Die Körperschaftssteuer ist eine zentrale Steuer im deutschen Steuersystem, die insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs von Bedeutung ist. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen dieser Körperschaften erhoben und stellt somit eine wichtige Einnahmequelle für den Staat dar. Gleichzeitig können Unternehmen durch gezielte Steuerplanung und -gestaltung Möglichkeiten nutzen, um ihre Steuerlast zu optimieren. In diesem Beitrag erläutern wir die grundlegenden Aspekte der Körperschaftssteuer, ihre Berechnung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigen Ihnen verschiedene Optimierungsmöglichkeiten auf.

Was ist die Körperschaftssteuer?

Die Körperschaftssteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen, insbesondere von Kapitalgesellschaften. Zu den steuerpflichtigen Körperschaften gehören unter anderem:

Die Körperschaftssteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft erhoben, das sich aus den Einkünften aus verschiedenen Einkunftsarten, insbesondere aus Gewerbebetrieb, zusammensetzt. Der geltende Körperschaftssteuersatz beträgt derzeit 15 % (Stand 2023).

Berechnung der Körperschaftssteuer

Um die Körperschaftssteuer zu berechnen, sind mehrere Schritte erforderlich. Der Berechnungsprozess gliedert sich wie folgt:

Einkünfteermittlung

Im ersten Schritt werden die Einkünfte der Körperschaft ermittelt. Dies umfasst sämtliche Einkünfte, die die Körperschaft während des Geschäftsjahres erzielt hat. Wesentliche Einkunftsarten sind:

  • Betriebliche Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten
  • Kapitaleinkünfte (z. B. Dividenden, Zinserträge)
  • Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte
  • Sondereinkünfte aus Beteiligungen

Von diesen Einkünften sind wiederum betriebliche Aufwendungen und Verluste abzuziehen, um das taxable Einkommen zu berechnen.

Bemessungsgrundlage

Nach der Ermittlung der Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten werden diese zusammengelegt, um das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft zu bestimmen. Von diesem Einkommen können abziehbare Betriebsausgaben sowie steuerliche Freibeträge und Verlustvorträge abgezogen werden.

Anwendung des Steuersatzes

Auf das berechnete zu versteuernde Einkommen wird der Körperschaftssteuersatz von 15 % angewendet. Auf diese Weise ergibt sich die festzusetzende Körperschaftssteuer. Zusätzlich zur Körperschaftssteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben, der 5,5 % der Körperschaftssteuer beträgt, wodurch sich die effektive Steuerlast erhöht.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Eine GmbH erzielt im Geschäftsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 500.000 Euro. Nach Abzug von Betriebsausgaben und Verlustvorträgen verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 400.000 Euro. Die Körperschaftssteuer beträgt somit:

15 % von 400.000 Euro = 60.000 Euro

Solidaritätszuschlag (5,5 % von 60.000 Euro) = 3.300 Euro

Gesamte Steuerlast = 60.000 Euro + 3.300 Euro = 63.300 Euro

Optimierungsmöglichkeiten der Körperschaftssteuer

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren und somit ihre finanzielle Situation zu verbessern. Im Folgenden stellen wir einige dieser Möglichkeiten vor:

Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen und Verlustrückträgen

Verluste, die in einem Geschäftsjahr entstehen, können mit Gewinnen aus anderen Geschäftsjahren verrechnet werden. Dies kann entweder durch einen Verlustrücktrag in das vorherige Jahr oder durch einen Verlustvortrag in zukünftige Jahre geschehen. Auf diese Weise lässt sich die steuerliche Belastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten reduzieren.

Die Regelungen zu Verlustvorträgen und Verlustrückträgen sind in den §§ 10d EStG und 8c KStG festgehalten. Hierbei gilt:

  • Verlustrücktrag: Maximal 1 Million Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 2 Millionen Euro) können in das Vorjahr zurückgetragen werden.
  • Verlustvortrag: Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, jedoch gilt eine besondere Verrechnungsregelung für Gewinne über 1 Million Euro.

Thesaurierung von Gewinnen

Eine Möglichkeit zur Reduzierung der Steuerlast besteht darin, Gewinne im Unternehmen zu belassen (thesaurieren), anstatt sie auszuschütten. Thesaurierte Gewinne unterliegen zunächst nur der Körperschaftssteuer und nicht der Abgeltungsteuer, die bei einer Gewinnausschüttung auf Ebene der Anteilseigner anfällt.

Dies führt zu einer geringeren sofortigen Steuerbelastung und kann das Eigenkapital sowie die Liquidität des Unternehmens stärken.

Gruppenbesteuerung (Organschaft)

Die Bildung einer ertragsteuerlichen Organschaft ermöglicht eine steuerliche Ergebnisverrechnung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Diese Rechtsform bietet Unternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften die Möglichkeit, Gewinne und Verluste innerhalb des Organkreises steuerlich auszugleichen und somit die Gesamtsteuerbelastung zu senken.

Die Voraussetzungen und Wirkungsweise der Organschaft sind in den §§ 14-19 KStG geregelt. Hierbei ist insbesondere die sogenannte „Gewinnabführungsvertragsklausel“ relevant, die vorsieht, dass die Tochtergesellschaft ihre Gewinne an die Muttergesellschaft abführt.

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen

Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Ausgaben für zukünftige Investitionen vorab steuerlich geltend zu machen. Dies führt zu einer Verlagerung der Steuerlast und kann die Liquidität im Anschaffungsjahr der Investition verbessern.

Zusätzlich können Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5 EStG) für begünstigte Investitionen in Anspruch genommen werden, was die Steuerlast weiter senken kann.

Steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung

Die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) bietet Unternehmen die Möglichkeit, Teile ihrer Ausgaben für Forschungsprojekte steuerlich geltend zu machen. Hierbei steht insbesondere der Forschungszulagengesetz (FZulG) als Grundlage zur Verfügung. Unternehmen können bis zu 25 % ihrer F&E-Ausgaben als Forschungszulage in Anspruch nehmen.

Dies stellt eine attraktive Möglichkeit dar, um innovative Projekte zu fördern und gleichzeitig die Steuerlast zu reduzieren.

Praxisbeispiele erfolgreicher Steueroptimierung

Einige Beispiele aus der Praxis verdeutlichen die erfolgreiche Anwendung der genannten Instrumente zur Steueroptimierung:

Beispiel 1: Verlustvortrag

Eine GmbH hat aufgrund eines einmaligen Großauftrags in einem Jahr einen Gewinn von 1 Million Euro erzielt. In den folgenden drei Jahren verzeichnete das Unternehmen Verluste von jeweils 300.000 Euro. Durch die Möglichkeit des Verlustvortrags konnten diese Verluste auf das Gewinnjahr angerechnet werden, was die Steuerlast erheblich reduzierte.

Beispiel 2: Thesaurierung von Gewinnen

Eine mittelständische AG beschließt, Gewinne nicht vollständig an ihre Aktionäre auszuschütten, sondern im Unternehmen zu belassen. Dies führt zu einer geringeren sofortigen Steuerbelastung und stärkt gleichzeitig das Eigenkapital der AG, was ihre Bonität verbessert und bessere Finanzierungskonditionen ermöglicht.

Beispiel 3: Organschaft

Ein Konzern bestehend aus einer Muttergesellschaft und drei Tochtergesellschaften bildete eine ertragsteuerliche Organschaft. Durch die Möglichkeit, Gewinne und Verluste innerhalb des Organkreises zu verrechnen, konnte die Gesamtsteuerbelastung des Konzerns optimiert werden. Somit war es möglich, Verluste einer Tochtergesellschaft mit Gewinnen einer anderen auszugleichen.

Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetze

Die Berechnung und Optimierung der Körperschaftssteuer unterliegt verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Regelungen. Einige der maßgeblichen Gesetze und Vorschriften sind:

  • Körperschaftssteuergesetz (KStG)
  • Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
  • Abgabenordnung (AO)

Körperschaftssteuergesetz (KStG)

Das Körperschaftssteuergesetz (KStG) regelt die Besteuerung des Einkommens von Körperschaften. Wichtige Regelungen im KStG umfassen die Bestimmung des zu versteuernden Einkommens, die Vorschriften zur Organschaft sowie die Grundsätze der Steuererhebung.

Einkommensteuergesetz (EStG)

Das Einkommensteuergesetz (EStG) enthält Vorschriften zur Ermittlung der Einkünfte und zur Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Sonderregelungen wie den Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen. Es ist somit auch für die Körperschaftssteuer relevant.

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Obwohl die Gewerbesteuer eine separate Steuer ist, beeinflusst sie die Gesamtsteuerbelastung von Unternehmen. Das GewStG regelt die Erhebung der Gewerbesteuer und enthält Vorschriften zur Bestimmung des Gewerbeertrags.

Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung (AO) enthält grundlegende Vorschriften zum Steuerverfahren, einschließlich der Pflichten der Steuerpflichtigen, der Rechte der Finanzbehörden und der Verfahrensregelungen.

Checkliste zur Körperschaftssteueroptimierung

Eine praktische Checkliste kann Unternehmen dabei helfen, die wesentlichen Schritte zur Optimierung ihrer Körperschaftssteuer im Blick zu behalten:

  • Ermittlung der Einkünfte und Betriebsausgaben
  • Nutzung von Verlustvorträgen und Verlustrückträgen prüfen
  • Überprüfung der Möglichkeit der Thesaurierung von Gewinnen
  • Prüfen der Bildung einer Organschaft für steuerliche Ergebnisverrechnung
  • Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen
  • Nutzen steuerlicher Forschungs- und Entwicklungsförderungen
  • Regelmäßige Aktualisierung der Steuerplanung und -gestaltung
  • Einholung juristischer und steuerlicher Beratung zur Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen

Fazit

Die Körperschaftssteuer ist eine bedeutende Steuer für Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften in Deutschland. Ihre Berechnung erfordert eine fundierte Kenntnis der Einkunftsarten, Betriebsausgaben und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig bieten verschiedene Optimierungsmöglichkeiten Unternehmen die Chance, ihre Steuerlast zu reduzieren und ihre finanzielle Situation zu verbessern. Durch gezielte Steuerplanung und -gestaltung sowie die Nutzung steuerlicher Instrumente wie Verlustvorträge, Thesaurierung oder Organschaften können Unternehmen ihre Körperschaftssteuer effizient managen. Es ist ratsam, sowohl die rechtlichen Vorschriften als auch die aktuellen steuerpolitischen Entwicklungen stets im Blick zu behalten und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

FAQs zur Körperschaftssteuer

Um einige der häufigsten Fragen rund um die Körperschaftssteuer zu beantworten, haben wir im Folgenden eine FAQ-Sektion zusammengestellt:

Was ist die Körperschaftssteuer?

Die Körperschaftssteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen, insbesondere von Kapitalgesellschaften. Der geltende Steuersatz beträgt derzeit 15 %.

Wer ist körperschaftssteuerpflichtig?

Körperschaftssteuerpflichtig sind juristische Personen wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Stiftungen und Vereine.

Wie wird die Körperschaftssteuer berechnet?

Die Körperschaftssteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft erhoben. Der Berechnungsprozess umfasst die Ermittlung der Einkünfte, die Bestimmung der Betriebsausgaben und den Abzug von Verlustvorträgen, gefolgt von der Anwendung des Körperschaftssteuersatzes sowie des Solidaritätszuschlags.

Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es zur Reduzierung der Körperschaftssteuer?

Zu den Optimierungsmöglichkeiten gehören die Nutzung von Verlustvorträgen und Verlustrückträgen, die Thesaurierung von Gewinnen, die Bildung einer ertragsteuerlichen Organschaft, die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen sowie die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

Warum ist eine professionelle Beratung bei der Körperschaftssteuer wichtig?

Eine professionelle Beratung durch Steuerberater und Juristen ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und die steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden können. Steuerberater kennen aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen und können individuelle, auf das Unternehmen zugeschnittene Empfehlungen geben.

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