Die Frage der Unternehmensnachfolge ist für viele mittelständische Unternehmen von zentraler Bedeutung. Gerade für Familienunternehmen stellt sich die Frage der Fortführung des Unternehmens nach dem Ableben des Inhabers oftmals komplex dar. Um unliebsame Überraschungen und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits im Gesellschaftsvertrag klare Regelungen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge zu verankern. Die Gestaltung von Nachfolgeklauseln ist jedoch ein rechtlich anspruchsvolles Unterfangen, das fundiertes Wissen erfordert. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen eine umfassende Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Arten von Nachfolgeklauseln und praxisnahe Tipps zur Ausgestaltung geben.

Rechtliche Grundlagen von Nachfolgeklauseln

Die Gestaltung von Nachfolgeklauseln hängt maßgeblich von der gewählten Gesellschaftsform ab. Während es bei Personengesellschaften weitreichende Möglichkeiten zur vertraglichen Gestaltung gibt, sind Kapitalgesellschaften, wie die GmbH, an strengere gesetzliche Vorgaben gebunden. Es ist essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Gesellschaftsform zu kennen, um wirksame und rechtssichere Klauseln zu formulieren.

Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften, insbesondere der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Kommanditgesellschaft (KG), steht den Gesellschaftern ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung. Das HGB (Handelsgesetzbuch) und das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bieten hier eine Vielzahl von Regelungsmöglichkeiten, die jedoch genau beachtet werden müssen, um wirksame Nachfolgeklauseln zu integrieren.

  • § 736 BGB: regelt das Ausscheiden eines Gesellschafters bei Tod
  • § 177 HGB: regelt die Einziehung des Geschäftsanteils eines verstorbenen Gesellschafters

Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, sind die Gesellschafter durch das GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) stärker reglementiert. Hier ist eine sorgfältige Abstimmung der vertraglichen Regelungen mit den gesetzlichen Vorschriften erforderlich. Insbesondere sind bei GmbH Gesellschaften die in § 15 GmbHG verankerten Regelungen zu beachten.

  • § 15 GmbHG: regelt die Übertragung von Geschäftsanteilen
  • § 16 GmbHG: regelt den Gesellschaftsvertrag bei Tod eines Gesellschafters

Arten von Nachfolgeklauseln

Nachfolgeklauseln können auf unterschiedliche Weise ausgestaltet werden. Die Wahl der geeigneten Klausel hängt von der konkreten Unternehmenssituation, den Wünschen und Zielen der Gesellschafter und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Im Folgenden werden die gängigsten Arten von Nachfolgeklauseln näher beleuchtet.

Erbfolge- und Testamentsklauseln

Erbfolge- und Testamentsklauseln regeln, wie die Geschäftsanteile im Erbfall auf die Erben übergehen. Hierbei ist zwischen verschiedenen Varianten zu unterscheiden:

  • Erbteilsklausel: Die Geschäftsanteile gehen im Erbfall auf die gesetzlichen Erben über.
  • Testierklausel: Der Gesellschafter kann im Testament bestimmen, wer seine Geschäftsanteile erhält.

Diese Klauseln sollten im Einklang mit dem Erb- und Gesellschaftsrecht stehen. Dabei sind insbesondere die Regelungen des BGB und des ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) zu beachten.

Anwachsungsklauseln

Anwachsungsklauseln sehen vor, dass die Geschäftsanteile eines verstorbenen Gesellschafters auf die verbleibenden Gesellschafter übergehen. Dies vermeidet die Aufnahme externer Erben in die Gesellschaft. Solche Klauseln müssen aber sorgsam formuliert und im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Einziehungsklauseln

Einziehungsklauseln erlauben es der Gesellschaft, die Geschäftsanteile eines verstorbenen Gesellschafters einzuziehen. Hierbei sind die Regelungen des § 34 GmbHG zu beachten, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Einziehungsklauseln bieten eine einfache Möglichkeit zur Nachfolgeregelung und tragen zur Kontinuität der Gesellschaft bei.

Praxisbeispiele und Fallstudien

Um die theoretischen Ausführungen zu veranschaulichen, sollen im Folgenden einige Praxisbeispiele und Fallstudien präsentiert werden. Diese zeigen, wie Nachfolgeklauseln in der Praxis angewendet werden und welche Herausforderungen dabei auftreten können.

Beispiel: Familienunternehmen Müller KG

Die Müller KG ist ein seit über 50 Jahren bestehendes Familienunternehmen. Der Gesellschaftsvertrag enthält eine Erbteilsklausel, die vorsieht, dass die Geschäftsanteile im Erbfall auf die gesetzlichen Erben übergehen. Als der Senior der Familie Müller verstirbt, treten seine beiden Kinder in die Gesellschaft ein. Dies sorgt zunächst für Unruhe unter den Gesellschaftern, da die Kinder keine Erfahrung im Unternehmensgeschäft haben. Nach einigen Monaten der Einarbeitung und Übernahme von Führungsaufgaben stabilisiert sich jedoch die Situation und das Unternehmen kann erfolgreich weitergeführt werden.

Beispiel: Innovativ GmbH

Bei der Innovativ GmbH bestand der Gesellschaftsvertrag aus einer Anwachsungsklausel. Als einer der Gesellschafter unerwartet verstarb, gingen seine Anteile automatisch auf die verbleibenden Gesellschafter über. Dies gewährleistete die Kontinuität der GmbH und verhinderte die Aufnahme eines externen Erben, was von den verbleibenden Gesellschaftern als positiv wahrgenommen wurde. Die GmbH konnte ohne Unterbrechungen weitergeführt werden.

Checkliste zur Gestaltung von Nachfolgeklauseln

Für eine erfolgreiche und rechtssichere Gestaltung von Nachfolgeklauseln sollten bestimmte Punkte beachtet werden. Die folgende Checkliste gibt Ihnen eine praktische Orientierungshilfe:

  • Gesellschaftsform: Prüfen Sie, welche Regelungen für Ihre Gesellschaftsform gelten.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Beachten Sie die relevanten gesetzlichen Vorschriften, z. B. im GmbHG und HGB.
  • Wünsche der Gesellschafter: Stimmen Sie die Klauseln mit den Gesellschaftern ab und berücksichtigen deren Wünsche und Vorstellungen.
  • Art der Klausel: Entscheiden Sie, welche Art von Nachfolgeklausel für Ihre Gesellschaft am geeignetsten ist (Erbfolgeklausel, Anwachsungsklausel etc.).
  • Formulierung der Klausel: Achten Sie auf eine rechtssichere Formulierung und lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt beraten.

Anwaltliche Unterstützung bei der Ausgestaltung

Die Gestaltung von Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen erfordert fundiertes juristisches Wissen und Erfahrung. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Eine kompetente Anwaltskanzlei kann Sie nicht nur bei der Formulierung rechtssicherer Klauseln unterstützen, sondern auch bei der Kommunikation mit den Gesellschaftern und der Umsetzung der getroffenen Regelungen im Gesellschaftsvertrag. So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke und stellen sicher, dass die Unternehmensnachfolge reibungslos und im Sinne aller Beteiligten erfolgt.

Unsere Kanzlei ist für Sie da

Wir als Anwaltskanzlei stehen Ihnen bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag zur Seite.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Zum Abschluss möchten wir Ihnen noch einige häufig gestellte Fragen zum Thema Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag beantworten:

  • Frage: Was passiert, wenn keine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag enthalten ist?
    Antwort: Ohne Nachfolgeklausel greift die gesetzliche Erbfolge, was zu ungewollten Komplikationen führen kann.
  • Frage: Können Nachfolgeklauseln nachträglich in den Gesellschaftsvertrag eingefügt werden?
    Antwort: Ja, jedoch ist hierfür in der Regel die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich und es kann eine Notarbescheinigung nötig sein.
  • Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Anwalt für die Gestaltung von Nachfolgeklauseln beauftrage?
    Antwort: Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Auftrags.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Beitrag einen umfassenden Einblick in die Thematik „Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag“ gegeben zu haben und stehen Ihnen gerne für weiterführende Fragen und Beratungen zur Verfügung.

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