In diesem Beitrag behandeln wir das aktuelle und bahnbrechende Urteil des Landgericht München I vom 30.09.2020 – Az. 25 O 5898/20, in dem Mobility Concept zur Rückzahlung sämtlicher Leasingraten verurteilt wurde. Autoleasing-Kunden können aufgrund dieses Urteils ihren Leasingvertrag widerrufen, ihre geleisteten Zahlungen zurückerhalten und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Als erfahrener Rechtsanwalt biete ich Ihnen in diesem Blogpost einen kompetenten Einblick in das Urteil, seine rechtlichen Grundlagen und seine wesentlichen Auswirkungen auf Leasingnehmer, etwa auch Käufer von Diesel-Fahrzeugen. Dabei werde ich insbesondere auf das Widerrufsrecht, den Fehler in den Vertragsunterlagen, den Widerrufsjoker und dessen Vorteile sowie mögliche Schadensersatzansprüche eingehen.

Inhalt

  • Einführung
  • Ausgangspunkt: Der Sachverhalt und die Beteiligten im Urteil des LG München I
  • Das Urteil: Worum es geht und welche Rechtsfragen entschieden wurden
  • Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf
  • Typische Fehler in den Vertragsunterlagen und deren Auswirkungen
  • Fragen und Antworten zum Widerrufsrecht
  • Vorteile des Widerrufsjokers für Leasingnehmer
  • Mögliche Schadensersatzansprüche und weitere Rechte

Einführung

Immer mehr Autokäufer entscheiden sich für ein Leasing. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine niedrige monatliche Rate und keine langfristige Bindung an das Fahrzeug. Doch nicht selten kommt es im Rahmen dieser Verträge zu Unstimmigkeiten und rechtlichen Problemen. Im folgenden Blogpost werden wir uns intensiv mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts München I vom 30.09.2020 befassen und darauf aufbauend auch auf weitere rechtliche Fragestellungen sowie mögliche Ansprüche für Leasingnehmer eingehen. Lesen Sie weiter und verschaffen Sie sich kompetentes juristisches Fachwissen, um Ihre eigenen Rechte als Kunde erfolgreich durchzusetzen.

Ausgangspunkt: Der Sachverhalt und die Beteiligten im Urteil des LG München I

Das Landgericht München I hatte in dem von uns besprochenen Urteil über einen Leasingvertrag zu entscheiden, der zwischen dem Kläger, einem Verbraucher, und der beklagten Mobility Concept GmbH geschlossen wurde. Der Kläger hatte bei der Beklagten ein Auto geleast und dabei einen Leasingvertrag abgeschlossen, der nachträglich als rechtswidrig eingestuft wurde.

Das Urteil: Worum es geht und welche Rechtsfragen entschieden wurden

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger seinen Leasingvertrag widerrufen, weil er der Auffassung war, dass die darin enthaltenen Vertragsbedingungen unklar und irreführend waren. Das LG München gab dem Kläger Recht und verurteilte die Mobility Concept GmbH dazu, dem Kläger sämtliche geleisteten Raten zurückzuzahlen und darüber hinaus Schadensersatz zu leisten.

Entscheidungsgründe des Gerichts:

  1. Das Widerrufsrecht besteht weiterhin, weil der Kläger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
  2. Der auf den Kläger übergegangene Anspruch aus § 361 BGB auf Rückzahlung der Leasingraten ist begründet.
  3. Die Klage ist zulässig und begründet.
  4. Soweit der Kläger ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Herausgabe seines PKWs als Leasingnehmer geltend macht, ist dies ebenfalls zulässig.
  5. Die Klage auf Schadensersatz ist ebenfalls zulässig und begründet.

Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für Leasingnehmer, deren Verträge möglicherweise ebenfalls fehlerhaft sind. Seine Auswirkungen können weitreichend sein, insbesondere für jene Leasingnehmer, die von den Abgasskandalen betroffen sind.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie eingeführt. Anwendbar ist es auf alle Verträge, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der Vertrag muss zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer abgeschlossen worden sein.
  • Der Unternehmer muss ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben.
  • Das Widerrufsrecht wurde innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ausgeübt.

Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit. Der Widerruf selbst kann in Textform, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Fax, an den Unternehmer erfolgen.

Typische Fehler in den Vertragsunterlagen und deren Auswirkungen

In vielen Fällen weisen Verträge Mängel auf, die dazu führen können, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht erfolgreich ausüben kann. Zu den typischen Fehlern gehören:

  • Fehlende oder irreführende Angaben zur Art und Weise, wie der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann.
  • Verwendung von nicht rechtskonformen Widerrufsbelehrungen in den Vertragsbedingungen.
  • Fehlende oder unvollständige Pflichtangaben nach dem Verbraucherkreditgesetz, zum Beispiel zum effektiven Jahreszins oder zur Berechnung der Ratenzahlungen.

Entdeckt der Verbraucher solche Fehler in seinen Vertragsunterlagen, kann er unter Umständen seinen Leasingvertrag widerrufen und die Rückzahlung aller gezahlten Leasingraten sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Fragen und Antworten zum Widerrufsrecht

Was bedeutet das Urteil des LG München I für Leasingnehmer?

Das Urteil ist für Leasingnehmer von großer Bedeutung, weil es ihnen möglicherweise ermöglicht, ihren Leasingvertrag erfolgreich zu widerrufen, die Rückzahlung aller gezahlten Leasingraten zu erhalten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Gilt das Urteil für alle Leasingverträge?

Das Urteil ist zwar an eine bestimmte Vertragskonstellation geknüpft, doch seine Aussagekraft ist weitreichend. Leasingnehmer sollten ihre Verträge dahingehend überprüfen, ob sie möglicherweise ebenfalls fehlerhaft sind und damit Anlass geben, das Widerrufsrecht auszuüben.

Können Käufer von Diesel-Fahrzeugen, die von Abgasskandalen betroffen sind, das Urteil nutzen?

Ja, auch Käufer von Diesel-Fahrzeugen, die von Abgasskandalen betroffen sind, können das Urteil zu ihren Gunsten nutzen, indem sie ihre Leasingverträge widerrufen und Rückzahlungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Vorteile des Widerrufsjokers für Leasingnehmer

Der sogenannte Widerrufsjoker – das erfolgreich ausgeübte Widerrufsrecht für Leasingverträge – bietet Leasingnehmern einige bedeutende Vorteile:

  • Eröffnet die Möglichkeit, den Leasingvertrag selbst nach langen Vertragslaufzeiten ohne weitere Kosten zu beenden.
  • Ermöglicht die Rückzahlung sämtlicher zuvor gezahlter Leasingraten und eventuell auch Schadensersatzansprüche.
  • Schafft die Möglichkeit, bei Geltendmachung von Mängeln, wie etwa im Zusammenhang mit Diesel-Abgasskandalen, ohne rechtliche Nachteile aus dem Leasingvertrag auszusteigen.

Mögliche Schadensersatzansprüche und weitere Rechte

Neben dem Widerrufsrecht können Leasingnehmer möglicherweise auch Schadensersatzansprüche gegen die Leasinggesellschaft geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Leasinggesellschaft in schuldhafter Weise falsche oder unzureichende Angaben gemacht hat, die dem Leasingnehmer einen vermögensmäßigen Schaden zugefügt haben.

Zu den möglichen Schadensersatzansprüchen können etwa gehören:

  • Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Nachteile, die durch den Leasingvertrag entstanden sind.
  • Anspruch auf Schadensersatz wegen nachträglich bekannt gewordenen Mängeln am geleasten Fahrzeug, etwa im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

Darüber hinaus können Leasingnehmer auch weitere rechtliche Schritte gegen die Leasinggesellschaft prüfen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Hierbei sind eine kompetente anwaltliche Beratung und die Überprüfung der individuellen Vertragssituation unerlässlich.

Insgesamt bietet das Urteil des LG München I Leasingnehmern einen wichtigen Weg, um ihre Rechte gegenüber der Leasinggesellschaft erfolgreich durchzusetzen. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema, indem Sie sich vertieft mit unserer Analyse des Urteils und seinen rechtlichen Grundlagen beschäftigen.

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