Amundim – Der vermeintliche Finanzdienstleister Amundim stellte sich auf seiner Onlinepräsenz http://amndm.com/, die gegenwärtig offline ist, als Online Broker dar. Hier sollen Kunden verschiedene Dienstleistungen in Anspruch genommen haben.

Sie haben bei Amundim investiert und möchten Ihr Geld zurück? Die Anwaltskanzlei Herfurtner hilft Ihnen bei Hindernissen.

Amundim – Gibt es Probleme?

Aktuell existiert eine außerordentlich hohe Anzahl an Online-Handelsplattformen wie unter anderem Amundim. Hierdurch war es noch nie so leicht aber auch risikoreich wie heute, in den unvorhersehbaren Finanzmärkten zu investieren.

Vor allem weil es eine große Anzahl Optionen gibt, kann die Auswahl eines Online Brokers zeitintensiv und herausfordernd sein. Speziell dann, wenn diese Ihren individuellen Investment-Vorhaben gerecht werden soll.

Sie denken darüber nach, bei Amundim zu investieren? Dann sind die folgenden Aspekte für Sie als Kapitalanleger relevant.

  • Eine ideale Anlaufstelle für Kapitalanleger, die sich über Aktien, Futures, Optionen und Kryptogelder informieren möchten, ist eine Internetseite wie diese.
  • Beim Online Trading können Sie etliche Auftragsarten wählen.
  • Staatlich regulierte Online-Broker, seriöse Internetseiten, Kosten und Boni, Angebots-Optionen und Bewertungen sind nur manche der Merkmale, die Sie bei Ihrer endgültigen Entscheidung einplanen müssten.

Die nachfolgenden Hinweise sind allgemeine Vorschläge für Investoren – unabhängig von der Plattform in die Sie Kapital investieren.

Checkliste: Worauf Sie bei Brokern wie Amundim achtgeben müssen

Die nachstehende Aufzählung dient Ihnen zur Absicherung vor Trading Plattformen mit unseriösen Absichten.

  • Identitätsdiebstahl ist ein Problem: Bitte übergeben Sie keine Kopie Ihres Personalausweises. Betrüger fordern Sie meistens hierzu auf.
  • Lassen Sie sich nicht von Versprechungen über sehr hohe Geldgewinne ohne das Risiko, Vermögen zu verlieren, in die Irre führen.
  • Informieren Sie sich so detailliert wie möglich über das Handelsunternehmen und die Ware, die Sie kaufen möchten (Suchmaschinen im Netz, Blog Einträge, Online-Kartendienste).
  • Fragen Sie sich: Wie lautet der Name des Ansprechpartners, mit dem ich in Kontakt treten soll?
  • Benutzen Sie keine Fernwartungssoftware, die sich Zugang auf Ihre Endgeräte verschafft.
  • Nehmen Sie keine ungewollten Investmentempfehlungen von Unbekannten über Werbeanrufe oder E-Mails an.
  • Ist der Trading-Dienstleister Amundim ein von der BaFin oder in einem anderen Staat der Europäischen Union lizenziertes Unternehmen?

Amundim – Nimmt der Broker per Fax Kontakt zu Ihnen auf?

Haben Sie bereits schon einmal Investitionsvorschläge per E-Mail von einem Dienstleister wie Amundim bekommen, die Sie nicht kennen? Bekommen Sie Faxnachrichten von der Wertpapierbörse, die Sie keinesfalls angefragt haben? Oder haben Sie einen scheinbaren „Geheimtipp“ entgegengenommen?

Investoren sollten sich vor solchen Vorschlägen in Acht nehmen, denn sie werden oftmals von nicht vertrauenswürdigen Menschen wie auch Unternehmen verbreitet, welche mit dem Verkauf von Anteilsscheine aus einer erdachten Erfolgsgeschichte Gewinn schlagen möchten.

Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Verbraucherinnen und Anleger von einer scheinbaren Börsenaufsichtsbehörde angerufen bzw. angerschrieben werden.

Es wird irrtümlicherweise gesagt, dass die angeschriebenen Personen Geschädigte eines Betrugs geworden seien und dass die jeweiligen Daten von der scheinbaren Bundesanwaltschaft in Karlsruhe an die Börsenaufsicht weitergegeben worden seien. Von den angeschriebenen Personen wird das Ausfüllen eines Web-Formulars gefordert.

Es handelt sich in diesem Fall um einen klaren Betrugsversuch. Wir raten in auf alle Fälle davon ab, mit jener Person in Interaktion zu treten oder persönliche Angaben, wie z.B Benutzernamen, Passwörter, Kreditkartennummern oder sonstige identifizierende Infos wie zum Beispiel Ihre Accountdaten bei Amundim, zu verraten.

Investieren am Grauen Kapitalmarkt: Gefahren und Unsicherheiten

Nur ein paar der Finanzmarktteilnehmer wie Amundim unterliegen der offiziellen Regulierung und Aufsicht. Im Grauen Kapitalmarkt handeln Dienstleister, die keine Genehmigung der BaFin benötigen und nur ein paar regulatorische Grundlagen befolgen müssen.

Investieren Sie nur in den Grauen Kapitalmarkt, sofern Sie sich der Liquidität des Anbieters sicher sind und es Ihnen als Unternehmen bekannt ist. Wie gesagt, die BaFin hat keinerlei Kontrolle über diese Finanzdienstleister.

Der Graue Kapitalmarkt beinhaltet eine Vielfalt von Möglichkeiten. Es gibt:

  • Darlehen mit Nachrangabrede
  • Genussrechte und andere hybride Anleiheformen
  • Direktinvestments wie in etwa in Holz, Edelmetalle oder andere Rohstoffe
  • Crowdfunding-Angebote
  • Orderschuldverschreibungen
  • Unternehmensbeteiligungen

Eins ist gewiss: Es ist unsicher, wie es zu guter Letzt für den Kapitalanleger ausgeht.

Fällt es Ihnen schwer, das angepriesene Produkt nachzuvollziehen? Dann sollten Sie so viele Infos wie es Ihnen möglich ist einholen, ehe Sie einen Entschluss treffen.

Kaufen Sie nichts, das Sie nicht gänzlich begreifen! Wenn es um Investitionen geht, gilt: Je mehr Erfahrungen Sie benötigen, desto komplexer ist das Finanzinstrument.

Es ist auch nicht zu raten das komplette Kapital auf ein Produkt zu konzentrieren. Diversifizieren Sie Ihr Risiko über Amundim hinaus.

Um sich nicht zu Ihrem Nachteil beeinflussen zu lassen, sollten Sie sich stets auf das Produkt selbst fokussieren anstatt auf den Namen oder den Ruf der Finanzdienstleistung.

Online Broker zahlt nicht aus – was können Sie tun?

Verbraucher werden immer wieder von einem „Broker“ beziehungsweise einem Call-Center-Vertreter umworben, nachdem sie sich auf der scheinbaren Online Trading Plattform angemeldet haben. Ziel ist es, den Investoren dazu zu animieren, seine langfristigen Investitionen zu steigern, um den Gewinn zu maximieren. Das ist auch ein erst einmal rechtmäßiges Ziel des Dienstleisters Amundim.

Unmittelbar nachdem der Anleger sein Kapital eingezahlt hat, werden vermutlich erste Gewinnentwicklungen auf dessen Account präsentiert. Dies soll den Kapitalanleger dazu animieren, stetig in das Finanzprodukt zu investieren.

Die Betreiber der Handelsplattform jedoch können mit Hilfe von Betrugssoftware gefälschte Kontobewegungen und Geldgewinne vortäuschen, ohne dass der Kunde davon etwas wahrnimmt.

Vergewissern Sie sich, dass die Konten gleichermaßen bei Amundim verifiziert werden können.

In der Realität findet auf diversen Plattformen schlechthin kein Handel statt. Stattdessen wird das überwiesene Geld von den Tätern auf Bankkonten außerhalb Deutschlands Grenzen überwiesen. Das wird von den Kunden erst einmal nicht erkannt.

Die „Finanzdienstleister“ schieben die Auszahlung auf die lange Bank der dargestellten Gelder, indem sie von den Anlegern die Zahlung von angeblich entstehenden Steuern und Provisionen fordern. Die Täuschungsmanöver dienen nur dem Ziel, die Gewinne zu steigern.

Früher oder später reißt die Verbindung komplett ab. Das eingezahlte Kapital ist aufgebraucht. Ab diesem Moment bleibt einzig und alleine der Weg zum Rechtsanwalt, um nötige Maßnahmen einzuleiten.

Vertrauenswürdige Anbieter zeigen Ausstiegsmöglichkeiten auf

Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, wann und wie viel Geld zurückgezahlt. Meiden Sie bestenfalls längerfristige Verträge, die nicht vorzeitig aufgehoben werden können oder bei denen Sie beträchtliche wirtschaftliche Verluste erfahren würden.

Schließen Sie längerfristige Verträge ohne frühzeitige Möglichkeit zu kündigen allein mit Anbietern wie Amundim ab, an deren Verlässlichkeit Sie keine Zweifel haben.

Selbst wenn Sie die Option haben, jederzeit auf einen Vertrag zu verzichten oder ihn über einen gewissen Zeitraum zu beenden, sollten Sie skeptisch sein. Selbst wenn diese Optionen doch bestehen, bleiben Sie immer noch anfällig für geldliche Verluste. Vergewissern Sie sich, dass Sie im Detail wissen, wie viel Kapital Sie zurückbekommen, wenn das Geldgeschäft schiefgeht.

Für Wertpapiergeschäfte zählt die nachstehende Regel:

Informieren Sie sich vor Ablauf der Laufzeit, welche Optionen Ihnen offen stehen, einen Anteilschein abzustoßen.

Oftmals ist es ausschlaggebend zu wissen, ob es für Angebote – wie von Amundim offeriert – einen liquiden Markt gibt.

Es ist möglich, Wertpapiere über einen Broker beziehungsweise ein Finanzinstitut zu verkaufen. Alle drei Methoden sind für die Erteilung eines Verkaufsauftrags zulässig. Der wirkliche Verkaufsvorgang wird demzufolge über eine Börse (z.B. Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Tradegate oder Xetra) abgewickelt (z.B. bei Penny Stocks).

Mit Orderzusätzen kann die Ausführung der Order im Vorfeld geführt werden. Die Veräußerung der Anteilsscheine vollzieht sich zu einem von Ihnen festgesetzten Zeitpunkt und Ort.

Geld zurück von Amundim: Mit Beistand von Anwälten Erfolgschancen maximieren

Um abwägen zu können, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Broker Amundim haben, bedarf es immer der Beurteilung des Falles im Speziellen. Diese nehmen die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner im Zusammenhang einer kostenlosen Erstberatung für Sie vor.

Ansatzpunkt dieser Begutachtung ist stets der von Ihnen dargelegte Sachverhalt. Darüber hinaus können oft Parallelen zu ähnlich gelagerten Fällen gezogen werden. Sie profitieren also von den weitreichenden Erfahrungen unserer Anwälte.

Nach der vollständigen Auswertung aller Unterlagen und der juristischen Einordnung, orientiert sich die Vorgehensweise zuallererst gegen den Dienstleister Amundim selbst, sollten entsprechende Pflichtverletzungen überprüfbar sein. Um ebendiese Pflichtverletzungen belegen zu können, müssen die Vertragsdokumente, die E-Mail-Korrespondenz und gegebenenfalls auch noch weitere Papiere ausgewertet werden.

Zudem sind lizenzierte Online-Trading-Dienstleister gleichermaßen dazu verpflichtet, Telefonaufzeichnungen zu den Konversationen mit den Kunden anzufertigen und abzuspeichern. Die Aufforderung zur Aushändigung selbiger Dokumentationen und die nachfolgende Analyse ist gleichwohl ein sinnvoller und unerlässlicher Schritt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Anhand dieser Beweise können Anforderungen der Anleger sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Banken und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind dabei in den Blickpunkt zu nehmen. Aufgrund dessen, dass es sich sehr oft um Geldbeträge in beträchtlichem Umfang handelt, kommt wiederholt die Frage auf, ob die Unternehmen ihren Informationspflichten und den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nachgegangen sind. Eine universelle Aussage lässt sich hierbei nicht treffen, vielmehr ist der Einzelfall zu betrachten.

Das gleiche betrifft den Begünstigten auf Empfängerseite, der häufig nicht identisch mit dem Finanzdienstleister selbst ist. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist auch ebendieser in Anspruch zu nehmen, sollten Pflichtverletzungen nachweisbar sein.

Nach der Ausschöpfung zivilrechtlicher Optionen, bleibt noch das Vorgehen auf der strafrechtlichen Ebene, wenn sich der Anfangsverdacht einer Straftat erhärtet. Dabei bedarf es der Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland und die Abstimmung zusätzlicher Schritte.

Viele Bundeländer haben inzwischen Sonderabteilungen für die Themenfelder Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit Online und Krypto-Handel geschaffen. Mit selbigen stehen die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner in regelmäßigen Abständen in Kontakt.

Unsere Anwälte wissen, dass auch Webhoster wertvolle Angaben zu zu dem Inhaber der Internetseite bieten. Die Kontaktaufnahme mit den, oftmals außerhalb der EU ansässigen Web Hostern,, ist für jemand unerfahrenen allerdings außerordentlich kompliziert.

Ebenso sind Finanzaufsichten im In- und Ausland sinnvolle Informationsquellen für geschädigte Geldanleger.

Neben der Beschwerde gegen den bestimmten Finanzdienstleister, die andere eventuelle Investoren vor Geldanlagen schützen soll, können durch die Finanzaufsichtsbehörden als Informationsquelle eventuell noch weitere Hinweise in Erfahrung gebracht werden.

Diese Angaben erlauben oft eine Zusammenführung von Ermittlungsarbeiten in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Meldungen für Investoren