Unterschied Jurist und Volljurist – eine interessante Frage, die in diesem Blogbeitrag ausführlich beantwortet werden soll. Jura – ein Studiengang, der für viele eine Mischung aus Faszination und Schrecken darstellt. Filme und Serien prägen oft unser Bild von Anwälten und Richtern, die mit ihrem juristischen Fachwissen und rhetorischer Gewandtheit beeindrucken.

Doch was steckt tatsächlich hinter dem Begriff „Jurist“ und wie unterscheidet er sich von einem „Volljuristen“? Um diese Frage zu beantworten, werden wir uns auf eine spannende, informative und emotionale Reise durch das Jurastudium, das anschließende Referendariat und die verschiedenen Tätigkeitsfelder dieser Berufsgruppen begeben.

Der Weg zum Juristen: Das Jurastudium

Lesen Sie hier mehr über den Weg zum Juristen.

Das Grundstudium – die ersten Schritte in die Welt des Rechts

Das Jurastudium beginnt mit dem sogenannten Grundstudium. In dieser Phase eignen sich die angehenden Juristen ein solides Grundwissen in den drei klassischen Rechtsgebieten – Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht – an. Neben diesen Kerndisziplinen werden auch Grundlagen in Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie vermittelt.

Während des Grundstudiums lernen die Studierenden wichtige juristische Arbeitstechniken, wie das Arbeiten mit Gesetzestexten, die Anwendung von Kommentaren und die Heranziehung von Rechtsprechung in der Falllösung. Daneben steht das Entwickeln einer strukturierten und juristisch sauberen Argumentation im Vordergrund.

Der Erlangung der ersten akademischen Weihen: Die Zwischenprüfung

Nach Abschluss des Grundstudiums, meist nach vier Semestern, steht die erste große Hürde auf dem Weg zum Juristen an: Die Zwischenprüfung. Diese wird in Form einer staatlichen Prüfung abgelegt und umfasst in der Regel Klausuren in den drei Rechtsgebieten sowie mündliche Prüfungen in Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie.

Die Zwischenprüfung stellt eine wichtige Etappe auf dem Weg zum Juristen dar. Sie ist nicht nur Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums, sondern dient auch als wichtiger Leistungsindikator für spätere Arbeitgeber, insbesondere wenn es um lukrative Praktikumsplätze oder die begehrten Referendarstellen geht.

Das Hauptstudium – die Vertiefung des juristischen Wissens

Im Hauptstudium, das in der Regel weitere vier Semester in Anspruch nimmt, geht es darum, das im Grundstudium erlernte Wissen zu vertiefen und zu erweitern. Dabei haben die Studierenden die Möglichkeit, sich in bestimmten Rechtsgebieten zu spezialisieren, indem sie entsprechende Schwerpunktbereiche wählen. Zu den häufigsten Schwerpunktbereichen zählen unter anderem Arbeitsrecht, Steuerrecht, Internationales- und Europarecht, Wirtschaftsrecht oder Medienrecht.

Neben den rechtswissenschaftlichen Fächern werden im Hauptstudium auch sogenannte Schlüsselqualifikationen erworben. Hierzu zählen beispielsweise Rhetorik- und Verhandlungstechniken, juristische Fremdsprachenkenntnisse oder die Auseinandersetzung mit alternativen Konfliktlösungsverfahren wie Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit.

Die Krönung des Studiums: Die Erste Juristische Prüfung

Nach erfolgreichem Abschluss des Hauptstudiums steht die Erste Juristische Prüfung, auch bekannt als „Erstes Staatsexamen“, an. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Dem universitären Schwerpunktbereichsexamen und dem staatlichen Pflichtfachteil.

Dabei handelt es sich um eine äußerst anspruchsvolle und zeitaufwändige Prüfung, die das Können der angehenden Juristen auf eine harte Probe stellt. Die Inhalte setzen sich aus den im Studium behandelten Rechtsgebieten und Schwerpunktbereichen zusammen.

Die erfolgreiche Absolvierung der Ersten Juristischen Prüfung öffnet den Weg in die juristische Berufspraxis. Mit dem Bestehen der Prüfung können sich die Absolventen „Diplom-Jurist“ oder „Jurist“ nennen.

Das Referendariat – die Ausbildung zum Volljuristen

Um den Titel „Volljurist“ zu erlangen, stehen die frischgebackenen Juristen vor der nächsten großen Herausforderung: Dem Referendariat. Das Referendariat ist die praktische Ausbildung für angehende Volljuristen und dauert in der Regel zwei Jahre.

Die Stationen des Referendariats

Während des Referendariats durchlaufen die angehenden Volljuristen verschiedene Stationen, in denen sie praktische Erfahrungen in verschiedenen rechtlichen Berufsfeldern sammeln. Zu den Stationen zählen unter anderem:

  • Die Zivilrechtsstation: Hier arbeiten die Referendare bei einem Amts- oder Landgericht und wirken an der Bearbeitung von zivilrechtlichen Fällen mit.
  • Die Strafrechtsstation: In dieser Station sind die Referendare der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht zugeteilt und wirken an der Verfolgung und Ahndung von Straftaten mit.
  • Die Verwaltungsstation: In dieser Station lernen die Referendare die Arbeit in einer Behörde oder Verwaltungsgericht kennen und bearbeiten öffentlich-rechtliche Fälle.
  • Die Anwaltsstation: Die angehenden Volljuristen absolvieren ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei, um Einblick in die anwaltliche Tätigkeit zu erhalten und juristische Beratung sowie die Vertretung von Mandanten in gerichtlichen Verfahren zu erlernen.

Je nach Bundesland kann es weitere Stationen geben, wie beispielsweise eine Wahlstation, in der die Referendare selbst entscheiden können, in welchem rechtlichen Bereich sie weitere praktische Erfahrungen sammeln möchten.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung – die prüfungsrechtliche Geburt des Volljuristen

Das Referendariat findet seinen Abschluss in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, auch bekannt als „Zweites Staatsexamen“ oder „Assessorexamen“. In schriftlichen und mündlichen Prüfungen müssen die angehenden Volljuristen noch einmal ihr juristisches Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Die bestandene Zweite Juristische Staatsprüfung markiert den Übergang vom Juristen zum Volljuristen. Mit diesem Abschluss sind die ehemaligen Referendare nun berechtigt, in einem juristischen Beruf tätig zu werden und insbesondere die Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Richter aufzunehmen.

Tätigkeitsfelder von Juristen und Volljuristen

Die Unterscheidung zwischen Jurist und Volljurist liegt nicht nur in der unterschiedlichen akademischen Ausbildung, sondern zeigt sich auch in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern. Während Volljuristen in der Regel in klassischen juristischen Berufen wie Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt tätig sind, finden Juristen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in anderen Bereichen.

Juristen in der Wirtschaft und in der Verwaltung

Juristen ohne das zweite Staatsexamen sind in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung gefragte Fachkräfte. Sie sind oftmals in Rechtsabteilungen von Unternehmen tätig, etwa im Bereich des Arbeits-, Gesellschafts- oder Wettbewerbsrechts. In der öffentlichen Verwaltung können sie beispielsweise in Bau- und Umweltbehörden, Sozialämtern oder in der Ausländerbehörde arbeiten.

Die Tätigkeit in der Wissenschaft und im Bereich der Rechtsberatung

Juristen können ebenso eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen und sich durch Promotion und Habilitation als Hochschullehrer oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an Universitäten und Forschungseinrichtungen qualifizieren.

Zudem finden Juristen Einsatz in Rechtsberatungsstellen und als Rechtsbeistände in gewerkschaftlichen oder sozialen Organisationen. Hier beraten sie unter Umständen Mandanten und vertreten sie in bestimmten Rechtsangelegenheiten, auch wenn sie nicht als Anwälte auftreten dürfen.

Volljuristen in klassischen Juristenberufen

Volljuristen sind in der Regel in klassischen Juristenberufen wie Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt tätig. Doch auch in notariellen Berufen oder als Syndikusanwälte in Unternehmen sind Volljuristen gefragt.

Fazit: Unterschied Jurist und Volljurist

Der Unterschied zwischen Jurist und Volljurist liegt in der unterschiedlichen Ausbildung und den damit verbundenen Tätigkeitsfeldern. Während der Jurist nach erfolgreichem Abschluss des Jurastudiums und Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung über ein solides juristisches Grundwissen verfügt, hat der Volljurist nach erfolgreichem Referendariat und Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung eine umfassende praktische Ausbildung genossen und ist berechtigt, in klassischen juristischen Berufen wie Rechtsanwalt oder Richter zu arbeiten.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Juristen oder einen Volljuristen handelt, bieten Anwaltskanzleien professionelle Unterstützung und Vertretung in sämtlichen Rechtsbereichen. Bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen können Sie sich somit auf qualifizierte Experten verlassen – und in diesem Artikel haben Sie gelernt, sich im Dschungel der Juristenbezeichnungen zurechtzufinden.

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