Das Finanzkommissionsgeschäft ist ein wichtiger Teil des modernen Finanzwesens, das Banken, Unternehmen und Investoren ermöglicht, ihre Liquiditätsbedürfnisse effizient zu erfüllen. In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die Funktionsweise des Finanzkommissionsgeschäfts, seine rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen (FAQs) untersuchen. Wir werden uns auch auf die Rolle der Finanzaufsichtsbehörden konzentrieren und wie sie das Finanzkommissionsgeschäft regeln, um die Stabilität des Finanzsystems im Bank- und Kapitalmarktrecht zu gewährleisten.

Was ist das Finanzkommissionsgeschäft?

Das Finanzkommissionsgeschäft ist eine Form der Finanzierung, bei der ein Kreditinstitut (z. B. eine Bank) im Auftrag und für Rechnung eines Kunden (z. B. eines Unternehmens oder eines anderen Kreditinstituts) handelt. Das Kreditinstitut tritt als Kommissionär auf und übernimmt die Ausführung von Finanztransaktionen, wie z. B. den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten, ohne dabei das eigene Vermögen einzusetzen. Der Kunde trägt das wirtschaftliche Risiko der Transaktion und ist verpflichtet, das Kreditinstitut für die erbrachten Dienstleistungen zu entlohnen.

Wie funktioniert das Finanzkommissionsgeschäft?

Im Finanzkommissionsgeschäft agiert das Kreditinstitut als Intermediär zwischen dem Kunden und dem Markt. Die Rolle des Kreditinstituts besteht darin, die gewünschten Finanztransaktionen im Auftrag des Kunden auszuführen und dabei die bestmöglichen Bedingungen für den Kunden zu erzielen. Der Kunde gibt dem Kreditinstitut Anweisungen, wie die Transaktion durchzuführen ist, und das Kreditinstitut führt die Transaktion entsprechend aus. Im Folgenden werden einige Schritte erläutert, die im Rahmen eines Finanzkommissionsgeschäfts durchgeführt werden können:

  • Der Kunde erteilt dem Kreditinstitut einen Auftrag, eine bestimmte Finanztransaktion durchzuführen (z. B. den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren).
  • Das Kreditinstitut bestätigt den Auftrag und informiert den Kunden über die Bedingungen der Transaktion (z. B. den Preis der Wertpapiere).
  • Das Kreditinstitut führt die Transaktion im Auftrag des Kunden aus und informiert den Kunden über das Ergebnis der Transaktion.
  • Der Kunde entlohnt das Kreditinstitut für die erbrachten Dienstleistungen (z. B. durch Zahlung einer Kommission).

Warum ist das Finanzkommissionsgeschäft wichtig?

Das Finanzkommissionsgeschäft bietet sowohl für Kreditinstitute als auch für Kunden eine Reihe von Vorteilen. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

  • Effiziente Finanzierung: Das Finanzkommissionsgeschäft ermöglicht es Kreditinstituten, ihren Kunden eine effiziente Finanzierung zu bieten, ohne dabei ihr eigenes Vermögen einzusetzen. Dies kann dazu beitragen, die Kapitalanforderungen der Kreditinstitute zu reduzieren und ihre Bilanzrisiken zu minimieren.
  • Flexibilität: Kunden können das Finanzkommissionsgeschäft nutzen, um ihre Liquiditätsbedürfnisse flexibel und kostengünstig zu erfüllen. Sie können beispielsweise kurzfristige Finanzierungen aufnehmen, um Arbeitskapitalanforderungen zu decken, oder langfristige Finanzierungen zur Finanzierung von Investitionen.
  • Risikomanagement: Das Finanzkommissionsgeschäft ermöglicht es Kunden, ihre Risiken effektiv zu managen, indem sie das wirtschaftliche Risiko der Transaktion tragen und somit von den potenziellen Gewinnen oder Verlusten der Transaktion profitieren können. Darüber hinaus können Kunden das Kreditinstitut nutzen, um Zugang zu spezialisierten Finanzinstrumenten und -märkten zu erhalten, die ihnen helfen können, ihre Risiken weiter zu managen.
  • Marktzugang: Das Finanzkommissionsgeschäft ermöglicht es Kunden, von der Expertise und dem Marktzugang des Kreditinstituts zu profitieren. Das Kreditinstitut kann beispielsweise den Kunden dabei helfen, günstige Preise und Bedingungen für ihre Finanztransaktionen zu erzielen, oder den Zugang zu illiquiden oder schwer zugänglichen Märkten ermöglichen.

Rechtlicher Rahmen des Finanzkommissionsgeschäfts

Das Finanzkommissionsgeschäft unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die darauf abzielen, die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten und die Interessen der Kunden zu schützen. Einige der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, die das Finanzkommissionsgeschäft regeln, sind:

  • Das Kreditwesengesetz (KWG), das die Aufnahme und Durchführung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen in Deutschland regelt.
  • Die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FMIV), die die Anforderungen an die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen, wie z. B. Börsen und Zentralverwahrer, festlegt.
  • Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR), die die Bekämpfung von Marktmanipulation und Insiderhandel auf den Finanzmärkten regelt.
  • Die MiFID II-Richtlinie und die MiFIR-Verordnung, die die Anforderungen an die Organisation, das Geschäftsverhalten und die Transparenz von Wertpapierfirmen und Handelsplätzen in der Europäischen Union regeln.
  • Die EMIR-Verordnung, die die Regulierung von Derivaten, Zentralen Gegenparteien (CCPs) und Transaktionsregistern in der Europäischen Union regelt.
  • Die Eigenkapitalanforderungen für Banken und Wertpapierfirmen, die von der Basel-III-Rahmenvereinbarung und der Capital Requirements Regulation (CRR) festgelegt werden.

Aufsichtsbehörden und ihre Rolle bei der Regulierung des Finanzkommissionsgeschäfts

Die Regulierung des Finanzkommissionsgeschäfts wird in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) überwacht. Diese Aufsichtsbehörden sind für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die Erteilung von Lizenzen und die Überwachung der Geschäftspraktiken von Kreditinstituten und anderen Finanzdienstleistern zuständig. Ihre Hauptaufgaben bei der Regulierung des Finanzkommissionsgeschäfts sind:

  • Lizenzierung: Kreditinstitute, die Finanzkommissionsgeschäfte anbieten möchten, müssen eine entsprechende Lizenz von der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen und erhalten. Dabei müssen sie nachweisen, dass sie über ausreichende organisatorische, finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Prüfung und Überwachung: Die Aufsichtsbehörden sind dafür verantwortlich, die Geschäftspraktiken und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der im Finanzkommissionsgeschäft tätigen Kreditinstitute zu überprüfen und zu überwachen. Sie können regelmäßige Berichte anfordern, Vor-Ort-Prüfungen durchführen und bei Bedarf Sanktionen verhängen.
  • Verbraucherschutz: Die Aufsichtsbehörden sind dafür verantwortlich, die Interessen der Kunden im Finanzkommissionsgeschäft zu schützen. Sie können beispielsweise Anforderungen an die Transparenz, die Geschäftspraktiken und die Informationspflichten der Kreditinstitute stellen.
  • Stabilität des Finanzsystems: Die Aufsichtsbehörden sind dafür verantwortlich, die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten und das Risiko systemischer Krisen zu minimieren. Sie können beispielsweise Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute festlegen oder makroprudenzielle Instrumente einsetzen.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Finanzkommissionsgeschäft

In den letzten Jahren gab es mehrere wichtige Gerichtsurteile, die das Finanzkommissionsgeschäft betreffen. Einige der bedeutendsten Urteile sind:

  • Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 25. Juni 2019 (XI ZR 768/17): In diesem Fall entschied der BGH, dass ein Kreditinstitut, das im Rahmen eines Finanzkommissionsgeschäfts Wertpapiere für einen Kunden verwahrte, nicht verpflichtet war, den Kunden über die steuerlichen Folgen der Verwahrung der Wertpapiere im Ausland zu informieren. Der BGH stellte fest, dass die Pflichten des Kreditinstituts im Rahmen des Finanzkommissionsgeschäfts auf die ordnungsgemäße Durchführung der Wertpapiertransaktionen beschränkt waren und keine steuerliche Beratung umfassten.
  • Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main Urteil vom 22. August 2017 (23 U 152/16): In diesem Fall entschied das OLG Frankfurt, dass ein Kreditinstitut, das im Rahmen eines Finanzkommissionsgeschäfts einen Aktienkauf für einen Kunden durchführte, nicht verpflichtet war, den Kunden über die möglichen Risiken des Aktienkaufs zu informieren, wenn der Kunde bereits über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapiergeschäft verfügte und das Kreditinstitut keine Anlageberatung erbrachte.
  • Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 15. November 2016 (XI ZR 434/15): In diesem Fall entschied der BGH, dass ein Kreditinstitut, das im Rahmen eines Finanzkommissionsgeschäfts Wertpapiere für einen Kunden verwahrte, verpflichtet war, den Kunden über die Höhe der von ihm vereinnahmten Rückvergütungen (sogenannte Kick-Backs) zu informieren. Der BGH stellte fest, dass die Aufklärungspflicht über Kick-Backs auch im Finanzkommissionsgeschäft besteht, wenn das Kreditinstitut im Auftrag des Kunden Wertpapiertransaktionen durchführt und hierfür Rückvergütungen erhält.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Finanzkommissionsgeschäft

Was ist der Unterschied zwischen einem Finanzkommissionsgeschäft und einem Finanzdienstleistungsgeschäft?

Ein Finanzkommissionsgeschäft ist eine spezielle Form des Finanzdienstleistungsgeschäfts, bei dem das Kreditinstitut im Auftrag und für Rechnung des Kunden handelt. Im Finanzdienstleistungsgeschäft hingegen tritt das Kreditinstitut in der Regel als eigenständiger Vertragspartner des Kunden auf und bietet eine breitere Palette von Finanzdienstleistungen an, wie z. B. Anlageberatung, Vermögensverwaltung oder Kreditvergabe.

Welche Arten von Finanztransaktionen können im Rahmen eines Finanzkommissionsgeschäfts durchgeführt werden?

Im Rahmen eines Finanzkommissionsgeschäfts können verschiedene Arten von Finanztransaktionen durchgeführt werden, wie z. B. der Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (z. B. Aktien, Anleihen oder Investmentfonds), Devisengeschäfte, Derivategeschäfte oder Repo-Geschäfte.

Welche Gebühren fallen im Rahmen eines Finanzkommissionsgeschäfts an?

Die Gebühren im Finanzkommissionsgeschäft variieren je nach Kreditinstitut und Art der durchgeführten Transaktion. In der Regel sind die Gebühren jedoch als Kommission oder Provision strukturiert, die auf dem Wert oder Volumen der durchgeführten Transaktion basiert. Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, z. B. für die Verwahrung von Wertpapieren oder die Durchführung von Zahlungen.

Wie sind die Interessen der Kunden im Finanzkommissionsgeschäft geschützt?

Die Interessen der Kunden im Finanzkommissionsgeschäft werden durch eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen und Aufsichtsmaßnahmen geschützt, die darauf abzielen, die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten und die Kunden vor potenziellen Missbräuchen oder Fehlverhalten der Kreditinstitute zu schützen. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Transparenz, die Geschäftspraktiken und die Informationspflichten der Kreditinstitute sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.

Wie kann ich feststellen, ob ein Kreditinstitut für das Finanzkommissionsgeschäft lizenziert ist?

Um festzustellen, ob ein Kreditinstitut für das Finanzkommissionsgeschäft lizenziert ist, können Sie die Register der zuständigen Aufsichtsbehörden (z. B. der BaFin in Deutschland oder der EZB im Rahmen des SSM) konsultieren, in denen die lizenzierten Kreditinstitute und Finanzdienstleister aufgeführt sind. Sie können auch direkt bei dem betreffenden Kreditinstitut nachfragen, ob es über eine entsprechende Lizenz verfügt.

In welchem Umfang haftet das Kreditinstitut im Finanzkommissionsgeschäft?

Im Finanzkommissionsgeschäft haftet das Kreditinstitut in der Regel nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Finanztransaktionen im Auftrag des Kunden und für die Erfüllung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Das wirtschaftliche Risiko der Transaktion, d. h. die potenziellen Gewinne oder Verluste, die sich aus der Transaktion ergeben, liegt beim Kunden. In bestimmten Fällen kann das Kreditinstitut jedoch für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden durch Fehlverhalten oder Verletzung von Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten des Kreditinstituts entstanden sind.

Fazit

Das Finanzkommissionsgeschäft ist ein wichtiger Bestandteil des modernen Finanzwesens, der Banken, Unternehmen und Investoren ermöglicht, ihre Liquiditätsbedürfnisse effizient zu erfüllen. Durch das Verständnis der Funktionsweise des Finanzkommissionsgeschäfts, seiner rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rolle der Finanzaufsichtsbehörden können Kunden besser informierte Entscheidungen über die Nutzung dieser Finanzierungsform treffen und von den Vorteilen profitieren, die sie bietet. Die Kenntnis aktueller Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen kann dazu beitragen, das Verständnis für das Finanzkommissionsgeschäft weiter zu vertiefen und potenzielle Risiken zu minimieren.

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