Reform des Personengesellschaftsrechts 2024: Was das MoPeG ändert

Reform des Personengesellschaftsrechts – Sie führen ein Unternehmen oder planen die Gründung eines Start-ups und sind sich nicht sicher, ob das neue MoPeG (Modernisierung des Personengesellschaftsrechts-Gesetz) für Sie relevant ist? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, welche Änderungen das MoPeG mit sich bringt, wie es sich auf Ihr Unternehmen auswirken kann und welche Handlungsoptionen Sie haben.

Die Änderung des MoPeG umfasst mehr als 130 Gesetze und Verordnungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das MoPeG ist eine umfassende Reform des Rechts der Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) in Deutschland.
  • Die Reform soll Rechtsicherheit und Transparenz für Unternehmen schaffen und das Personengesellschaftsrecht modernisieren.
  • Die wichtigsten Änderungen betreffen die GbR, die als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet wird. OHG und KG werden ebenfalls modernisiert.
  • Das MoPeG bietet Möglichkeiten für mehr Gestaltungsfreiheit und Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Eintragung in ein Gesellschaftsregister und der Umwandlung von GbR in andere Rechtsformen.
  • Unternehmer sollten sich frühzeitig mit den Auswirkungen der Reform auseinandersetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Die prägenden Neuerungen durch das MoPeG im Detail

Das MoPeG zielt darauf ab, das Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens anzupassen und Rechtssicherheit für Unternehmer zu schaffen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit GbR, OHG und KG vor:

Die neue rechtsfähige GbR

Für die GbR ist die Anerkennung der Rechtsfähigkeit ein entscheidender Wandel, der in der Praxis zahlreiche Auswirkungen haben wird. Durch die Schaffung eines eigenen Gesellschaftsregisters und die Anerkennung der Rechtsfähigkeit wird die GbR im Rechtsverkehr deutlich gestärkt. Diese Eintragung ist zwar freiwillig, aber für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie Grundstückserwerb oder GmbH-Beteiligungen, notwendig.

Wenn die GbR im Register eingetragen ist, kann sie ihren Namen zwar frei wählen, jedoch muss sie einen Rechtsformzusatz wie „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ führen.

Die OHG als kaufmännische GbR

Durch die Anpassung des Rechtsrahmens wird die OHG als kaufmännische GbR definiert, die ihre Tätigkeit unter einer gemeinschaftlichen Firma ausübt und im Handelsregister eingetragen ist. Dies hat zur Folge, dass der Gründungsaufwand für OHG-Gründer reduziert wird und die Registrierung somit erleichtert wird.

Die KG als OHG mit beschränkter Haftung

Auch die KG wird im Rahmen des MoPeG reformiert und zukünftig als OHG mit mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist) definiert. Durch diese Definition wird das Gesellschaftsrecht im Hinblick auf die KG vereinfacht und die Rechtsform attraktiver für potenzielle Gründer und Investoren gestaltet.

Erweiterung der Gestaltungsfreiheit

Gesellschafter erhalten mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung ihres Gesellschaftsvertrags. Dies umfasst Aspekte wie Geschäftsführung, Haftungsregelungen und die Möglichkeit zur Umwandlung der GbR in andere Rechtsformen.

MoPeG: Konkrete Maßnahmen für Ihr Unternehmen

Neben den hier aufgeführten grundlegenden Neuerungen gibt es zahlreiche weitere Änderungen, die sich aus dem MoPeG ergeben. Um von den Vorteilen, die sich aus der Reform ergeben, zu profitieren und um möglichen Risiken entgegenzuwirken, sollten Sie frühzeitig die Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens auf Ihr Unternehmen evaluieren:

  1. Prüfung und Anpassung des Gesellschaftsvertrags: Gehen Sie sicher, dass Ihr Gesellschaftsvertrag den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht, und nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen vor.
  2. Eintragung ins Gesellschaftsregister: Abwägen, ob eine Eintragung einer GbR ins neue Gesellschaftsregister für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, um bestimmte Rechtsgeschäfte durchführen zu können oder um die Haftung gegenüber Dritten zu minimieren.
  3. Umwandlung in eine andere Rechtsform: Überlegen Sie, ob Ihre GbR von einer Umwandlung in eine andere Rechtsform profitieren könnte, beispielsweise in Bezug auf Steuervorteile oder organisatorische Vorteile.

Das Eintragungsverfahren im Gesellschaftsregister

Die Anmeldung zur Eintragung einer Personengesellschaft in das Gesellschaftsregister ist für einige wichtige Schritte erforderlich. Hier sind die relevanten Aspekte, die dabei beachtet werden sollten:

  1. Die Anmeldung zur Eintragung bedarf der Mitwirkung aller Gesellschafter.
  2. Die Anmeldung erfolgt in öffentlich beglaubigter Form, mithin durch einen Notar.
  3. Auch der Eintritt und das Ausscheiden eines Gesellschafters bedarf der Anmeldung durch alle Gesellschafter.
  4. Bei der Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich:
    • Name der Gesellschaft mit dem Zusatz „e“ für eingetragen
    • Sitz, wobei ein abweichender Verwaltungssitz gewählt werden kann
    • Anschrift der Gesellschaft
    • Angaben zu den Gesellschaftern (Namen, Geburtsdatum, Wohnort)
  5. Der Gesellschaftsvertrag hingegen wird nicht zum Gesellschaftsregister gemeldet.
  6. Insbesondere vermögensverwaltende Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind faktisch zur Eintragung gezwungen.

Gesellschafts- und grundbuchrechtliche Eintragungserfordernisse bei GbRs

Eine reibungslose Abwicklung gesellschafts- und grundbuchrechtlicher Angelegenheiten ist für Unternehmen von hoher Bedeutung. Dabei gibt es für GbRs einige spezifische Erfordernisse in Bezug auf die Eintragung:

Gesellschaftsrechtliche Eintragungserfordernisse

  • Wenn eine GbR Gesellschafterin einer anderen GbR oder Personenhandelsgesellschaft ist, wird sie nur dann eingetragen, wenn sie selbst im Gesellschaftsregister eingetragen ist.
  • Eine nicht eingetragene GbR kann Anteile an einer GmbH erwerben, jedoch blockiert die nicht erfolgte Eintragung jede weitere Veränderung der Gesellschafterliste einer GmbH.
  • Für die Eintragung einer GbR ins Aktienregister ist die vorherige Eintragung in das Gesellschaftsregister Voraussetzung.

Grundbuchrechtliche Eintragungserfordernisse

  • Um Verfügungen über Grundstücke zu ermöglichen, muss eine GbR im Gesellschaftsregister eingetragen sein. Andernfalls wird das Grundbuchamt die Eintragung nicht vollziehen.

FAQs zum MoPeG

Da das MoPeG eine bedeutende Reform darstellt, ist es verständlich, dass Sie Fragen zu den Änderungen und ihren Auswirkungen haben. In diesem Abschnitt möchten wir die häufigsten Fragen beantworten und Ihnen damit einen leicht verständlichen Überblick über die wichtigsten Aspekte des MoPeG bieten.

Wann tritt das MoPeG in Kraft?

Das MoPeG ist derzeit noch nicht in Kraft. Nachdem der Bundesrat am 22. September 2023 zugestimmt hat, wird der Gesetzestext nun zum Bundespräsidenten zur Unterschrift weitergeleitet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Welche Unternehmen sind konkret von der Reform betroffen?

Das MoPeG richtet sich primär an Unternehmen in Form einer GbR, OHG oder KG. Sowohl bestehende Unternehmen als auch Start-ups und Freiberufler, die eine dieser Rechtsformen nutzen oder planen, sollten sich mit den Änderungen auseinandersetzen und entsprechende Vorkehrungen treffen.

Wie können sich Unternehmer auf das neue Recht vorbereiten?

Unternehmer sollten zunächst prüfen, welche Auswirkungen das MoPeG auf ihr Unternehmen hat. Hierzu empfiehlt es sich, den Gesellschaftsvertrag zu überprüfen, die Notwendigkeit einer Eintragung ins Gesellschaftsregister abzuwägen und mögliche Umwandlungen in Erwägung zu ziehen. Bei Fragen zu den konkreten Implikationen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Praxisbeispiele für die Anwendung des MoPeG

Um Ihnen das Verständnis der Auswirkungen des MoPeG auf Unternehmen in der Praxis zu erleichtern, haben wir nachfolgend einige Praxisbeispiele zusammengestellt. Sie zeigen unterschiedliche Situationen, in denen die Neuerungen durch das MoPeG konkret von Bedeutung sein können und wie sich Unternehmen entsprechend strategisch anpassen können.

Beispiel 1: Rechtssicherheit bei Vertragsgestaltung

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben eine GbR und möchten mit einem größeren Unternehmen zusammenarbeiten. Aufgrund der Änderungen im MoPeG wird die GbR nun als rechtsfähig anerkannt und kann einfacher Vertragsabschlüsse tätigen. Somit gestaltet sich die Gestaltung von Rechtsgeschäften und Verträgen zwischen Ihrer GbR und dem größeren Unternehmen reibungsloser und rechtlich sicherer.

Beispiel 2: Haftungsminimierung durch Eintragung ins Gesellschaftsregister

Als Gesellschafter einer GbR sind Sie unbeschränkt haftbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Durch die freiwillige Eintragung Ihrer GbR ins Gesellschaftsregister kann die Haftung in bestimmten Fällen gegenüber Dritten jedoch eingeschränkt werden. Dies schützt Ihre persönlichen Vermögenswerte und erleichtert die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern.

Beispiel 3: Flexibilität bei der Wahl der Rechtsform

Angenommen, Sie haben eine GbR gegründet, möchten diese aber in Zukunft in eine GmbH umwandeln, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Durch das MoPeG ist dies nun einfacher möglich, da die GbR als umwandlungsfähig anerkannt wird. Dies erlaubt Ihnen, Ihre Unternehmensstruktur den jeweiligen Erfordernissen individuell anzupassen.

Fazit: MoPeG als Chance für deutsche Unternehmen

Das MoPeG stellt eine große Veränderung im Bereich des Personengesellschaftsrechts dar und eröffnet sowohl Chancen als auch Herausforderungen für bestehende und zukünftige Unternehmen. Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Neuerungen können Sie als Unternehmer von den Vorteilen des neuen Rechtsrahmens profitieren und Risiken minimieren.

Holen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat ein und treffen Sie zeitnah entsprechende Vorkehrungen für Ihr Unternehmen.

Haben Sie noch weitere Fragen zum MoPeG oder möchten Sie eine individuelle Beratung zu den Änderungen des Gesetzes? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um von unserer Anwälten zu profitieren und die bestmögliche Beratung für Ihr Unternehmen zu erhalten.

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