SwissAlgo – Der Anbieter https://swissalgo.org/ bewirbt sich selbst als Trading-Plattform. Auf dessen Plattform seien gewinnbringende Investitionen im Bereich Aktien, Indizes und Derivate möglich.

Wenn Sie bei SwissAlgo investiert haben und es Probleme bei der Auszahlung gibt, stehen Ihnen die Juristen der Anwaltskanzlei Herfurtner mit Rat und Tat zur Seite.

SwissAlgo – Wie ist der Broker einzuschätzen?

Aktuell gibt es eine enorm hohe Zahl an Anbietern wie etwa SwissAlgo. Hierdurch war es noch nie so einfach aber auch risikoreich wie jetzt, in den unbeständigen Finanzmärkten zu investieren.

Vorallem weil es unzählige Optionen gibt, kann die Wahl eines Brokers zeitintensiv und frustrierend sein. Insbesondere dann, wenn diese Ihren jeweiligen Investitionsvorstellungen gerecht werden soll.

Sie haben schon bei SwissAlgo angelegt? Dann sind die nun folgenden Punkte für Sie als Investoren gewichtig.

  • Im Bereich Online Trading kann man etliche Auftragsarten wählen.
  • Eine geeignete Anlaufstelle für Investoren, die sich über Anteilsscheine, Futures, Binary Options und Kryptowährungen schlau machen möchten, ist eine Webseite wie diese.
  • Der Eintritt zu den länderübergreifenden Finanzmärkten wird für Kapitalanleger durch Online-Investitionen einfacher und erschwinglicher.
  • Lizenzierte Broker im Internet, seriöse Plattformen, Gebühren und Boni, Produktoptionen und Kundenbewertungen sind nur manche der Merkmale, die Sie bei Ihrer endgültigen Wahl berücksichtigen müssen.

Die kommenden Hinweise sind allgemeine Tipps für Investoren – unabhängig von der Plattform in die Sie Geld investieren.

Ist SwissAlgo durch Finanzaufsicht lizenziert?

Sowohl die Finanzmärkte als auch der Anlegerschutz ziehen Nutzen aus Verhaltensregeln und organisatorischen Verantwortlichkeiten. Anleihendienstleistungsunternehmen und Anbieter wie SwissAlgo müssen eine Vielzahl von Vorschriften erfüllen. Dasselbe gilt für deren Beschäftigten. Mit dieser Vorgabe sollen Konflikte und damit verbundene Benachteiligungen für Kapitalanleger umgangen werden.

Dazu gehört die Verantwortung des Finanzdienstleisters, seine Firmenkunden vor Vertragsabschluss eines Wertpapiergeschäfts über die wichtigsten Eigenschaften des Geschäfts zu informieren. Dies zählt sowohl für den speziellen Investoren als auch für die Wertanlage selbst. Ebendiesem Gedanken entsprechend sind ergänzende Fakten für Klienten unabdingbar, die sich auf hochspekulative oder riskante Geschäfte einlassen wollen.

Gegenüber ihren Klienten haben die Firmen wie SwissAlgo eine Fürsorgepflicht. Diese geht weit über die Bereitstellung eines Produkts oder einer Leistung hinaus.

Hat der Dienstleister eine Autorisation für den Verkauf von Geldanlageprodukten? Dies sollten Sie unbedingt kontrollieren. Dafür können Sie die Broker-Check-Datensammlung einer Finanzbehörde nutzen und den Markennamen des Finanzdienstleisters in das Suchfeld eintippen.

Sonderangebot nur für bestimmten Zeitraum – auch bei SwissAlgo?

Merken Sie den Druck einer knappen Frist? Der Anbieter lockt unter Zuhilfenahme von einem außergewöhnlichem Angebot, aber Sie stehen unter dem Druck, zügig eine Wahl treffen zu müssen?

Das ist keine gute Idee, denn es handelt sich des Öfteren um eine List. Brechen Sie nichts übers Knie Sie können nicht nur jetzt zuverlässige Angebote erhalten, sondern auch in Zukunft bei SwissAlgo Geld investieren.

Um an ihr Ziel zu kommen, wissen Kriminelle detailliert, was sie tun müssen. Sie bemühen sich, durch gut zurechtgelegte Nachfragen so viele Auskünfte wie möglich über ihre Zielperson zu erlangen. Weiterhin fragen sie nach dem Zustand des Gesprächspartners, z. B. ob es allein Zuhause ist oder ob es Bargeld Zuhause aufbewahrt.

Weiterhin verwenden Sie eine Methode des „Abwartens“, um den Betroffenen zu ermüden. Sie können ihr Gegenüber ewig lange am Telefon halten, bis es sich bereit erklärt, zum Finanzinstitut zu gehen und den Betrügern Bargeld und anderweitige Wertgegenstände zu übergeben.

Bei solch einem dieser Betrügereien wird dem Geschädigten ein Zeitdruck auferlegt. Mit so einer Methode wird der Geschädigte dazu gedrängt, seine eigene Wachsamkeit zu übergehen.

Neue Support-Betrügereien benutzen selbige Formel. Da der Computer der kontaktierten Person angeblich von einem besonders schwerwiegenden Virus befallen ist, verlangen die Anrufer, die mutmaßlich im Auftrag von Microsoft oder einem Dienstleister wie SwissAlgo agieren, in englischer Sprache mit indischem Akzent die dringende Begleichung eines Wartungsvertrags.

Die Verbrecher steigern den Stress, auf die Weise, dass sie den ins Visier genommenen Personen androhen, sie zur Kasse zu bitten, wenn ihr Computer infiziert ist und die Infektionen überträgt.

Die nicht unerhebliche Bedrohung durch nicht gestattete Orders

Die Erteilung von Orders für Wertpapiertransaktionen ohne die Zustimmung des Kontoinhabers kann im Einzelfall zu einem sprunghaften Anstieg des Kurses besonderer Aktien führen.

Vor allen Dingen betrifft dies Open-Market-Geschäfte mit illiquiden ausländischen Aktien (Freiverkehr). Bleiben Sie darum vorsichtig, wenn Sie unter Berufung auf vermeintlich einträgliche Geschäfte oder Gewinnankündigungen gebeten werden, sensible Daten über die Kapitalanlage bei SwissAlgo ohne Ihr Einverständnis zu verraten.

Ihre Internationale Bank Account Number, Business Identifier Code und andere Bankleitzahlen sollten Sie zu keiner Zeit an einen anderen weitergeben, den Sie nicht kennen. Genauso wenig sollten Sie Ihre Konto- oder Depotnummern sowie Passwörter preisgeben.

Überlassen Sie keine Depot-Dokumente oder Wertpapierabrechnungen von SwissAlgo an jemanden, der Ihnen fremd ist. Auch Anrufer, die sich als Anlageberater, Online Broker oder Angestellter einer Finanzaufsicht darstellen, sind gefährlich.

Wenn der Broker die Auszahlung verweigert

Verbraucher werden sehr oft von einem „Online Broker“ bzw. einem Call-Center-Vertreter umworben, sobald sie sich auf der scheinbaren Handelsplattform registriert haben. Absicht ist es, den Investoren dazu zu bringen, seine langfristigen Investments aufzustocken, um den Gewinn zu maximieren. Das ist auch ein erst einmal rechtmäßiges Ziel des Anbieters SwissAlgo.

Unmittelbar nachdem der Anleger sein Kapital transferiert hat, werden womöglich vorläufige Gewinnentwicklungen auf dessen Account präsentiert. Dies soll den Investor dazu animieren, weiter in das Finanzprodukt anzulegen.

Die Betreiber der Trading Plattform jedoch können durch den Einsatz von Betrugssoftware manipulierte Kontoveränderungen und Geldgewinne simulieren, sogar ohne dass der Käufer hiervon etwas wahrnimmt.

Gehen Sie sicher, dass die Konten gleichermaßen bei SwissAlgo verifiziert werden können.

In Wahrheit findet auf etlichen Plattformen schlechthin kein Trading statt. Vielmehr wird das überwiesene Kapital von den betrügerischen Brokern auf Bankkonten im Ausland weiter transferiert. Dies wird von den Kunden vorerst nicht wahrgenommen.

Die „Dienstleister“ zögern die Auszahlung hinaus der dargestellten Einnahmen, indem sie von den Investoren die Zahlung von angeblich entstehenden Steuern und Kosten für die Bearbeitung fordern. Die Täuschungsmanöver dienen nur der Absicht, die Profite zu vergrößern.

Irgendwann bricht die Kommunikation vollkommen ab. Das überwiesene Kapital ist aufgebraucht. Ab diesem Moment bleibt einzig und alleine der Weg zum Rechtsanwalt, um weitere Schritte einzuleiten.

Vorsicht bei Vereinbarungen die keinerlei Ausstiegsmöglichkeiten lassen

Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, wann und wie viel Geld zurückgezahlt. Umgehen Sie am besten langfristige Verträge, die nicht vorzeitig gekündigt werden können oder bei denen Sie starke monetäre Verluste einstecken würden.

Schließen Sie langjährige Verträge ohne frühzeitige Möglichkeit zu kündigen ausschließlich mit Anbietern wie SwissAlgo ab, an deren Verlässlichkeit Sie keine Zweifel haben.

Selbst wenn Sie die Möglichkeit haben, zu jeder Zeit auf einen Vertrag zu verzichten beziehungsweise ihn über einen bestimmten Zeitraum zu beenden, sollten Sie kritisch sein. Auch wenn Sie diese Absicherung haben, sind Sie immer noch anfällig für geldliche Schäden. Stellen Sie sicher, dass Sie exakt wissen, wie viel Kapital Sie wiederbekommen, wenn die Investition schiefgeht.

Für Aktiengeschäfte zählt die nachstehende Regelung:

Erkundigen Sie sich vor Beendigung der Vertragslaufzeit, welche Optionen Ihnen offen stehen, Aktien abzustoßen.

Häufig ist es entscheidend zu wissen, ob es für Dienstleistungen – wie von SwissAlgo bereitgestellt – einen liquiden Markt gibt.

Es besteht die Möglichkeit, Aktien über einen Online Broker bzw. ein Finanzinstitut zu verkaufen. Alle drei Varianten sind für die Vergabe eines Verkaufsauftrags zulässig. Der eigentliche Verkaufsvorgang wird anschließend über eine Börse (z.B. Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Tradegate oder Xetra) ausgeführt (z.B. bei Penny Stocks).

Mit Orderzusätzen kann die Ausführung der Order von Anfang an gelenkt werden. Die Veräußerung der Aktien erfolgt zu einem von Ihnen festgesetzten Termin und Ort.

Sie möchten Ihr Investment von SwissAlgo zurückerhalten? Unsere Rechtsanwaltskanzlei hilft

Im Falle, dass Sie schon Investments bei SwissAlgo durchgeführt haben und ebendiese nun zurückverlangen wollen, gibt es mehrere Herangehensweisen.

  1. Angenommen, dass garantiert keine Problemlösung mit dem Betreiber der Investment-Plattform erreichbar ist, besteht die Option, der verantwortlichen Behörde eine Beschwerde vorzulegen. Selbige prüft den Fall und hat die Möglichkeit den Investment-Dienstleister zur Leistung einer Erstattungssumme bestimmen. Besagten Betrag erhält unser Klient dann vom Anbieter zurücküberwiesen. Adressen für Beschwerden, können beispielsweise Aufsichtsbehörden für Finanzen oder auch der Ombudsmann für Finanzen sein.
  2. Sollte eine Analyse unserer Anwälte zeigen, dass der Dienstleister womöglich unseriös gehandelt hat, erstatten wir für unsere Mandanten Anzeige bei den zuständigen Kriminalbehörden. Unsere Anwaltskanzlei steht im stetigen Austausch mit Staatsanwaltschaften, die deutschlandweite Ermittlungen lenken. Im Regelfall existieren hunderte oder auch tausende Geschädigte in diesen Verfahren. Die Ermittlungen erstrecken sich wiederholend auch auf andere Länder. In der Vergangenheit kam es in mehreren Fällen zu bedeutenden Fahndungserfolgen der Staatsanwaltschaften.
  3. Des Öfteren kann eine Problemlösung mit dem Anbieter selbst festgelegt werden. Unsere Anwälte schaffen es immer wieder, außergerichtliche Vergleiche mit den Providern abzuschließen. Unsere Klienten erhalten dann ihre vollständige Investition oder einen Anteil davon zurück.
  4. Steht der Verdacht im Raum, dass die Konten, auf welche unsere Mandanten eingezahlt haben, Bestandteil eines Systems zur Geldwäsche sind, besteht die Möglichkeit, diese Bankkonten sperren zu lassen. Einzahlungen auf diese Konten können dann von der Empfängerbank zurückverlangt werden.
  5. Falls Zahlungen auf Konten im Ausland ausgeführt worden sind, können auch hier die ausländischen Finanzbehörden und Geldinstitute informiert werden. Jene leiten anschließend meist zusätzlich eigene Ermittlungen ein. Auch dies verfolgt den Zweck, Geldsummen auf den Bankkonten zu beschlagnahmen und anschließend an unsere Mandanten zurückzuzahlen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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