In unserer heutigen, digital vernetzten Welt spielen Medien und Journalismus eine entscheidende Rolle. Sie bilden die vierte Gewalt im Staat und sind für eine funktionierende Demokratie unerlässlich. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Medien und Journalisten? Wie sind Meinungs- und Pressefreiheit geschützt und wo liegen ihre Grenzen? Dieser umfassende Blog-Beitrag soll Ihnen als kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt im Zivilrecht einen Einblick in das Medienrecht und seine Auswirkungen auf Medien und Journalisten geben. Wir werden Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile sowie FAQs behandeln, um Ihnen einen vollständigen Überblick über dieses wichtige Rechtsgebiet zu bieten.

Grundlagen des Medienrechts

Das Medienrecht ist ein vielschichtiges und interdisziplinäres Rechtsgebiet, das verschiedene Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht umfasst. Im Mittelpunkt steht jedoch das Verfassungsrecht, insbesondere die Meinungs- und Pressefreiheit, die in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert sind.

Meinungs- und Pressefreiheit sind fundamentale Grundrechte, die für eine funktionierende Demokratie unerlässlich sind. Sie ermöglichen es den Bürgern, sich frei und ungehindert über politische, wirtschaftliche und soziale Themen zu informieren und Meinungen auszutauschen. Gleichzeitig haben Medien und Journalisten eine wichtige Kontrollfunktion im Staat, indem sie politische Entscheidungen und Handlungen kritisch hinterfragen und auf Missstände aufmerksam machen.

Trotz dieser grundlegenden Bedeutung sind Meinungs- und Pressefreiheit nicht schrankenlos. Sie können durch allgemeine Gesetze, die Vorschriften des Jugendschutzes, das Recht am eigenen Bild, das Persönlichkeitsrecht oder das Urheberrecht eingeschränkt werden. Im Folgenden wollen wir uns die verschiedenen Aspekte des Medienrechts näher ansehen und anhand von Beispielen, Gesetzen und aktuellen Gerichtsurteilen verdeutlichen, wie das Medienrecht in der Praxis Anwendung findet.

Meinungs- und Pressefreiheit im Medienrecht

Wie bereits erwähnt, sind Meinungs- und Pressefreiheit grundlegende Rechte, die in Art. 5 Abs. 1 GG verankert sind. Sie garantieren, dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit umfasst dabei auch die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film.

Die Meinungs- und Pressefreiheit sind jedoch nicht schrankenlos. Sie können durch allgemeine Gesetze, die Vorschriften des Jugendschutzes und das Recht am eigenen Bild eingeschränkt werden. Im Folgenden werden wir uns mit den verschiedenen Schranken der Meinungs- und Pressefreiheit auseinandersetzen und anhand von Beispielen und aktuellen Gerichtsurteilen verdeutlichen, wie sie in der Praxis Anwendung finden.

Allgemeine Gesetze

Allgemeine Gesetze sind solche, die nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern alle Grundrechte einschränken können. Sie dienen dem Schutz der Grundrechte anderer, dem Schutz der öffentlichen Ordnung oder dem Schutz sonstiger wichtiger Gemeinschaftsgüter. Beispiele für allgemeine Gesetze sind das Strafrecht, das Persönlichkeitsrecht, das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht.

Ein aktuelles Beispiel für die Anwendung von allgemeinen Gesetzen im Medienrecht ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. April 2020 (Az. I ZR 139/15), in dem es um die Frage ging, ob eine Online-Bewertungsplattform für Ärzte für rechtswidrige Bewertungen haftet. Der BGH entschied, dass die Plattform grundsätzlich nicht haftet, wenn sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Bewertung hat. Sobald sie jedoch Kenntnis von der Rechtswidrigkeit erlangt – etwa durch eine Beanstandung des Betroffenen – muss sie die Bewertung überprüfen und gegebenenfalls entfernen. Andernfalls kann sie als Störer haftbar gemacht werden.

Jugendschutz

Der Jugendschutz im Medienrecht dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Das JuSchG regelt insbesondere die Altersfreigabe von Filmen, Videospielen und anderen Medien sowie die Abgabe von jugendgefährdenden Schriften und Medien an Kinder und Jugendliche. Der JMStV enthält Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in elektronischen Medien wie dem Internet, Fernsehen oder Radio.

Ein aktuelles Beispiel für die Anwendung des Jugendschutzes im Medienrecht ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18. September 2020 (Az. 6 U 267/19), das die Verbreitung einer kontroversen Dokumentation über das Leben und Wirken des Musikers Michael Jackson untersagte. Das Gericht entschied, dass die Ausstrahlung der Dokumentation im deutschen Fernsehen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoße, da sie geeignet sei, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen.

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und schützt die individuelle Selbstbestimmung über die Verbreitung des eigenen Bildnisses. Es findet seine rechtliche Grundlage in § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

Grundsätzlich darf niemand ohne seine Einwilligung abgebildet oder gefilmt werden. Ausnahmen gelten jedoch für Personen der Zeitgeschichte, für Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint, oder für Bilder, die im Rahmen der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis aufgenommen wurden.

Ein aktuelles Beispiel für die Anwendung des Rechts am eigenen Bild im Medienrecht ist das Urteil des Landgerichts München I vom 24. März 2021 (Az. 9 O 14856/20), in dem es um die Frage ging, ob ein Journalist das Foto eines Politikers, das dieser auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht hatte, ohne dessen Zustimmung in einem Artikel verwenden durfte. Das Gericht entschied, dass der Journalist das Foto nicht ohne Zustimmung des Politikers verwenden durfte, da es sich nicht um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelte und keine ausreichende Verbindung zur Berichterstattung bestand.

Urheberrecht im Medienrecht

Das Urheberrecht spielt im Medienrecht eine zentrale Rolle, da es die rechtliche Grundlage für den Schutz geistigen Eigentums bildet. Es schützt die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst und regelt die Verwertungsrechte und Ansprüche bei der Nutzung dieser Werke durch Dritte. Die rechtliche Grundlage des Urheberrechts findet sich im Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Ein aktuelles Beispiel für die Anwendung des Urheberrechts im Medienrecht ist das Urteil des BGH vom 21. April 2021 (Az. I ZR 80/20), in dem es um die Frage ging, ob die Veröffentlichung von Textauszügen aus einem Buch in einem Online-Medium als zulässiges Zitat gemäß § 51 UrhG anzusehen ist. Der BGH entschied, dass die Veröffentlichung der Textauszüge zulässig war, da sie im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Buch erfolgte und sich auf die kritisierten Passagen beschränkte.

Persönlichkeitsrecht im Medienrecht

Das Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihre Privat- und Intimsphäre sowie vor Verletzungen ihrer Ehre. Es umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Schutz der Ehre. Die rechtliche Grundlage des Persönlichkeitsrechts findet sich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 823, 1004.

Ein aktuelles Beispiel für die Anwendung des Persönlichkeitsrechts im Medienrecht ist das Urteil des BGH vom 30. Juni 2020 (Az. VI ZR 171/19), in dem es um die Frage ging, ob die Veröffentlichung von Fotos, die eine Person in ihrem privaten Umfeld zeigen, trotz einer vorliegenden Einwilligung rechtswidrig sein kann. Der BGH entschied, dass eine solche Veröffentlichung trotz Einwilligung rechtswidrig sein kann, wenn sie eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts darstellt und die Interessen des Betroffenen an der Geheimhaltung der Fotos überwiegen.

Wettbewerbsrecht im Medienrecht

Das Wettbewerbsrecht hat im Medienrecht ebenfalls eine wichtige Bedeutung, da es den fairen und unverfälschten Wettbewerb zwischen Medienunternehmen gewährleisten soll. Es umfasst insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen, unlauterem Wettbewerb und kartellrechtlichen Fragestellungen. Die rechtliche Grundlage des Wettbewerbsrechts findet sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Ein aktuelles Beispiel für die Anwendung des Wettbewerbsrechts im Medienrecht ist das Urteil des BGH vom 12. Dezember 2019 (Az. I ZR 21/19), in dem es um die Frage ging, ob ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen einer Werbung für seine Produkte mit der kostenlosen Zugabe eines Streaming-Dienstes werben durfte. Der BGH entschied, dass eine solche Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der angebotene Streaming-Dienst nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos ist und dies in der Werbung nicht ausreichend deutlich gemacht wird.

Datenschutzrecht im Medienrecht

Das Datenschutzrecht spielt im Medienrecht eine immer wichtigere Rolle, insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Medieninhalten. Es schützt die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und Behörden. Die rechtliche Grundlage des Datenschutzrechts findet sich in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Ein aktuelles Beispiel für die Anwendung des Datenschutzrechts im Medienrecht ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. September 2019 (Az. C-507/17), in dem es um die Frage ging, ob die Speicherung von IP-Adressen durch Online-Medienunternehmen im Rahmen der Erstellung von Nutzungsprofilen zulässig ist. Der EuGH entschied, dass die Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich zulässig ist, sofern sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Medienunternehmens erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen der Nutzer entgegenstehen.

FAQs zum Medienrecht

Darf ich einen Zeitungsartikel auf meiner Website veröffentlichen?

Die Veröffentlichung eines Zeitungsartikels auf Ihrer Website kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn Sie nicht die Zustimmung des Urhebers oder Verlags haben. Eine Ausnahme kann die Verwendung von Zitaten im Rahmen der Berichterstattung oder wissenschaftlicher Arbeiten sein, sofern die Voraussetzungen des § 51 UrhG erfüllt sind.

Wie weit geht die Meinungsfreiheit in sozialen Medien?

Die Meinungsfreiheit ist auch in sozialen Medien ein grundlegendes Recht, jedoch unterliegt sie den gleichen Schranken wie im analogen Bereich. Das bedeutet, dass die Meinungsfreiheit durch allgemeine Gesetze, Jugendschutzvorschriften oder das Recht am eigenen Bild eingeschränkt werden kann. Beispielsweise sind Beleidigungen, üble Nachrede oder Volksverhetzung auch in sozialen Medien strafbar.

Darf ich Fotos von Prominenten ohne deren Zustimmung veröffentlichen?

Die Veröffentlichung von Fotos von Prominenten ohne deren Zustimmung kann gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen. Ausnahmen gelten jedoch für Personen der Zeitgeschichte oder für Fotos, die im Rahmen der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis aufgenommen wurden. In diesen Fällen kann die Veröffentlichung zulässig sein.

Muss ich als Blogger oder Influencer Werbung kennzeichnen?

Ja, Blogger und Influencer müssen Werbung in ihren Beiträgen oder auf ihren Social-Media-Kanälen gemäß § 5a Abs. 6 UWG als solche kennzeichnen, um eine Irreführung der Verbraucher zu verhindern. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um bezahlte Werbung oder um sogenannte „Produktplatzierungen“ handelt, bei denen der Blogger oder Influencer das Produkt kostenlos erhält oder anderweitige Vorteile genießt.

Fazit

Das Medienrecht ist ein vielschichtiges und interdisziplinäres Rechtsgebiet, das für Medien und Journalisten eine entscheidende Rolle spielt. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind grundlegende Rechte, die jedoch durch allgemeine Gesetze, Jugendschutzvorschriften oder das Recht am eigenen Bild eingeschränkt werden können. Das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht, das Wettbewerbsrecht und das Datenschutzrecht sind weitere wichtige Aspekte des Medienrechts, die in der Praxis Beachtung finden müssen.

Medien und Journalisten sollten sich daher stets über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein und sich bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen. Nur so können sie ihrer wichtigen Rolle als vierte Gewalt im Staat gerecht werden und einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten.

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