ForIndex – Der vermeintliche Finanzdienstleister ForIndex stellt sich auf seiner Internetseite https://forindex.com/de/home-de/ als Handelsplattform dar… Hier seien Investments im Bereich Kryptowährungen möglich.

ForIndex – Der scheinbare Finanzdienstleister ForIndex stellte sich auf seiner Website XXX.COM als XXX dar. Gegenwärtig ist die Website nicht mehr online.

Sie treffen auf Probleme bei der Auszahlung Ihrer Investition? Unsere Anwälte helfen Ihnen bei Ansprüchen gegen ForIndex.

ForIndex – Bewertungen

Derzeit existiert eine sehr hohe Anzahl an Investment-Dienstleistern wie u.a. ForIndex. Dadurch war es noch nie so leicht aber auch risikoreich wie heute, in den unvorhersehbaren Finanzmärkten zu investieren.

Vor allem weil es zahllose Optionen gibt, kann die Auswahl eines Anbieters zeitintensiv und herausfordernd sein. Im Besonderen dann, wenn diese Ihren jeweiligen Investitionsvorstellungen genügen soll.

Sie haben bereits bei ForIndex investiert? In diesem Fall sind die folgenden Aspekte für Sie als Investoren bedeutsam.

  • Der Zugriff zu den internationalen Börsen wird für Geldanleger durch Online-Investitionen angenehmer und lukrativer.
  • Beim Online Trading können Sie eine Vielzahl von Auftragsarten wählen.
  • Regulierte Broker im Internet, seriöse Anbieter-Seiten, Gebühren und Vermittlungsprovisionen, Angebots-Optionen und Kundenrezensionen sind nur manche der Kriterien, die Sie bei Ihrer unwiderruflichen Wahl einplanen müssten.
  • Eine geeignete Anlaufstelle für Investoren, die sich über Anteilsscheine, Futures, Binary Options und Kryptowährungen informieren möchten, ist eine Webpräsenz wie diese.

Die kommenden Aussagen sind generelle Empfehlungen für Anleger – unabhängig von der Plattform in die Sie Geld investieren.

Bei ForIndex anlegen? Vorher alle Gefahren von Online Trading kennen

So wie die Börse und sonstige Finanzmärkte entsprechenden Gefahren ausgesetzt sind, so ist gleichermaßen das Online Trading anfällig.

Sie als Geldanleger sollten demzufolge ForIndex in Hinblick auf nachfolgende Themenfelder überprüfen:

  • Risiken, die sich aus nachlässigem oder unfähigem Trading herauskristallisieren
  • Die Risiken der Online-Sicherheit
  • Anbieter, die unzuverlässig sind
  • Gefahren, die mit entsprechendem Produkt verbunden sind, bspw. potenzielle Verluste
  • Mangelnde Kenntnis über das Angebot

Reduzieren sie das Risiko, dadurch, dass Sie bei der Auswahl eines Anbieters auf eine nachgewiesene Erfolgsbilanz achten. In diesem Kontext ist es ebenso wichtig, dass Ihnen eine sichere Geldverwaltung garantiert wird. Nur so können Sie sich in der Internet-Handelsarena bequem bewegen.

Anleger, die ein geschicktes Händchen haben, können durchaus hiervon leben, und ihre Einkünfte sind potenziell überdurchschittlich.

Soweit sie die perfekte Taktik haben. Eines sollte jedem bewusst sein, der mit dem Trading startet: Die Gefahr, beim Handel an der Börse mehr Anlagen einzubüßen, als auf das Bankkonto des Anbieters ForIndex eingezahlt wurde, existiert immerzu.

Hat ForIndex per Fax Kontakt zu Ihnen aufgenommen?

Haben Sie bereits schon einmal Aktienvorschläge per E-Mail von einem Dienstleister wie ForIndex empfangen, die Sie nicht kennen? Kriegen Sie Faxe von der Wertpapierbörse, die Sie nicht erbeten haben? Oder haben Sie einen vermeintlichen „Geheimtipp“ erhalten?

Geldanleger sollten sich vor derartigen Tipps in Acht nehmen, denn sie werden im Regelfall von skrupellosen Gruppierung oder auch Anbietern verbreitet, welche mit dem Verkauf von Aktien aus einer ausgeschmückten Erfolgsstory Profit schlagen wollen.

Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher von einer scheinbaren Börsenaufsichtsbehörde angerufen bzw. angerschrieben werden.

Es wird fälschlicherweise beteuert, dass die angeschriebenen Menschen Geschädigte eines Betrugs geworden seien und dass die jeweiligen Daten von der angeblichen Bundesanwaltschaft in Karlsruhe an die Börsenaufsicht weitergegeben worden seien. Von den angeschriebenen Personen wird das Ausfüllen eines Internet-Formulars gefordert.

Es handelt sich in diesem Kontext um einen klaren Betrugsversuch. Wir empfehlen, auf keinen Fall, mit selbiger Person in Verbindung zu treten oder persönliche Informationen, wie zum Beispiel Benutzernamen, Passwörter, Kreditkartennummern oder anderweitige identifizierende Infos wie z.B. Ihre Accountdaten bei ForIndex, mitzuteilen.

Vertrauenswürdige Finanzdienstleister halten sich immer an Ihre Orders

Die Erteilung von Aufträgen für Transaktionen mit Aktien ohne das Einverständnis des Kontoinhabers kann bisweilen zu einem sprunghaften Anstieg des Kurses besonderer Aktien führen.

Insbesondere betrifft dies Open-Market-Geschäfte mit illiquiden ausländischen Wertpapieren (Freiverkehr). Bleiben Sie deshalb skeptisch, wenn Sie mit Verweis auf vermeintlich lohnende Geschäfte oder Gewinnankündigungen aufgefordert werden, sensible Daten über das Investment bei ForIndex ohne Ihre Zustimmung zu verraten.

Ihre IBAN, BIC und andere Bankleitzahlen sollten Sie auf keinen Fall an jemanden weitergeben, den Sie nicht kennen. Ebenso wenig sollten Sie Ihre Bankkonto- oder Depotnummern und Passwörter preisgeben.

Überreichen Sie keine Depot-Papiere oder Wertpapierabrechnungen von ForIndex an jemanden, den Sie nicht kennen. Auch Anrufer, die sich als Finanzberater, Makler oder Beschäftigter einer Finanzaufsichtsbehörde ausgeben, sind unberechenbar.

Anwälte warnen vor Gefahren beim Cybertrading

Der klassische Kapitalanlagebetrug wird mit bekannten Mitteln wie Reklame, Telefonakquise oder Börsenbriefen durchgeführt.

Wenn es um Betrug geht, wird die veraltete Methode im Online-Zeitalter schnell hinfällig. Die moderne Art des Anlagebetrugs könnte man mit der Bezeichnung „Cybertrading“ beschreiben. Finanzprodukte werden dabei in unredlicher Absicht über das World Wide Web gehandelt.

Zu den unredlichen Investments zählen Finanzprodukte wie Differenzkontrakte und Kryptogelder. Selbst die Dienstleistungen von ForIndex wurden von anderweitigen Dienstleistern in vergleichbarer Art angewendet, um Kapitalanleger hinters Licht zu führen.

Die Kapitalanleger erkundigen sich immer häufiger selbst im Web über Anlageoptionen. So vertrauen die Menschen bei ihren Entscheidungen auf ihr eigenes Fachwissen oder auf die Informationen anderer in Blogs, Foren und anderen Online-Plattformen.

Der Wechsel zu immer anderen Finanzinstrumenten hat keinen nachhaltigen Effekt auf die gesetzeswidrigen Tätigkeiten in Bezug auf die Bandenstruktur. Da sich die mafiösen Banden auf schon bestehende und weithin akzeptierte Infrastrukturen stützen, erübrigt sich die Anpassung auf ein neues “Geschäftsmodell”. Unabhängig davon, welches Finanzinstrument gehandelt wird, der Prozess des Cybertradings ist nahezu identisch.

Für diese Finanzinstrumente wird penetrant in Social Media oder mit Affiliate Marketing geworben. Hierbei geht es fast nur um die Darstellung gigantisch hoher Erträge. Kalkulieren Sie die Wahrscheinlichkeit hohe Gewinne bei ForIndex zu erzielen, ehe Sie investieren.

Bestehen Sie auf klar erkennbare Ausstiegsalternativen

Überprüfen Sie, wann und wie viel Geld Sie zurückbezahlt bekommen. Meiden Sie bestenfalls längerfristige Verträge, die nicht verfrüht beendet werden können oder bei denen Sie starke wirtschaftliche Verluste einstecken würden.

Schließen Sie langjährige Verträge ohne vorzeitige Möglichkeit der Kündigung allein mit Anbietern wie ForIndex ab, an deren Verlässlichkeit Sie keine Zweifel haben.

Auch wenn Sie die Chance haben, jederzeit auf einen Vertrag zu verzichten oder ihn über einen abgemachten Zeitraum zu beenden, sollten Sie kritisch sein. Sogar wenn Sie diese Absicherung haben, sind Sie immer noch anfällig für wirtschaftliche Schäden. Vergewissern Sie sich, dass Sie exakt wissen, wie viel Kapital Sie zurückerhalten, wenn das Geldgeschäft schiefgeht.

Für Wertpapiergeschäfte zählt die nachfolgende Regelung:

Informieren Sie sich vor Ablauf der Vertragslaufzeit, welche Optionen Ihnen offen stehen, Aktien abzustoßen.

Oftmals ist es bedeutend zu wissen, ob es für Produkte – wie von ForIndex bereitgestellt – einen liquiden Markt gibt.

Es ist möglich, Wertpapiere über einen Online Broker beziehungsweise ein Geldinstitut zu verkaufen. Alle drei Varianten sind für die Vergabe eines Verkaufsauftrags zulässig. Der wirkliche Verkaufsvorgang wird anschließend über eine Aktienbörse (z.B. Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Tradegate oder Xetra) vollzogen (z.B. bei Penny Stocks).

Mit Orderzusätzen kann die Ausführung der Order von vornherein geführt werden. Das Abstoßen der Aktien vollzieht sich zu einem von Ihnen definierten Termin und Ort.

Rechtsberater geben Rat zu ForIndex

Um abwägen zu können, ob Sie einen Anspruch auf eine Rückzahlung gegen den Online Broker ForIndex haben, bedarf es ausnahmslos der Überprüfung des Einzelfalles. Diese nehmen die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner im Rahmen einer kostenfreien ersten Beratung für Sie vor.

Ausgangspunkt dieser Begutachtung ist immer der von Ihnen erläuterte Sachverhalt. Zudem können sehr oft Parallelen zu ähnlich gelagerten Fällen verzeichnet werden. Sie ziehen also einen Nutzen aus den umfangreichen Erfahrungen unserer Anwälte.

Nach der gesamten Prüfung aller Unterlagen und der rechtlichen Einordnung, richtet sich die Vorgehensweise zunächst gegen den Anbieter ForIndex selbst, sollten entsprechende Pflichtverletzungen überprüfbar sein. Um diese Pflichtverletzungen belegen zu können, sollten die Vertragsdokumente, die E-Mail-Korrespondenz und eventuell auch noch weitere Dokumente analysiert werden.

Außerdem sind lizenzierte Online-Trading-Anbieter auch in der Pflicht, Telefonaufzeichnungen zu den Gesprächen mit den Anlegern anzufertigen und zu speichern. Die Forderung nach Aushändigung dieser Aufzeichnungen und die anschließende Auswertung ist gleichwohl ein sinnvoller und erforderlicher Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Anhand dieser Beweismittel können Ansprüche der Anleger sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Geldinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind dabei in den Fokus zu nehmen. Aufgrund dessen, dass es sich in vielen Fällen um Geldsummen in in beachtlicher Höhe handelt, kommt immer wieder die Frage auf, ob die Institutionen ihren Informationspflichten und den Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz nachgekommen sind. Eine generelle Aussage lässt sich dazu nicht treffen, vielmehr ist der Falle des Einzelnen zu untersuchen.

Gleiches betrifft den Begünstigten auf Empfängerseite, der meist nicht äquivalent mit dem Anbieter selbst ist. Unter bestimmten Kriterien ist auch ebendieser in Anspruch zu nehmen, sollten Pflichtverletzungen nachweisbar sein.

Nach der Ausschöpfung zivilrechtlicher Möglichkeiten, bleibt noch das Vorgehen auf der strafrechtlichen Ebene, falls sich der Verdacht einer Straftat erhärtet. Hierzu bedarf es der Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsorganen im In- und Ausland und die Koordination weiterer Vorkehrungen.

Viele Bundeländer haben mittlerweile spezielle Einheiten für die Themenfelder Betrugsfälle im Bereich Online und Krypto-Trading ins Leben gerufen. Mit selbigen stehen die Anwälte der Kanzlei Herfurtner stetig in Kontakt.

Nicht zuletzt können auch Hosting Provider dienliche Angaben zu dem Domaininhaber bieten. Mit den, oftmals außerhalb der EU ansässigen Internet Providern, Kontakt aufzunehmen, ist für den Laien allerdings außerordentlich kompliziert.

Auch sind Finanzbehörden im In- und Ausland sinnvolle Informationsquellen für geschädigte Anleger.

Abgesehen von der Beschwerde gegen den jeweiligen Dienstleister, die weitere mögliche Kunden vor Geldanlagen schützen soll, können durch die Finanzbehörden als Informationsquelle möglicherweise andere Details in Erfahrung gebracht werden.

Diese Angaben erlauben oftmals eine Zusammenführung von Ermittlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

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Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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