Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für viele Arbeitnehmer eine existenzielle Belastung, insbesondere wenn sie ungerechtfertigt erscheint. In diesem umfassenden Blog-Beitrag erfahren Sie alles über Ihre Rechte, Ansprüche und wie Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren können. Als erfahrener Rechtsanwalt im Zivilrecht gehe ich auf die rechtlichen Ausführungen ein und stelle Ihnen aktuelle Gerichtsurteile, Gesetze, Beispiele und FAQs vor.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Ungerechtfertigte Kündigung

Unter einer ungerechtfertigten Kündigung versteht man die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ohne dass die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine ungerechtfertigte Kündigung kann sowohl ordentlich (mit Einhaltung der Kündigungsfrist) als auch außerordentlich (fristlos) erfolgen.

Gründe für eine ungerechtfertigte Kündigung können beispielsweise sein:

  • Formale Fehler (z.B. fehlende Schriftform, fehlende Zustimmung des Betriebsrats)
  • Verstoß gegen das Kündigungsverbot (z.B. während einer Schwangerschaft, Elternzeit oder einer Arbeitsunfähigkeit)
  • Fehlende soziale Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung
  • Fehlender Kündigungsgrund bei einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die rechtlichen Grundlagen für eine Kündigung finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Nachfolgend sind die wichtigsten Vorschriften aufgeführt:

Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber oder einem Vertreter eigenhändig unterschrieben sein.
  2. Zugang: Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer zugegangen sein, d.h. er muss sie tatsächlich erhalten haben.
  3. Kündigungsgrund: Bei einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung muss ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegen (z.B. dauernde Arbeitsunfähigkeit, Diebstahl).
  4. Soziale Auswahl: Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine soziale Auswahl durchführen und dabei Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderung berücksichtigen.
  5. Anhörung des Betriebsrats: Bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers in einem Betrieb mit Betriebsrat muss dieser vorher angehört werden.

Ansprüche bei ungerechtfertigter Kündigung

Wenn Sie als Arbeitnehmer von einer ungerechtfertigten Kündigung betroffen sind, können Sie verschiedene Ansprüche geltend machen. Dazu gehören:

  • Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung: Das Arbeitsverhältnis wurde nicht wirksam beendet und besteht fort.
  • Weiterbeschäftigung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie weiter zu beschäftigen.
  • Entschädigung für entgangenen Lohn: Sie haben Anspruch auf den Lohn, den Sie ohne die Kündigung erhalten hätten.
  • Abfindung: In bestimmten Fällen kann ein Abfindungsanspruch bestehen, z.B. bei einer betriebsbedingten Kündigung oder wenn der Arbeitgeber keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hat.
  • Schadensersatz: Bei einer fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund können Sie Schadensersatz für den entstandenen Schaden (z.B. Bewerbungskosten, Umzugskosten) verlangen.

Gegenwehr: Kündigungsschutzklage und weitere Schritte

Um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr zu setzen, sollten Sie zunächst juristischen Rat einholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einzuschätzen und die richtige Vorgehensweise zu planen.

Die Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Mittel, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren. Sie muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Die Klage hat zum Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen.

Parallel zur Kündigungsschutzklage können weitere Schritte unternommen werden, um Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen:

  • Einschaltung des Betriebsrats: Wenn Ihr Betrieb über einen Betriebsrat verfügt, sollten Sie diesen unverzüglich über die Kündigung informieren und um Hilfe bitten. Der Betriebsrat kann bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber unterstützen und gegebenenfalls eine Betriebsvereinbarung zur Regelung von Kündigungen abschließen.
  • Einigungsstelle: Bei Uneinigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann eine Einigungsstelle eingerichtet werden, deren Entscheidung für beide Seiten verbindlich ist.
  • Außergerichtliche Einigung: In manchen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden, z.B. durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungszahlung.

Fristen und Verjährung

Im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Kündigung sind verschiedene Fristen zu beachten:

  • Kündigungsschutzklage: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG).
  • Abfindungsanspruch: Ein Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung geltend gemacht werden.
  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohnforderungen, Schadensersatz): Diese Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB).

Um keine Fristen zu versäumen, sollten Sie bei einer ungerechtfertigten Kündigung schnell handeln und sich juristischen Rat einholen.

Aktuelle Gerichtsurteile zur ungerechtfertigten Kündigung

Im Folgenden stelle ich Ihnen einige aktuelle Gerichtsurteile vor, die sich mit der Thematik der ungerechtfertigten Kündigung befassen:

  • Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 2018, Az. 2 AZR 190/18: Eine fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook war unwirksam, da der Arbeitnehmer zuvor eine Abmahnung hätte erhalten müssen.
  • Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2018, Az. 2 AZR 133/18: Eine fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz war unwirksam, da kein ausreichend schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten vorlag.
  • Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2018, Az. 12 Sa 50/18: Eine betriebsbedingte Kündigung war unwirksam, da das Auswahlverfahren nicht korrekt durchgeführt wurde und der Arbeitgeber keine ausreichenden Bemühungen unternommen hatte, um eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu prüfen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur ungerechtfertigten Kündigung

Im Folgenden beantworte ich einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema ungerechtfertigte Kündigung:

Kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren?

Ja, Sie können sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren, indem Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.

Was passiert, wenn die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist?

Wenn die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist, wird die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie weiter zu beschäftigen und Ihnen den entgangenen Lohn zu zahlen.

Was kann ich tun, wenn ich keine Kündigungsschutzklage einreichen möchte?

Sie können auch versuchen, außergerichtlich eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen, z.B. durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungszahlung. Dabei sollten Sie sich jedoch juristischen Rat einholen, um Ihre Rechte und Ansprüche nicht zu gefährden.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung?

Ein Abfindungsanspruch besteht in bestimmten Fällen, z.B. bei einer betriebsbedingten Kündigung oder wenn der Arbeitgeber keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hat. Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht festgelegt und kann im Einzelfall verhandelt werden.

Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche aus der ungerechtfertigten Kündigung geltend zu machen?

Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohnforderungen, Schadensersatz) verjähren in der Regel nach drei Jahren.

Kann mein Arbeitgeber mich während einer Krankheit kündigen?

Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch während einer Krankheit kündigen, sofern die Kündigung nicht ausschließlich wegen der Krankheit erfolgt. Die Kündigung muss jedoch den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen entsprechen und darf nicht gegen das Kündigungsverbot während einer Arbeitsunfähigkeit verstoßen. Eine Kündigung während einer Krankheit sollte daher stets genau geprüft werden.

Was passiert, wenn ich die Frist für die Kündigungsschutzklage versäume?

Wenn Sie die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage versäumen, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie tatsächlich ungerechtfertigt war. Das Arbeitsverhältnis ist dann beendet und Sie haben keine Möglichkeit mehr, die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen. Daher ist es wichtig, bei einer ungerechtfertigten Kündigung schnell zu handeln und sich juristischen Rat einzuholen.

Kann ich gegen eine fristlose Kündigung vorgehen?

Auch gegen eine fristlose Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Arbeitgeber alle formalen Voraussetzungen eingehalten hat. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung einzuschätzen.

Ich hoffe, dass Ihnen dieser umfassende Blog-Beitrag zum Thema ungerechtfertigte Kündigung weiterhilft und Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte und Ansprüche zur Seite steht. Bei weiteren Fragen oder juristischen Problemen empfehle ich Ihnen, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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