Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. In diesem umfassenden Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte eines professionellen Aufhebungsvertrags untersuchen, einschließlich seiner rechtlichen Grundlagen, Vorteile, möglichen Nachteile und wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Vertrag fair und vorteilhaft für beide Parteien ist.

Wir werden auch aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen zum Thema behandeln, um Ihnen ein umfassendes Verständnis der Materie im Zivilrecht zu vermitteln.

Rechtliche Grundlagen eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag unterliegt den Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere den §§ 623 und 630 BGB. Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag der Schriftform. Dies bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den Vertrag unterzeichnen müssen. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht ausreichend.

Der Aufhebungsvertrag ist ein sogenannter gegenseitiger Vertrag, bei dem beide Parteien Leistungen und Gegenleistungen vereinbaren. Hierzu gehören in der Regel die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Freistellung von der Arbeitspflicht, die Zahlung einer Abfindung und gegebenenfalls die Regelung von Urlaubsansprüchen.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag bietet sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Flexibilität: Ein Aufhebungsvertrag kann individuell auf die Bedürfnisse und Interessen beider Parteien zugeschnitten werden. Dies ermöglicht eine einvernehmliche Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Schnelligkeit: Ein Aufhebungsvertrag kann in der Regel schneller abgeschlossen werden als ein Kündigungsverfahren, insbesondere wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, die die Zustimmung des Betriebsrats erfordert.
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Durch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses können langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden.
  • Abfindung: Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kann eine Abfindung vereinbart werden, die in vielen Fällen höher ist als die gesetzlich vorgeschriebene Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung.

Mögliche Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Obwohl ein Aufhebungsvertrag viele Vorteile bietet, gibt es auch einige mögliche Nachteile, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber berücksichtigt werden sollten:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Für Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, kann eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld eintreten. Diese Sperrzeit beträgt in der Regel zwölf Wochen und kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum keine Arbeitslosenunterstützung erhält.
  • Fehlende Kündigungsschutzklage: Im Gegensatz zur Kündigung hat der Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag kein Recht auf eine Kündigungsschutzklage. Dies kann für Arbeitnehmer ein erheblicher Nachteil sein, insbesondere wenn der Arbeitgeber keinen triftigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat.
  • Aufhebungsverträge sind endgültig: Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich unwiderruflich. Das bedeutet, dass beide Parteien an die Vereinbarung gebunden sind, sobald sie unterzeichnet wurde. Eine einseitige Änderung oder Rücknahme ist in der Regel nicht möglich.

Aufhebungsvertrag und Sperrzeit: Was müssen Arbeitgeber beachten?

Aufhebungsvertrag und Sperrzeit – Ein Thema, das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von Bedeutung ist. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag kann für den Arbeitnehmer eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld eintreten. Warum ist das so und was bedeutet das konkret für Sie als Arbeitgeber?

Können Sie mit bestimmten Klauseln im Aufhebungsvertrag eine solche Sperrzeit verhindern oder zumindest minimieren? Und welche Konsequenzen hat das für Ihre Pflichten als Arbeitgeber?

Was ist die sogenannte „Sperrzeit“?

In bestimmten Fällen verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Die bedeutendsten Fallgruppen sind dabei die Arbeitsaufgabe und das verspätete Melden als arbeitsuchend. In diesen Fällen wird das Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit nicht gezahlt. Die maximale Dauer einer Sperrzeit beträgt zwölf Wochen.

Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kann für den Arbeitnehmer zur Verhängung einer Sperrzeit führen. Dies ist der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund seitens des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde oder der Arbeitnehmer durch das Zustandekommen des Aufhebungsvertrages einen objektiven wichtigen Grund zur Kündigung gegeben hätte. Ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt, beurteilt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Strategisches Vorgehen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber steht man vor dem Dilemma, dass man einerseits ein Beschäftigungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden möchte. Andererseits möchte man dem Arbeitnehmer keine Nachteile zumuten, die durch eine Sperrzeit entstehen könnten.

Es existieren mehrere Möglichkeiten, die Konsequenzen für Ihre Arbeitnehmer zu mildern und Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden:

  • Anwendung des sogenannten „Turbo-Prinzips“: Hierbei wird das Ende des Arbeitsverhältnisses so weit in die Zukunft gelegt, dass die Dauer des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die mögliche Sperrzeit übersteigt.
  • Formulierung sogenannter „Sperrzeitvermeidungs-Klauseln“. Diese legen den wichtigen Grund zur Kündigung seitens des Arbeitnehmers fest und verhindern so die Verhängung einer Sperrzeit.
  • Taktische Aussprache einer Änderungskündigung: Diese stellt klar, dass der Arbeitnehmer keinen Anlass zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat und kann im Zusammenhang mit einem anschließenden Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit verhindern.

Rechtliche Risiken für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sollten Sie sich über mögliche rechtliche Risiken im Klaren sein. Der Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von der Kündigung dadurch, dass er auf der freien Entscheidung des Arbeitnehmers beruht. Diese Freiwilligkeit kann jedoch angezweifelt und im Nachhinein gerichtlich überprüft werden. Dies kann für Sie als Arbeitgeber zu erheblichen finanziellen Risiken führen.

Wichtige Aspekte eines professionellen Aufhebungsvertrags

Ein professioneller Aufhebungsvertrag sollte die folgenden Aspekte berücksichtigen, um sicherzustellen, dass er fair und vorteilhaft für beide Parteien ist:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Der Vertrag sollte klar und eindeutig den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festlegen. Dies ist wichtig, um mögliche rechtliche Unklarheiten zu vermeiden und die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären.
  • Abfindung: Eine Abfindung ist in der Regel ein zentraler Bestandteil eines Aufhebungsvertrags. Sie sollte angemessen sein und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen.
  • Freistellung: Der Vertrag kann Regelungen zur Freistellung von der Arbeitspflicht enthalten, beispielsweise bezahlte Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub.
  • Urlaubsansprüche: Der Aufhebungsvertrag sollte Regelungen über den Umgang mit bestehenden Urlaubsansprüchen enthalten. Dies kann beispielsweise die Gewährung von Resturlaub, die Urlaubsabgeltung oder die Anrechnung von Urlaub auf die Freistellung beinhalten.
  • Zeugnis: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Aufhebungsvertrag sollte die Erstellung dieses Zeugnisses und gegebenenfalls die gewünschte Zeugnisnote regeln.
  • Wettbewerbsverbote: Sofern im Arbeitsvertrag oder einer separaten Vereinbarung kein Wettbewerbsverbot vereinbart wurde, kann der Aufhebungsvertrag Regelungen dazu enthalten. Hierbei sollte auf eine angemessene Dauer und Entschädigung geachtet werden.
  • Geheimhaltungsvereinbarungen: Möglicherweise besteht die Notwendigkeit, Regelungen zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen im Aufhebungsvertrag aufzunehmen.

Aktuelle Gerichtsurteile zu Aufhebungsverträgen

Die Rechtsprechung zu Aufhebungsverträgen ist vielfältig und entwickelt sich ständig weiter. Im Folgenden finden Sie einige aktuelle Gerichtsurteile, die für das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen von Aufhebungsverträgen von Bedeutung sind:

  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2019, Az. 6 AZR 75/18: In diesem Fall entschied das Bundesarbeitsgericht, dass eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung im Aufhebungsvertrag nicht automatisch zu einer Unwirksamkeit des Vertrags führt. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist zwar empfehlenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich.
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2015, Az. 2 AZR 103/14: Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass ein Aufhebungsvertrag auch dann wirksam ist, wenn er unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats geschlossen wurde. Die Zustimmung des Betriebsrats ist jedoch erforderlich, um den Vertrag wirksam werden zu lassen.
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2015, Az. 2 AZR 85/15: In diesem Urteil entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Aufhebungsvertrag auch dann wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer unter Druck gesetzt wurde, den Vertrag zu unterzeichnen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht widerrechtlich zur Unterzeichnung genötigt wurde.

FAQs zum Thema Aufhebungsvertrag

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag:

Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen oder angefochten werden?

Grundsätzlich ist ein Aufhebungsvertrag unwiderruflich. Eine einseitige Änderung oder Rücknahme ist in der Regel nicht möglich. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Täuschung, Drohung oder Irrtum, kann ein Aufhebungsvertrag jedoch angefochten und damit unwirksam werden.

Muss der Betriebsrat einem Aufhebungsvertrag zustimmen?

Der Betriebsrat hat bei einem Aufhebungsvertrag grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht. Allerdings kann der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags unter den Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats stellen. In diesem Fall ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich, um den Vertrag wirksam werden zu lassen.

Kann ich nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Kündigungsschutzklage erheben?

Nein, im Gegensatz zur Kündigung haben Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, kein Recht auf eine Kündigungsschutzklage. Dies kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie zum Beispiel Täuschung oder Drohung, anders sein.

Bekomme ich nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen eintreten, während derer kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, sollte der Aufhebungsvertrag so gestaltet werden, dass er einer betriebsbedingten Kündigung gleichkommt.

Fazit

Ein professioneller Aufhebungsvertrag bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine flexible und einvernehmliche Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Um sicherzustellen, dass der Vertrag fair und vorteilhaft für beide Parteien ist, sollten die oben genannten Aspekte berücksichtigt und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.

Eine sorgfältige Prüfung und Verhandlung des Vertragsinhalts sowie die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts können dazu beitragen, mögliche Nachteile abzumildern und einen erfolgreichen Abschluss des Aufhebungsvertrags zu gewährleisten.

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