In einer zunehmend digitalisierten Welt nehmen Online-Finanztrainings einen wichtigen Platz ein. Sie bieten eine leicht zugängliche und oftmals kostengünstige Möglichkeit, sein Finanzwissen zu erweitern und die eigenen Finanzen besser zu verwalten. Doch wo Licht ist, da ist auch Schatten: Nicht alle Anbieter solcher Trainings haben es auf Ihre finanzielle Bildung abgesehen. Einige nutzen die Plattform, um betrügerische Praktiken an den Tag zu legen und ahnungslose Nutzer um ihr hart verdientes Geld zu bringen.

In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Thematik des Online-Finanztrainingsbetrugs aus rechtlicher Sicht. Wir werden uns mit den gängigen Methoden der Betrüger auseinandersetzen, zeigen, wie man diese erkennt und wie man sich dagegen rechtlich zur Wehr setzen kann.

Überblick über die Thematik

Bevor wir in die Tiefe gehen, ist es wichtig, ein grundlegendes Verständnis der Thematik zu entwickeln. Online-Finanztrainings sind ein Bereich des E-Learnings, der sich auf die Vermittlung von Finanzwissen konzentriert. Die Themen reichen dabei von persönlicher Finanzplanung und Investitionen bis hin zu komplexen Finanzinstrumenten und Börsenstrategien.

Verschiedene Anbieter: Es gibt sowohl seriöse als auch unseriöse Anbieter. Seriöse Anbieter zeichnen sich durch transparente Verträge, klare Kommunikation und nachvollziehbare Inhalte aus.

Unseriöse Anbieter: Hier wird oft mit unrealistischen Versprechungen geworben. Ein Beispiel könnte ein Training sein, das verspricht, Sie könnten in nur wenigen Wochen zum Millionär werden.

Vertragsfallen: Einige Betrüger nutzen komplizierte oder irreführende Verträge, um Nutzer in eine Kostenfalle zu locken.

Rechtliche Aspekte

Unseriöse Online-Finanztrainings können in vielfältiger Weise rechtswidrig sein. Sie können gegen das Wettbewerbsrecht, das Vertragsrecht, das Verbraucherschutzrecht oder auch das Strafrecht verstoßen.

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht geht es um unlauteren Wettbewerb. Ein Beispiel dafür ist die Irreführung von Verbrauchern. Solche Irreführungen können etwa in unrealistischen Versprechungen liegen.

  • § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG verbietet irreführende geschäftliche Handlungen.
  • § 5a UWG setzt sich mit der gezielten Irreführung auseinander, beispielsweise durch das Verschweigen wesentlicher Informationen.

Neben diesen speziellen Vorschriften gilt das generelle Verbot unlauterer Geschäftspraktiken nach § 3 UWG.

Vertragsrecht

Unseriöse Online-Finanztrainings können gegen das Vertragsrecht verstoßen. Ein wichtiger Punkt sind hierbei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Viele Anbieter verwenden AGB, um ihre Verträge zu standardisieren und rechtliche Risiken zu minimieren. Allerdings können AGB auch missbraucht werden, um die Nutzer zu benachteiligen.

  • § 305 BGB regelt den grundsätzlichen Umgang mit AGB. Danach müssen sie klar und verständlich sein und dürfen den Nutzer nicht unangemessen benachteiligen.
  • § 309 BGB enthält eine Liste von Klauseln, die in AGB grundsätzlich unwirksam sind.
  • § 310 BGB regelt, wie die vorstehenden Vorschriften auf verschiedene Vertragstypen anzuwenden sind.

Auch ein Verstoß gegen das Widerrufsrecht kann vorliegen. Nach § 355 BGB hat der Verbraucher das Recht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt auch für Online-Finanztrainings. Einige Anbieter versuchen jedoch, das Widerrufsrecht einzuschränken oder auszuhebeln.

Verbraucherschutzrecht

Das Verbraucherschutzrecht hat zum Ziel, Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken zu schützen. Dazu gehören beispielsweise irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken.

  • Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt (UGP-Richtlinie) regelt das Verhalten von Unternehmen gegenüber Verbrauchern. Sie enthält eine Schwarze Liste mit Geschäftspraktiken, die in jedem Fall als unlauter gelten.
  • Die Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte (VRRL) stärkt die Rechte der Verbraucher im Fernabsatz und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Dazu gehört insbesondere das Widerrufsrecht.

Auch das deutsche Recht enthält zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften. Diese finden sich etwa im BGB oder im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Strafrecht

Schließlich können unseriöse Online-Finanztrainings auch strafbar sein. In Betracht kommen insbesondere Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB).

Erkennen von Online-Finanztrainingsbetrug

Es ist wichtig, Betrug frühzeitig zu erkennen, um Schäden zu vermeiden. Folgende Anzeichen können auf Betrug hinweisen:

  • Unrealistische Versprechungen: Seriöse Anbieter versprechen keine Wunder. Wenn ein Training verspricht, dass Sie in kurzer Zeit reich werden, ist Skepsis angebracht.
  • Schlechte Kommunikation: Ein seriöser Anbieter ist stets bemüht, klar und verständlich zu kommunizieren. Wenn Informationen fehlen oder unklar sind, könnte das ein Anzeichen für Betrug sein.
  • Komplizierte Verträge: Ein komplizierter oder verwirrender Vertrag kann ein Versuch sein, Sie in eine Kostenfalle zu locken. Achten Sie darauf, dass Sie alle Bestimmungen verstehen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Schutz vor Online-Finanztrainingsbetrug

Um sich vor Online-Finanztrainingsbetrug zu schützen, sollten Sie stets vorsichtig sein und die folgenden Tipps beachten:

    • Vergleichen Sie verschiedene Anbieter: Ein Vergleich kann Ihnen helfen, einen seriösen Anbieter zu finden.
    • Lesen Sie die AGB: Es ist wichtig, die AGB zu lesen und zu verstehen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
    • Achten Sie auf das Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Lassen Sie sich dieses Recht nicht nehmen.

Widerruf, Anfechtung und Kündigung: Ihre Möglichkeiten

Im Folgenden möchten wir auf das Widerrufsrecht, die Möglichkeit der Anfechtung und die Option einer Vertragskündigung eingehen. Alle diese Mechanismen können dazu beitragen, Sie vor betrügerischen Geschäftspraktiken zu schützen und Ihnen helfen, Ihr Geld zurückzubekommen, falls Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind.

Wahrnehmung des Widerrufsrechts

Als Verbraucher steht Ihnen in der Regel ein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht zu, wenn Sie einen Vertrag eingegangen sind. Dies ermöglicht es Ihnen, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Interessanterweise informieren viele Online-Finanztraining-Anbieter ihre Kunden nicht adäquat über dieses Widerrufsrecht. Die Konsequenz dieser Unterlassung ist eine verlängerte Widerrufsfrist, die gemäß § 356 Abs. 3 BGB insgesamt ein Jahr und 14 Tage beträgt. Daher besteht häufig die Möglichkeit, den Vertrag auch nach Ablauf der ursprünglichen 14-Tage-Frist zu widerrufen.

Anfechtung aufgrund irreführender Praktiken

In einigen Fällen können Verträge aufgrund arglistiger Täuschung durch irreführende Werbung angefochten werden. Viele Anbieter solcher Finanztrainings locken mit hohen Gewinnen in kurzer Zeit. Solche Aussagen könnten als irreführende Werbung im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG angesehen werden. Wenn ein Kunde aufgrund dieser irreführenden Werbung einen Vertrag abschließt, kann der Vertrag in der Regel wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB angefochten werden.

Ausspruch einer Kündigung

Des Weiteren können Verträge mit Finanztraining-Anbietern möglicherweise auch gekündigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine Kündigung den Vertrag erst zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs beendet. Der Vertrag bleibt für die Zeit vor der Kündigung wirksam. Im Gegensatz dazu machen Widerruf und Anfechtung den Vertrag von Anfang an unwirksam, und der Anbieter muss in der Regel bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten.

Ob eine ordnungsgemäße Kündigung des Vertrages möglich ist, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Ist der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 6 Monate) abgeschlossen, ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen.

Manchmal wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter jedoch ein monatliches Kündigungsrecht vereinbart. Die Möglichkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung hängt davon ab, ob ein wichtiger Grund vorliegt – beispielsweise ob der Veranstalter des Finanztrainings gegen das Gesetz verstoßen hat.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die häufigsten Betrugsformen bei Online-Finanztrainings?

Die häufigsten Betrugsformen sind unrealistische Versprechungen, irreführende oder unvollständige Informationen und komplizierte oder verwirrende Verträge, die dafür sorgen, dass Sie dauerhaft finanziell belastet werden.

Wie kann ich mich vor Online-Finanztrainingsbetrug schützen?

Um sich zu schützen, sollten Sie stets vorsichtig sein, verschiedene Anbieter vergleichen, die AGB lesen und verstehen und auf Ihr Widerrufsrecht achten.

Was kann ich tun, wenn ich von Online-Finanztrainingsbetrug betroffen bin?

Wenn Sie Opfer von Betrug geworden sind, können Sie den Vertrag widerrufen, den Vertrag anfechten oder den Anbieter auf Schadensersatz verklagen. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

Online Finanztraining Betrug – wir helfen Ihnen

Online-Finanztrainings können eine großartige Möglichkeit sein, Ihr Finanzwissen zu erweitern. Allerdings sollten Sie stets vorsichtig sein und auf mögliche Betrugszeichen achten. Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie stets einen Anwalt konsultieren.

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