Das Arbeitsverhältnis bildet das Rückgrat unserer modernen Arbeitswelt. Ob als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer, es ist essentiell, über die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis umfassend informiert zu sein, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte eines Arbeitsverhältnisses beleuchtet, einschließlich vertraglicher Pflichten, rechtlicher Rahmenbedingungen und praxisorientierter Beispiele aus unserer langjährigen Kanzleierfahrung.

Grundlagen des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis ist eine freiwillige vertragliche Bindung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, wobei der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Hierbei entstehen beiderseitige Pflichten und Rechte, die durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt werden.

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er legt nicht nur die Arbeitsbedingungen fest, sondern auch die Rechte und Pflichten beider Parteien:

  • Arbeitsleistung – Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
  • Vergütung – Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die geleistete Arbeit eine entsprechende Vergütung zu zahlen.
  • Weisungsrecht – Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts nähere Anweisungen zur Art, Weise, Zeit und Ort der Arbeitsleistung geben.

Form und Inhalt des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Schriftlich fixierte Arbeitsverträge empfehlen sich jedoch, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrags sind u.a.:

  • Arbeitsbeginn und -dauer
  • Aufgaben und Tätigkeitsbereich
  • Arbeitszeit und Pausenregelungen
  • Vergütung und Sonderleistungen
  • Kündigungsfristen

Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat verschiedene gesetzliche Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern. Diese dienen dem Schutz und der Sicherheit der Arbeitnehmer und beinhalten unter anderem:

Arbeitsschutzgesetze

Der Arbeitgeber muss die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten. Dies erfolgt durch die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze, wie z.B.:

In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitsplätze entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gestaltet werden müssen, etwa durch:

  • Bereitstellung ergonomischer Arbeitsmittel
  • Durchführung regelmäßiger Sicherheitsunterweisungen
  • Ein Einhalten von Arbeits- und Pausenzeiten

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Erkrankt ein Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine bestimmte Zeit die Entgeltfortzahlung zu gewährleisten. Dies wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt, welches besagt:

  • Bei einer unverschuldeten Krankheit muss der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter das volle Gehalt zahlen.
  • Diese Regelung gilt auch bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Doch auch der Arbeitnehmer hat bestimmte gesetzliche Pflichten, die er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses erfüllen muss. Dazu zählen:

Arbeitsleistungspflicht

Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, seine Arbeitsleistung nach besten Kräften zu erbringen und die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen. Dazu gehört auch:

  • Die Pünktlichkeit sowie die Einhaltung der festgelegten Arbeitszeiten
  • Eine sorgfältige und gewissenhafte Erledigung der Aufgaben
  • Sich bei Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber krankzumelden

Verschwiegenheitspflicht

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer Einsicht in betriebsspezifische und unternehmensinterne Informationen. Es ist seine Pflicht, über diese Informationen Stillschweigen zu bewahren.

Mitarbeiterdatenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten:

  • Speicherung und Verarbeitung von Daten – Diese dürfen nur mit Zustimmung des Mitarbeiters und ausschließlich für den Zweck des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
  • Datensicherheit – Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um die gespeicherten Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Auskunftsrecht – Mitarbeiter haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.

Kündigungsschutz und Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

Ein zentrales Thema im Arbeitsrecht ist der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung zulässig ist.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Beispiele für Kündigungsfristen:

  • Bis zu zwei Jahre Betriebszugehörigkeit – vier Wochen Frist zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Fünf Jahre Betriebszugehörigkeit – zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
  • Acht Jahre Betriebszugehörigkeit – drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein solcher Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, z.B. bei Diebstahl, schwerwiegender Pflichtverletzung oder Betrug.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis kann auch einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden, in dem beide Parteien die Modalitäten der Beendigung festlegen. Ein solcher Vertrag muss schriftlich geschlossen werden und sollte u.a. Folgendes regeln:

  • Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Etwaige Abfindungszahlungen
  • Einvernehmliche Regelungen zu Resturlaub und Zeugnis

Herausforderungen und Lösungen in der Praxis

Die theoretischen Grundlagen bieten einen umfassenden Einblick, jedoch zeigt sich gerade in der Praxis, wie vielfältig und komplex Arbeitsverhältnisse sein können. Hier ein paar Beispiele aus unserer Kanzleipraxis:

Mandantengeschichte: Kündigung wegen Fehlverhaltens

Ein Mitarbeiter wurde nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen, da er unter Verdacht stand, Betriebsgeheimnisse gestohlen zu haben. Unsere Kanzlei verteidigte den Mitarbeiter erfolgreich vor dem Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber konnte die Vorwürfe nicht hinreichend belegen, sodass die außerordentliche Kündigung als unwirksam erklärt wurde.

Fallstudie: Aufhebungsvertrag

Eine Führungskraft wollte ihren Job wechseln und entschied sich für einen Aufhebungsvertrag. Unsere Kanzlei half bei der Gestaltung des Vertrags, der eine großzügige Abfindung und eine positive Ausstellung des Arbeitszeugnisses beinhaltete. Damit wurde eine reibungslose und einvernehmliche Trennung erreicht, die beiden Parteien zugute kam.

Praxisbeispiel: Schwangerschaft und Elternzeit

Eine schwangere Mitarbeiterin kam zu uns, da sie Angst hatte, aufgrund ihrer Schwangerschaft benachteiligt zu werden. Wir informierten sie über ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz und halfen ihr dabei, einen Plan für ihre Elternzeit und die Rückkehr an den Arbeitsplatz aufzusetzen. Der Arbeitgeber musste die Mutterschutz- und Elternzeitregelungen beachten und konnte der Mitarbeiterin keine Nachteile bereiten.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsverhältnis

Um das Thema noch praxisnaher zu gestalten, geben wir hier Antworten auf einige häufige Fragen:

Kann ein Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen werden?

Ja, ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden. Allerdings ist es aus Beweisgründen sehr zu empfehlen, den Vertrag schriftlich zu fixieren.

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt einen Mindesturlaub von 24 Werktagen (bei einer Sechstagewoche) fest. Bei einer Fünftagewoche entspricht dies 20 Urlaubstagen.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer wegen eines erheblichen Fehlverhaltens. Sie dient als Warnschuss und gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern.

Darf mein Arbeitgeber meinen E-Mail-Verkehr überwachen?

Das kommt darauf an. Eine Überwachung ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber dies vorher klar und umfassend mitgeteilt hat oder wenn der E-Mail-Verkehr als dienstlich eingestuft wurde und sich Dienstvorschriften zum Datenschutz im Arbeitsvertrag finden.

Was ist ein sozial gerechtfertigter Kündigungsgrund?

Eine Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sie entweder aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen erfolgt. Beispiele hierfür könnten eine länger andauernde Krankheit, grobes Fehlverhalten oder wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens sein.

Checkliste für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zum Abschluss möchten wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung stellen, die Ihnen dabei hilft, bei den wichtigsten Themen des Arbeitsverhältnisses den Überblick zu behalten:

Für Arbeitgeber:

  • Sorgfältige Gestaltung und schriftliche Fixierung des Arbeitsvertrags
  • Erfüllung der Arbeitsschutzvorschriften
  • Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und Gesundheitschecks
  • Korrekter Umgang mit Krankmeldungen und Urlaubsanträgen
  • Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
  • Erstellen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Für Arbeitnehmer:

  • Pünktlichkeit und Sorgfalt bei der Arbeit einhalten
  • Rechtzeitige Krankheitsmeldung beim Arbeitgeber
  • Kenntnis der eigenen Rechte bezüglich Urlaub und Krankheitsabwesenheit
  • Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht
  • Überprüfung des Arbeitsvertrags auf faire Klauseln und Regelungen
  • Wahrung der eigenen Daten und Rechte zum Datenschutz

Dieser ausführliche Artikel soll Ihnen als verlässliche Quelle dienen, um sich in der komplexen Welt des Arbeitsrechts zurechtzufinden. Ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, eine fundierte Kenntnis über die Rechte und Pflichten ist unabdingbar für ein erfolgreiches und rechtssicheres Arbeitsverhältnis.

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit ihrem umfangreichen Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite, um Sie in allen Fragen rund ums Arbeitsrecht kompetent zu beraten und zu vertreten.

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