Kosten beim Arbeitsgericht: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen zeitaufwendig, stressig und kostspielig sein. Dieser Blog-Beitrag bietet Ihnen eine umfassende und detaillierte Analyse der Kosten, die während eines Arbeitsgerichtsverfahrens entstehen können, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten. Zudem werden praktische Tipps und Ressourcen angeboten, die Ihnen helfen, Ihre finanziellen Belastungen zu begrenzen und sich effektiv im Arbeitsgerichtsverfahren zu verteidigen.

Inhaltsverzeichnis:
Allgemeine Einführung in die Kosten am Arbeitsgericht
Anwaltskosten im Arbeitsgerichtsverfahren
Erstattung der Kosten
Kostenvorschuss im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
Anonymisierte Mandantengeschichten: Praktische Fallbeispiele
Checklisten im Umgang mit Arbeitsgerichtskosten
Fazit und Ausblick

Allgemeine Einführung in die Kosten am Arbeitsgericht

Ein Arbeitsgerichtsverfahren kann aus verschiedenen Gründen stattfinden, sei es aufgrund von Kündigung, Abmahnung, Mobbing, Lohnforderungen oder anderen arbeitsrechtlichen Differenzen. Bei solchen Verfahren können sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Kosten entstehen, die oft den finanziellen Rahmen sprengen können. In diesem Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Kosten am Arbeitsgericht – von den Anwalts- bis zu den Gerichtskosten.

Typische Kostenarten

  • Anwaltskosten: Sie entstehen für die rechtliche Beratung, Vertretung und Betreuung durch einen Rechtsanwalt, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.
  • Gerichtskosten: Diese sind die vom Gericht veranschlagten Kosten für die Bearbeitung und Entscheidung des Rechtsstreits, einschließlich der Gebühren für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher.
  • Parteikosten: Hierbei handelt es sich um eigene Aufwendungen, die der Kläger oder Beklagte im Rahmen des Verfahrens trägt (z.B. Beweisbeschaffung, Post- oder Telefonkosten).
  • Kosten für die Zwangsvollstreckung: Sollte der Schuldner trotz rechtskräftiger Entscheidung nicht zahlen, können weitere Kosten für die Beitreibung der Forderung entstehen.

Anwaltskosten im Arbeitsgerichtsverfahren

Die Anwaltskosten sind häufig der größte Kostenfaktor im Arbeitsgerichtsverfahren. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Beratung, die außergerichtliche Vertretung sowie die Prozessvertretung im gerichtlichen Verfahren. Die Höhe dieser Kosten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Grundlage zur Berechnung sind der Streitwert und die jeweilige Verfahrensgebühr.

Ermittlung des Streitwerts

Der Streitwert ist der Wert, der dem Streitgegenstand des arbeitsgerichtlichen Verfahrens wirtschaftlich zugrunde liegt. Bei einer Kündigungsschutzklage bemisst sich der Streitwert meist nach dem sog. Vierteljahresverdienst – das sind drei Bruttomonatsgehälter des Arbeitnehmers. Bei Lohnforderungen oder Abmahnungen ist der Streitwert der Betrag, um den gestritten wird, bzw. das Interesse, das mit der Beseitigung der Abmahnung verbunden ist.

Berechnung der Anwaltsgebühren

Die tatsächlichen Anwaltsgebühren variieren je nach Komplexität des Falles und dem Streitwert. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind verschiedene Gebührentatbestände vorgesehen:

  • Verfahrensgebühr: Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren berechnet der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Deren Höhe bemisst sich nach dem jeweiligen Streitwert (§§ 13, 41 ff. RVG).
  • Termingebühr: Wird neben der Verfahrensgebühr fällig, wenn der Anwalt in der mündlichen Verhandlung auftritt (§§ 13, 41 ff. RVG).
  • Außergerichtliche Gebühr: Bei außergerichtlichen Tätigkeiten kann der Anwalt eine Geschäftsgebühr verlangen, die sich ebenfalls nach dem Streitwert bemisst.
  • Beratungsgebühr: Für eine Erstberatung dürfen Anwälte eine Gebühr berechnen, deren Höhe sich nach der Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit richtet.

Erstattung der Kosten

Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht das Prinzip der Kostenteilung im ersten Rechtszug. Das bedeutet, dass jeder die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen hat, unabhängig davon, ob er den Prozess gewinnt oder verliert. Die Gerichtskosten hingegen werden nach dem Verursacherprinzip verteilt: Wer den Prozess verliert, trägt die Gerichtskosten in voller Höhe. Im Falle eines Vergleichs werden die Gerichtskosten hälftig geteilt.

In weiteren Instanzen (Berufungs- und Revisionsverfahren) gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet, dass hier die unterlegene Partei sowohl die eigenen als auch die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtskosten zu tragen hat.

Kostenvorschuss im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Nicht selten verlangt der in Anspruch genommene Anwalt vor Beginn seiner Tätigkeit einen Kostenvorschuss. Dieser dient der Sicherstellung der Bezahlung der anwaltlichen Leistung und bietet dem Anwalt eine gewisse Sicherheit. Der geforderte Kostenvorschuss sollte im Verhältnis zur zu erwartenden Gebühr stehen und dem Streitwert entsprechen. Je höher der Streitwert, desto höher ist der Vorschuss.

Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine Kostennote oder der Kostenvorschuss einer fachkundigen Prüfung unterzogen wird. Ist der geforderte Vorschuss unrealistisch hoch oder die Gebührenforderung nicht nachvollziehbar, kann gegen die Höhe des Vorschusses vorgegangen werden.

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Um finanziell schwächer aufgestellten Personen den Zugang zum Arbeitsgerichtsverfahren zu ermöglichen, gibt es staatlich gewährte Unterstützungsmaßnahmen wie die Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beratungshilfe.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe richtet sich nach der finanziellen Bedürftigkeit der Person. Um PKH zu erhalten, müssen Sie

  • eine Bedürftigkeit (im Sinne von Einkommen und Vermögen) nachweisen und
  • eine hinreichende Erfolgsaussicht für das gerichtliche Verfahren besitzen.

Die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten und eventuell die eigenen Anwaltsgebühren ab; sie erstreckt sich jedoch nicht auf die Gegenseite. Bei obsiegender Partei werden jedoch keine weiteren Anwaltskosten in Rechnung gestellt.

Beratungshilfe

Bei wenig finanziellen Mitteln können Sie auch Anspruch auf Beratungshilfe haben. Voraussetzungen dafür sind:

  • ein geringes Einkommen,
  • Vermögensverhältnisse unterhalb der Anrechnungsgrenze und
  • ein ausreichendes Interesse an der rechtlichen Beratung.

Auch hier ist die Bedürftigkeit zu belegen, und es wird lediglich die eigene Anwalts- bzw. Beratungskosten abgedeckt.

Anonymisierte Mandantengeschichten: Praktische Fallbeispiele

Nachfolgend finden Sie beispielhafte anonymisierte Mandantengeschichten aus der arbeitsgerichtlichen Praxis, die den Umgang mit den Kosten im Arbeitsgerichtsverfahren verdeutlichen.

Fall 1: Kündigungsschutzklage mit geringem Streitwert

Herr Müller ist als Aushilfskraft in einem Einzelhandelsunternehmen tätig und erhält ein monatliches Bruttogehalt von 1.200 Euro. Sein Arbeitsverhältnis wird gekündigt, weshalb er Kündigungsschutzklage erhebt. Der Streitwert beträgt hier 3.600 Euro (3 x 1.200 Euro).

Herr Müller gewinnt seinen Prozess und wird weiterbeschäftigt. Trotz des Erfolges muss er seine Anwaltskosten von rund 1.500 Euro (Basierend auf dem RVG) selbst tragen. Die Kosten für die Beratung und Vertretung durch den Anwalt stehen in keinem Verhältnis zur Höhe des Streitwerts.

Fall 2: Teilweise erfolgreiche Lohnforderung

Frau Schmidt klagt vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung von ausstehenden Überstunden. Sie fordert 5.000 Euro, das Gericht spricht ihr jedoch nur 3.000 Euro zu. In diesem Fall trägt Frau Schmidt 40% der Gerichtskosten und die gesamten Anwaltskosten selbst. Frau Schmidts Anwaltskosten liegen in diesem Fall etwa bei 1.800 Euro (Basierend auf dem RVG).

Checklisten im Umgang mit Arbeitsgerichtskosten

Hier finden Sie nützliche Checklisten, um das finanzielle Risiko bei Arbeitsgerichtsverfahren möglichst gering zu halten:

Checkliste: Anwaltskosten

  • Klären Sie vorab die voraussichtlichen Anwaltskosten.
  • Prüfen Sie, ob der Anwalt auf Erfolgsbasis arbeitet.
  • Erkundigen Sie sich nach Pauschalvereinbarungen.
  • Prüfen Sie die Kostennote oder den Kostenvorschuss kritisch.

Checkliste: Kostenrisiko minimieren

  • Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um außergerichtliche Einigungen zu erreichen.
  • Holen Sie eine zweite Meinung ein, um Ihre Prozesschancen zu bewerten.
  • Planen Sie eventuelle Folgekosten wie Zwangsbeitreibungen oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ein.
  • Prüfen Sie, ob Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe für Sie zutreffen.

Ausblick

Arbeitsgerichtskosten können gerade im ersten Rechtszug für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen eine finanzielle Herausforderung darstellen. Daher ist es essenziell, sich frühzeitig über Möglichkeiten zur Minimierung der Kosten zu informieren, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und alle verfügbaren Optionen wie Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe sorgfältig zu prüfen. Die anonymisierten Mandantengeschichten verdeutlichen, wie unterschiedlich die Kosten im Arbeitsgerichtsverfahren ausfallen können und wie wichtig es ist, im Vorfeld gut informiert und vorbereitet zu sein.

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