Die Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen sind ein zentrales Thema im Bereich des Kapitalmarktrechts. Die Einhaltung dieser Pflichten ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt aufrechtzuerhalten und Transparenz zu gewährleisten.

In diesem Blog-Beitrag werden wir die verschiedenen Aspekte der Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen untersuchen, einschließlich der gesetzlichen Grundlagen, aktueller Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen. Wir werden auch auf die Rolle der Anwaltskanzlei eingehen, um Unternehmen bei der Einhaltung dieser Pflichten zu unterstützen.

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegungspflichten

Die Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen sind in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften festgelegt. Im Folgenden werden wir einige der wichtigsten Rechtsgrundlagen erläutern:

  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG): Das WpHG ist das zentrale Gesetz, das die Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen in Deutschland regelt. Es enthält Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität, zur Veröffentlichung von Geschäftsberichten und zur Offenlegung von Stimmrechtsmitteilungen.
  • Marktmissbrauchsverordnung (MAR): Die europäische Marktmissbrauchsverordnung bildet den rechtlichen Rahmen für die Offenlegung von Insiderinformationen und die Verhinderung von Marktmanipulationen. Sie legt auch die Pflichten von Emittenten im Hinblick auf die Veröffentlichung von Insiderinformationen, die Offenlegung von Geschäften von Führungskräften und die Aufstellung von Insiderverzeichnissen fest.
  • Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK): Der DCGK enthält Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Unternehmen zur Gestaltung ihrer Führung und Überwachung. Er beinhaltet auch Offenlegungspflichten, insbesondere im Bereich der Vergütung von Vorstandsmitgliedern.
  • Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV): Die BörsZulV schreibt vor, welche Informationen von Unternehmen bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einer deutschen Börse offengelegt werden müssen. Dazu gehören unter anderem der Prospekt, der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht.

Offenlegungspflicht börsennotiertes Unternehmen: Arten von Offenlegungspflichten

Es gibt verschiedene Arten von Offenlegungspflichten, die börsennotierte Unternehmen erfüllen müssen. Im Folgenden werden wir einige der wichtigsten davon erläutern:

Ad-hoc-Publizität

Die Ad-hoc-Publizität ist eine der zentralen Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen. Sie verpflichtet Unternehmen, Insiderinformationen, die den Wert ihrer Wertpapiere erheblich beeinflussen könnten, unverzüglich zu veröffentlichen. Der Zweck dieser Pflicht ist es, sicherzustellen, dass alle Marktteilnehmer gleichzeitig Zugang zu Informationen haben, die den Aktienkurs beeinflussen könnten.

Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Zwischenberichten

Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, ihre Geschäftsberichte und Zwischenberichte innerhalb bestimmter Fristen zu veröffentlichen. Diese Berichte enthalten Informationen über die finanzielle Lage des Unternehmens, seine Geschäftstätigkeit und seine Aussichten. Sie sollen den Anlegern eine fundierte Grundlage für ihre Investitionsentscheidungen bieten.

Stimmrechtsmitteilungen – Offenlegungspflicht börsennotiertes Unternehmen

Stimmrechtsmitteilungen dienen dazu, Transparenz über die Eigentumsstruktur börsennotierter Unternehmen herzustellen. Aktionäre, die bestimmte Schwellenwerte an Stimmrechten überschreiten oder unterschreiten, müssen dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen. Das Unternehmen ist wiederum verpflichtet, diese Informationen zu veröffentlichen.

Offenlegung von Geschäften von Führungskräften

Führungskräfte börsennotierter Unternehmen und deren engste Familienangehörige müssen Geschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln des eigenen Unternehmens sowie mit darauf bezogenen Finanzinstrumenten offenlegen. Diese Offenlegungspflicht soll Insidergeschäfte verhindern und für Transparenz im Handel mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens sorgen.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Offenlegungspflicht

In den letzten Jahren gab es mehrere bedeutende Gerichtsurteile, die die Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen betreffen. Einige der wichtigsten Urteile sind:

  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 19. Juli 2016 – II ZR 402/14: In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein börsennotiertes Unternehmen die Pflicht hat, auch Informationen über Geschäfte offenzulegen, die nicht unmittelbar den Aktienkurs beeinflussen, aber dennoch für Anleger von Interesse sein könnten. Der BGH entschied, dass Unternehmen solche Informationen nicht veröffentlichen müssen, es sei denn, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet.
  • Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2018 – 21 U 32/17: In diesem Fall stellte das OLG Frankfurt fest, dass die Ad-hoc-Publizitätspflicht auch für börsennotierte Unternehmen gilt, die einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Das Gericht entschied, dass die Information über die Insolvenzantragstellung eine Insiderinformation darstellt, die unverzüglich veröffentlicht werden muss.
  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 22. November 2016 – II ZR 314/14: Der BGH entschied in diesem Fall, dass die Pflicht zur Offenlegung von Geschäften von Führungskräften auch für Geschäfte mit von dem Unternehmen selbst emittierten Aktienoptionen gilt.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Offenlegungspflicht

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur Offenlegungspflicht von börsennotierten Unternehmen:

Was sind Insiderinformationen?

Insiderinformationen sind Informationen, die noch nicht öffentlich bekannt sind, sich direkt oder indirekt auf ein börsennotiertes Unternehmen beziehen und bei Bekanntwerden in der Öffentlichkeit geeignet sind, den Kurs der Wertpapiere des Unternehmens erheblich zu beeinflussen. Beispiele für Insiderinformationen sind Informationen über bevorstehende Fusionen oder Übernahmen, signifikante Vertragsabschlüsse oder bedeutende Management-Entscheidungen.

Was passiert, wenn ein Unternehmen gegen seine Offenlegungspflichten verstößt?

Verstöße gegen die Offenlegungspflichten können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Dazu gehören unter anderem Bußgeldverfahren, Schadensersatzansprüche von Anlegern und gegebenenfalls strafrechtliche Sanktionen für die Verantwortlichen im Unternehmen. Zudem kann ein Verstoß gegen die Offenlegungspflichten das Vertrauen der Anleger in das Unternehmen erheblich beeinträchtigen und somit negative Auswirkungen auf den Aktienkurs haben.

Wann muss ein Unternehmen Insiderinformationen veröffentlichen?

Ein börsennotiertes Unternehmen muss Insiderinformationen unverzüglich veröffentlichen, sobald die Informationen konkretisiert sind und die Veröffentlichung nicht mehr aufgeschoben werden kann. In bestimmten Fällen ist jedoch eine zeitweilige Verschiebung der Veröffentlichung zulässig, wenn sie im legitimen Interesse des Unternehmens liegt und die Verschiebung keine Irreführung der Anleger bewirkt. In solchen Fällen müssen Unternehmen jedoch sicherstellen, dass die Insiderinformationen vertraulich behandelt werden und die Informationen bei einer etwaigen Leckage unverzüglich veröffentlicht werden.

Welche Rolle spielt die Anwaltskanzlei bei der Offenlegungspflicht von börsennotierten Unternehmen?

Die Anwaltskanzlei unterstützt börsennotierte Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Offenlegungspflichten, indem sie rechtliche Beratung und Expertise bei der Identifizierung von Insiderinformationen, der Erstellung von Ad-hoc-Mitteilungen, Geschäftsberichten und anderen Offenlegungsdokumenten sowie bei der Einhaltung der gesetzlichen Melde- und Veröffentlichungsfristen anbietet.

Darüber hinaus kann die Anwaltskanzlei Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch und Insiderhandel unterstützen und bei Bedarf Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter durchführen.

Gibt es Ausnahmen von der Offenlegungspflicht für bestimmte Unternehmen oder Situationen?

In bestimmten Fällen können Ausnahmen von der Offenlegungspflicht gelten. Beispielsweise können Unternehmen, die an einem organisierten Markt im Ausland zugelassen sind, von bestimmten deutschen Offenlegungspflichten befreit sein, wenn sie den Offenlegungsanforderungen ihres Heimatlandes entsprechen.

Ebenso können kleinere Unternehmen, die an bestimmten Börsensegmenten wie dem Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind, weniger strenge Offenlegungsanforderungen unterliegen. Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen sich über die für sie geltenden Offenlegungspflichten im Klaren sind und bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Offenlegungspflichten börsennotierte Unternehmen – Fazit

Die Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen sind ein zentrales Element des Kapitalmarktrechts, das dazu beiträgt, das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt zu erhalten und für Transparenz zu sorgen. Die Einhaltung dieser Pflichten ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Anleger zu stärken.

Die Anwaltskanzlei spielt dabei eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Offenlegungspflichten und der Sicherstellung der Compliance mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Der vorliegende Blog-Beitrag hat die wichtigsten Aspekte der Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen dargelegt, einschließlich der gesetzlichen Grundlagen, der verschiedenen Arten von Offenlegungspflichten, aktueller Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen.

Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen sich der für sie geltenden spezifischen Offenlegungsanforderungen bewusst sind und bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie ihren Offenlegungspflichten ordnungsgemäß nachkommen.

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