Festgeldkonten bieten Anlegern eine sichere und relativ risikoarme Anlageform. Für Banken bedeutet dies eine stabile Geldanlage mit einem festen Zinssatz über einen bestimmten Zeitraum. In diesem umfangreichen Blog-Beitrag werden wir alle wichtigen rechtlichen Aspekte rund um Festgeldkonten erörtern.

Wir betrachten den Vertrag, relevantes Bankrecht, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema. Angehende Anleger, Banken und Finanzexperten können so in aller Ruhe die rechtlichen Aspekte von Festgeldkonten bewerten, um sich rechtssicher zu bewegen.

Inhaltsübersicht

  1. Vertragliche Grundlagen
  2. Relevante Gesetze und Regelungen
  3. Aktuelle Gerichtsurteile
  4. Häufig gestellte Fragen
  5. Fazit

Vertragliche Grundlagen

Bevor der Anleger ein Festgeldkonto eröffnen kann, müssen er und die Bank einen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag regelt alle Aspekte des Geschäftsverhältnisses zwischen den beiden Parteien. Im Folgenden werden die wichtigsten Bestandteile eines typischen Festgeldvertrages erörtert.

Vertragspartner

Der Vertrag für ein Festgeldkonto muss die Namen und Adressen der beiden Vertragspartner enthalten. Das sind der Anleger (Kontoinhaber) und die Bank. Bei Minderjährigen, die ein Festgeldkonto eröffnen wollen, müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) den Vertrag unterzeichnen.

Anlagebetrag und Laufzeit

Weiterhin muss der Vertrag den Anlagebetrag, das heißt, die Summe, die der Anleger auf dem Festgeldkonto einzahlt, sowie den vereinbarten Zinssatz festlegen. Ein weiterer zentraler Vertragspunkt ist die Laufzeit des Festgeldkontos, also der Zeitraum, für den das Geld angelegt wird und der Anleger keine Verfügungsbefugnis über den Anlagebetrag besitzt.

Zinszahlungen

Der Vertrag sollte auch klären, wann die Zinsen gezahlt werden. In den meisten Fällen geschieht dies am Ende der Laufzeit oder jährlich. Zum Teil zahlen Banken die Zinsen auch quartalsweise oder monatlich.

Kündigung

Ein wichtiges Thema im Festgeldvertrag ist die Kündigungsregelung. In der Regel kann ein Festgeldkonto während der vereinbarten Laufzeit nicht gekündigt werden. Das bedeutet, dass der Anleger keine Verfügungsbefugnis über das angelegte Geld hat. Allerdings können im Vertrag Ausnahmeregelungen getroffen werden, etwa bei besonderen Härtefällen.

Verfügungsmöglichkeiten nach Ablauf der Laufzeit

Der Vertrag sollte auch festhalten, was nach Ablauf der Laufzeit passiert. In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Festgeld automatisch für eine weitere Laufzeit zu den dann gültigen Konditionen angelegt, oder der Anlagebetrag inklusive Zinsen wird dem Referenzkonto des Anlegers gutgeschrieben.

Relevante Gesetze und Regelungen

Festgeldanlagen unterliegen verschiedenen rechtlichen Regelungen und Gesetzen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Gesetze und Richtlinien mit Bezug auf Festgeldkonten vor.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Nach § 488 BGB handelt es sich bei einem Festgeldkonto um ein Darlehen. Der Kontoinhaber überlässt der Bank einen bestimmten Geldbetrag für einen festgelegten Zeitraum, und die Bank verpflichtet sich, diesen Betrag am Ende des Zeitraums zurückzuzahlen und zusätzlich vereinbarte Zinsen dafür zu zahlen. Außerdem gelten die allgemeinen Regelungen zu Verträgen (§§ 145 ff. BGB) sowie zu Geschäftsbesorgungen (§§ 675 bis 708 BGB).

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt bestimmte Aspekte von Wertpapieren und Investmentvermögen, die in manchen Fällen auch für Festgeldkonten Anwendung finden können. In solchen Fällen müssen Banken die Prospektpflicht einhalten und möglicherweise bestimmte Verbraucherinformationen bereitstellen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die Aufsichtsbehörde für das deutsche Banken- und Finanzwesen. Sie prüft, ob Banken, die Festgeldkonten anbieten, die geforderten gesetzlichen Regelungen einhalten und die erforderlichen Genehmigungen besitzen. Darüber hinaus ist die BaFin zuständig für Beschwerden von Anlegern gegenüber der Bank.

Einlagensicherung

In Deutschland sind Festgeldanlagen durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geschützt. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Banken, die Festgeldkonten anbieten, Mitglied in einer der staatlich anerkannten Einlagensicherungsfonds sein müssen. Das bedeutet, dass das angelegte Geld im Fall einer Bankenpleite bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (in der Regel 100.000 Euro pro Anleger und Bank) garantiert ist.

In der Europäischen Union sind Festgeldanlagen ebenfalls geschützt, allerdings gelten hier unterschiedliche Beträge je nach Land, und die Einlagensicherung erfolgt durch nationale Sicherungssysteme.

Aktuelle Gerichtsurteile

In den letzten Jahren wurden mehrere Gerichtsentscheidungen getroffen, die Festgeldkonten betreffen. Hier sind einige der bedeutendsten Urteile:

Bundesgerichtshof: Keine Extra-Gebühren für Festgeldkonten (BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Banken keine Extra-Gebühren für die Einrichtung oder Führung von Festgeldkonten erheben dürfen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass solche Gebühren im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen.

Europäischer Gerichtshof: Einlagensicherung bei ausländischen Banken (EuGH, Urteil vom 19.06.2014, Az. C-539/12)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Regelungen zur Einlagensicherung in der Europäischen Union auch für Banken mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten gelten. Anleger, die ein Festgeldkonto bei einer ausländischen Bank in der EU eröffnen, können somit auf den Schutz der jeweiligen nationalen Einlagensicherungssysteme zählen.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Kündigung von Festgeldkonten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2018, Az. 6 U 176/18)

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil klargestellt, dass Banken durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) grundsätzlich das Recht einräumen dürfen, Festgeldkonten vorzeitig zu kündigen. Die Entscheidung betonte jedoch auch, dass dies aufgrund von erheblichen Nachteilen für den Anleger nicht ohne weiteres möglich ist. Vielmehr müssen wichtige Gründe, wie zum Beispiel Zahlungsschwierigkeiten der Bank, vorliegen, welche eine Kündigung rechtfertigen.

Bundesgerichtshof: Verjährung von Ansprüchen aus Festgeldkonten (BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. XI ZR 381/15)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ansprüche aus Festgeldkonten grundsätzlich der regelmäßigen Verjährung unterliegen, welche gemäß § 195 BGB bei drei Jahren liegt. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Ende des Jahres, in dem der Zinsanspruch fällig wurde.

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden gehen wir auf einige häufig gestellte Fragen rund um das Festgeldkonto und seine rechtlichen Aspekte ein.

Fragen zum Vertrag

  • Wie lange ist die Bindungsfrist für ein Festgeldkonto?

    Die Bindungsfrist für ein Festgeldkonto ist vertraglich festgelegt und kann variieren. Übliche Laufzeiten liegen zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren.

  • Kann ich mein Geld vorzeitig wieder abheben?

    Normalerweise ist eine vorzeitige Verfügung über das angelegte Geld bei einem Festgeldkonto nicht vorgesehen, es sei denn, im Vertrag sind ausdrücklich Ausnahmeregeln vereinbart. In einigen Fällen ist jedoch eine frühzeitige Kündigung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Fragen zu Steuern und Gebühren

  • Müssen die Zinserträge aus einem Festgeldkonto versteuert werden?

    Ja, die Zinserträge aus einem Festgeldkonto müssen in Deutschland versteuert werden. Dabei unterliegen die Zinsen der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

  • Dürfen Banken Gebühren für die Eröffnung oder Führung eines Festgeldkontos erheben?

    Nein, laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Banken keine gesonderten Gebühren für die Eröffnung oder Führung von Festgeldkonten verlangen.

Fragen zur Sicherheit und Einlagensicherung

  • Ist mein Geld auf einem Festgeldkonto sicher angelegt?

    In Deutschland und der Europäischen Union ist das Geld auf einem Festgeldkonto durch entsprechende Einlagensicherungssysteme bis zu einem bestimmten Betrag geschützt (in Deutschland 100.000 Euro pro Anleger und Bank). Im Falle einer Bankenpleite ist das angelegte Geld somit größtenteils abgesichert.

  • Gilt die Einlagensicherung auch für ausländische Banken?

    Ja, Festgeldanlagen bei Banken mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten unterliegen ebenfalls einer Einlagensicherung durch nationale Sicherungssysteme. Die Höhe der Sicherung kann jedoch je nach Land variieren.

Weitere Fragen

  • Wie werden Streitigkeiten bei Festgeldkonten gelöst?

    Bei Streitigkeiten zwischen einem Anleger und einer Bank, die ein Festgeldkonto anbietet, kann die zuständige Aufsichtsbehörde, in Deutschland die BaFin, eingeschaltet werden. Je nach Situation können zudem rechtliche Schritte eingeleitet oder eine Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden.

  • Wie ist die Rechtslage bei Festgeldkonten für Minderjährige?

    Für Minderjährige, die ein Festgeldkonto eröffnen wollen, gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für Erwachsene. Allerdings müssen die Erziehungsberechtigten stets einwilligen und den Vertrag für das Festgeldkonto unterzeichnen.

Fazit

Das Festgeldkonto ist eine solide Anlageform, die sowohl für Banken als auch für Anleger Vorteile mit sich bringt. Das gute Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vertragsinhalte ist dabei von hoher Bedeutung. Obwohl viele rechtliche Aspekte standardisiert sind, bestehen auch hier Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten und Banken.

Daher sollte man sich vor dem Abschluss eines Vertrages für ein Festgeldkonto die Zeit nehmen, um die Bedingungen genau zu prüfen und sich im Zweifelsfall von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dadurch können mögliche Risiken und Missverständnisse vermieden werden, sodass man als Anleger oder Bank gut informiert in die Anlagestrategie starten kann.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Philipp Franz Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht