement, unternehmerische Fehlentscheidungen oder auch die Insolvenz eines Großkunden. Daher ist es wichtig, sowohl die individuellen Ursachen als auch die möglichen Lösungen im Rahmen einer Unternehmenssanierung genau zu analysieren und nachhaltig umzusetzen.

Rechtlicher Rahmen der Unternehmenssanierung

Bei der Unternehmenssanierung spielen neben wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Insbesondere in Deutschland sind in diesem Zusammenhang das Insolvenzrecht, das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht von Bedeutung, aber auch spezifische Regelungen im Arbeits- oder Steuerrecht können bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen eine Rolle spielen.

Zu den gesetzlichen Grundlagen der Unternehmenssanierung zählen insbesondere das Insolvenzrecht, insbesondere das Insolvenzordnung (InsO), das Handelsgesetzbuch (HGB) und in Bezug auf Gesellschaftsrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und das Aktiengesetz (AktG).

Hier finden sich wichtige Vorgaben zur frühzeitigen Erkennung einer drohenden oder bestehenden Insolvenz, Pflichten des Unternehmers bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sowie auch mögliche Instrumente zur Abwendung der Insolvenz durch Umschuldung, Vergleiche oder andere Sanierungsmaßnahmen.

Analyse der Unternehmenssituation: Ursachen und Schwachstellen identifizieren

Der erste Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Unternehmenssanierung besteht darin, die Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die finanzielle Schieflage des Unternehmens genau zu analysieren. Hierzu gilt es, die betrieblichen Abläufe, die finanzielle Situation und die Wettbewerbsposition des Unternehmens unter die Lupe zu nehmen.

Im Rahmen der Analyse sollte vor allem geprüft werden, ob es sich um vorübergehende oder strukturelle Probleme handelt, ob das Geschäftsmodell grundsätzlich tragfähig ist und welche konkreten Maßnahmen zur Kostensenkung, Umsatzsteigerung oder Effizienzverbesserung möglich sind. Ebenso gilt es, das Risikomanagement und die Liquiditätssteuerung kritisch zu hinterfragen und geeignete Instrumente zur Früherkennung von Krisenanzeichen einzusetzen.

Erarbeitung eines Sanierungskonzepts

Nachdem die Schwachstellen und Ursachen für die wirtschaftlichen Probleme identifiziert wurden, gilt es, ein umfassendes und tragfähiges Sanierungskonzept zu erarbeiten. Dieses sollte neben betriebswirtschaftlichen und strategischen Maßnahmen zur Kostensenkung und Umsatzsteigerung auch rechtliche und finanzielle Aspekte sowie den involvierten Stakeholdern berücksichtigen.

Im Einzelnen lassen sich die Sanierungsmaßnahmen in drei wesentliche Bereiche unterteilen: Restrukturierungsmaßnahmen, finanzielle Sanierung und rechtliche Gestaltung der Sanierungsmaßnahmen.

Restrukturierungsmaßnahmen

Zu den betriebswirtschaftlichen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen zählen unter anderem die Anpassung des Produktportfolios, der Vertriebsstrukturen oder der Organisationsstrukturen, die Optimierung von Geschäftsprozessen, Kostensenkung durch Personalabbau oder Outsourcing sowie die Verbesserung der Liquidität und der Cash-Flow-Steuerung. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sind neben unternehmerischem Fingerspitzengefühl auch rechtliche Aspekte, wie Abfindungen, Arbeitsrecht oder Steuerrecht, zu beachten.

Finanzielle Sanierung

Die finanzielle Sanierung beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Kapital- und Finanzierungsstruktur des Unternehmens, wie beispielsweise die Umschuldung von Verbindlichkeiten, die Aufnahme von frischem Eigen- oder Fremdkapital, der Schuldenschnitt oder der Verkauf von Vermögenswerten oder Tochtergesellschaften. Hierbei sind insbesondere Gespräche mit Gläubigern, Banken und Investoren erforderlich, um eine tragfähige Lösung zur Entschuldung und Neufinanzierung zu erreichen.

Auch hier sind rechtliche Aspekte, wie die Beachtung von Insolvenzantragsgründen oder vorrangige Rechte von Gläubigern, von entscheidender Bedeutung.

Rechtliche Gestaltung der Sanierungsmaßnahmen

Im Bereich der rechtlichen Gestaltung der Sanierungsmaßnahmen kommt es insbesondere auf die sorgfältige Prüfung von Haftungsrisiken, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und die Abstimmung mit Banken und Gläubigern an. Hierzu ist die enge Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei unerlässlich, um Fehler zu vermeiden und die Sanierung im rechtlichen Rahmen erfolgreich umzusetzen.

Das ESUG und die Sanierungsmöglichkeiten im Überblick

ESUG – das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – ist eine der wichtigsten Entwicklungen im deutschen Insolvenzrecht. Seit seiner Einführung im Jahr 2012 hat es maßgeblich dazu beigetragen, mittelständische Unternehmen – auch vor einer möglichen Insolvenz – vor dem finanziellen Ruin zu bewahren. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen das Thema ESUG näherbringen.

Bevor wir tiefer in das Thema ESUG eintauchen, wollen wir Ihnen zunächst einen Überblick über die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten im deutschen Insolvenzrecht geben. Die erste entscheidende Regelung ist dabei der §270 InsO (Insolvenzordnung), der die Eigenverwaltung ermöglicht. Diese Regelung erlaubt es Unternehmen, die Restrukturierung und Sanierung selbst in die Hand zu nehmen und so das Fortbestehen des Unternehmens zu sichern.

Eigenverwaltung – eine zweite Chance

Die Eigenverwaltung spielt eine zentrale Rolle im ESUG. Sie ist eine Form der Insolvenz, bei der das Unternehmen – vertreten durch die Geschäftsführung – die Sanierung selbst durchführt. Der Insolvenzverwalter wird dabei durch einen sogenannten Sachwalter ersetzt, der als Berater fungiert und darauf achtet, dass die Insolvenzmasse nicht geschmälert wird. Somit bleibt die Kontrolle bei der Geschäftsführung, die im engen Zusammenspiel mit dem Sachwalter einen Restrukturierungsplan entwickelt.

Voraussetzungen für das ESUG-Sanierungsverfahren

Das ESUG-Verfahren bietet mittelständischen Unternehmen enorme Chancen, sich von wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu erholen. Doch welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können? Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Kriterien:

  • Das Unternehmen darf noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein, d.h. eine drohende Insolvenz muss vorliegen.
  • Die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens muss gegeben sein, also müssen Aussichten bestehen, dass das Unternehmen nach der Sanierung wieder wirtschaftlich erfolgreich agieren kann.
  • Es muss ein schlüssiges Sanierungskonzept vorliegen, das die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens zum Ziel hat.

Doch Vorsicht: Auch wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, besteht keine Garantie, dass das Amtsgericht dem Antrag stattgibt. Entscheidend ist in jedem Fall eine gute Vorbereitung und die Zusammenarbeit mit Experten, die bereits Erfahrungen mit ESUG-Verfahren gesammelt haben.

Wie läuft ein ESUG-Verfahren konkret ab?

Ein ESUG-Verfahren gliedert sich grundsätzlich in drei Schritte: Die Antragsstellung, die Wahl des Sachwalters und die Erstellung eines Insolvenzplans. In jedem Schritt sind spezielle Anforderungen zu beachten:

1. Antragsstellung

Der erste Schritt im ESUG-Verfahren ist die Antragsstellung beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht). Dabei muss das Unternehmen erklären, dass es die Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren beantragt. Außerdem müssen die oben genannten Voraussetzungen nachgewiesen werden. Wichtig ist hierbei auch die frühzeitig Hinzuziehung kompetenter Berater, die bei der Antragsstellung unterstützen und das später im Prozess umso wahrscheinlicher eine positive Entscheidung des Gerichts herbeiführen.

2. Wahl des Sachwalters

Nach der Antragsstellung erfolgt die Wahl des Sachwalters, der die Geschäftsführung bei der Sanierung unterstützt und überwacht. Der Sachwalter wird in der Regel vom Unternehmen vorgeschlagen und vom Gericht bestellt. Entscheidend ist hierbei, dass der Sachwalter nicht nur fachlich qualifiziert ist, sondern auch ein gutes Verhältnis zur Geschäftsführung pflegt, um eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

3. Erstellung des Insolvenzplans

Der wohl wichtigste Schritt im ESUG-Verfahren ist die Entwicklung eines Insolvenzplans. In diesem Plan legt das Unternehmen konkret dar, wie es sich wirtschaftlich wieder auf die Beine stellen möchte. Dabei müssen die Interessen aller Gläubiger berücksichtigt werden, die in sogenannten Gläubigergruppen zusammengefasst werden. Die Erstellung des Insolvenzplans erfordert daher umfangreiches Know-how und eine enge Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Sachwalter und Beratern.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Insolvenzrecht

In diesem Abschnitt beantworte ich einige häufig gestellte Fragen zum Insolvenzrecht, zur Sanierung und zur Liquidation.

Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es zahlungsunfähig ist, drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder es überschuldet ist. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, während drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen voraussichtlich in absehbarer Zeit seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens nicht mehr ausreicht, um seine Verbindlichkeiten zu decken.

Was passiert bei einer Insolvenz?

Bei einer Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, um die finanzielle Situation des Unternehmens zu regeln. Dabei kann es entweder zu einer Sanierung des Unternehmens kommen, bei der versucht wird, die finanzielle Situation zu verbessern und das Unternehmen fortzuführen, oder zu einer Liquidation, bei der das Unternehmen aufgelöst und sein Vermögen verwertet wird, um die Gläubiger zu befriedigen.

Welche Pflichten hat der Geschäftsführer bei Insolvenz?

Der Geschäftsführer hat bei Insolvenz die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Zudem muss er die Interessen der Gläubiger wahren und darf keine Zahlungen mehr leisten, die das Unternehmen weiter gefährden würden. Im Falle einer Eigenverwaltung muss der Geschäftsführer die Sanierungsmaßnahmen umsetzen und das Unternehmen führen, während ein Sachwalter die Geschäftsführung überwacht und die Gläubigerinteressen wahrt.

Kann ein Unternehmen nach einer Insolvenz weitergeführt werden?

Ja, ein Unternehmen kann nach einer Insolvenz weitergeführt werden, wenn eine erfolgreiche Sanierung stattgefunden hat. Dabei werden verschiedene Sanierungsmaßnahmen ergriffen, um die finanzielle Situation des Unternehmens zu verbessern und seine Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Eine erfolgreiche Sanierung führt in der Regel zu einer langfristigen Stabilisierung des Unternehmens und erhöht dessen Überlebenschancen.

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Liquidation?

Der Begriff „Insolvenz“ bezieht sich auf die finanzielle Situation eines Unternehmens, das zahlungsunfähig, drohend zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Liquidation hingegen ist ein Verfahren, das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angewendet werden kann, bei dem das Unternehmen aufgelöst und sein Vermögen verwertet wird, um die Gläubiger zu befriedigen.

Abschließend möchte ich betonen, dass das Insolvenzrecht ein komplexes Rechtsgebiet ist, das von vielen Faktoren abhängt. Es ist wichtig, sich bei finanziellen Schwierigkeiten rechtzeitig professionelle Unterstützung zu suchen, um die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Insolvenzrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie durch diesen schwierigen Prozess zu begleiten und Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht