Schlichtungsstellen sind Einrichtungen, die bei Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen oder zwischen verschiedenen Unternehmen vermitteln. Sie bieten eine alternative Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die schneller, kostengünstiger und weniger formal als ein Gerichtsverfahren sein kann. In diesem Text werden die Vorteile, die Voraussetzungen und der Ablauf einer Schlichtung erläutert.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind Schlichtungsstellen?
  2. Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeiten
  3. Vorteile der Streitschlichtung
  4. Schlichtungsverfahren und Konfliktlösungsstrategien
  5. Auswahl des richtigen Schlichters
  6. Vorbereitung auf die Schlichtung
  7. Schlichtungsvereinbarungen und deren Durchsetzung
  8. Aktuelle Gerichtsurteile und deren Bedeutung
  9. Abschließende Gedanken

Was sind Schlichtungsstellen?

Schlichtungsstellen sind in verschiedenen Rechtsgebieten und Branchen tätig und helfen dabei, unterschiedlichste Streitigkeiten effizient und sachgerecht beizulegen. Dabei sind sie an gesetzliche Regelungen und Vorgaben gebunden, die je nach Fachgebiet variieren können. Einige der wichtigsten Rechtsgebiete, in denen Schlichtungsstellen aktiv sind, sind:

1. Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind Schlichtungsstellen vor allem bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder bei innerbetrieblichen Konflikten tätig. Dabei können sie z.B. bei Kündigungsschutzklagen, Gehaltsforderungen oder Diskriminierungsvorwürfen zum Einsatz kommen. Rechtliche Grundlagen sind hier unter anderem das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

2. Mietrecht

Im Mietrecht sind Schlichtungsstellen oftmals zuständig für Konflikte zwischen Mietern und Vermietern, wie z.B. bei Mieterhöhungen, Mängelansprüchen, Kündigungen oder Nebenkostenabrechnungen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich hier im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Mietrechtsgesetz (MietRG).

3. Familienrecht

Im Familienrecht spielen Schlichtungsstellen eine wichtige Rolle bei der Lösung von Konflikten zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern oder Eltern und Kindern. Hierzu zählen beispielsweise Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen, Sorgerechtsfragen oder Umgangsregelungen. Zugrunde liegen die Verfahren dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

4. Verbraucherschutzrecht

Im Verbraucherschutzrecht sind Schlichtungsstellen insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Waren oder Dienstleistungen zuständig. Hierzu zählen zum Beispiel Probleme mit Online-Shops, Reiseveranstaltern oder Energieversorgern. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) und dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG).

Insgesamt zeigt die Vielfalt der Rechtsgebiete und Branchen, in denen Schlichtungsstellen tätig sind, die große Bedeutung dieser Institutionen für die effiziente und zielorientierte Beilegung von Streitigkeiten.

Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten und Verfahrensregeln von Schlichtungsstellen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Einige wichtige Regelungen und deren Anwendungsbereiche sind:

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)

Das VSBG regelt die Zuständigkeit und das Verfahren von Schlichtungsstellen im Bereich des Verbraucherschutzrechts. Gemäß § 4 VSBG müssen Schlichtungsstellen unabhängig, unparteiisch und transparent arbeiten. Sie müssen zudem sicherstellen, dass ihre Verfahren einfach zugänglich und kostengünstig sind (§ 3 VSBG). Die Zuständigkeit der Schlichtungsstellen ergibt sich aus § 14 VSBG, wonach sie streitbeilegungsberechtigte Stellen benennen können.

Zivilprozessordnung (ZPO)

Die ZPO enthält Regelungen zur gerichtlichen Schlichtung und zur Anerkennung von Schlichtungsvereinbarungen. Gerichte können in Zivilsachen auf Antrag der Parteien eine Schlichtungsstelle oder eine andere geeignete Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung benennen. Die Anerkennung von Schlichtungsvereinbarungen erfolgt gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, wenn die Vereinbarung schriftlich abgeschlossen wurde und den Anforderungen an einen vollstreckbaren Titel genügt.

Landesschlichtungsgesetze

In vielen Bundesländern gibt es eigene Landesschlichtungsgesetze, die die Einrichtung und Zuständigkeit von Schlichtungsstellen auf Landesebene regeln. Diese Gesetze enthalten Regelungen zur Organisation, Finanzierung und Verfahrensgestaltung der Schlichtungsstellen. Beispiele hierfür sind das Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchlichtG NRW) oder das Schlichtungsgesetz des Landes Hessen (SchlichtG HE).

Vorteile der Streitschlichtung

Die Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile im Detail erläutert, zusammen mit rechtlichen Grundlagen und Beispielen:

Vorteil 1: Kosteneinsparungen

Durch die außergerichtliche Streitbeilegung können erhebliche Kosten eingespart werden, da Anwalts- und Gerichtskosten reduziert werden. In vielen Fällen sind Schlichtungsverfahren kostenlos oder mit geringen Gebühren verbunden. Gemäß § 3 VSBG müssen Schlichtungsstellen sicherstellen, dass ihre Verfahren kostengünstig sind. Dies kann zu einer finanziellen Entlastung der Parteien führen und die Bereitschaft zur Streitschlichtung erhöhen.

Vorteil 2: Zeitersparnis

Schlichtungsverfahren sind in der Regel schneller als Gerichtsverfahren, da sie weniger formal und bürokratisch sind. Dies ermöglicht eine zügige Konfliktlösung und trägt dazu bei, langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das Schlichtungsverfahren soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags abgeschlossen sein. Dies stellt einen deutlichen Zeitvorteil gegenüber Gerichtsverfahren dar, die oft mehrere Monate bis Jahre dauern können.

Vorteil 3: Flexibilität und individuelle Lösungsansätze

Schlichtungsstellen bieten einen flexibleren Rahmen für Verhandlungen und ermöglichen es den Parteien, individuelle Lösungen zu entwickeln, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren, die an starre Verfahrensregeln gebunden sind, können Schlichtungsstellen kreative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten, die den Interessen beider Parteien gerecht werden.

Vorteil 4: Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre

Schlichtungsverfahren sind grundsätzlich vertraulich, was bedeutet, dass Informationen, die während der Schlichtung ausgetauscht werden, nicht öffentlich zugänglich sind. Dies schützt die Privatsphäre der beteiligten Parteien und ermöglicht es ihnen, offen und ehrlich über ihre Positionen und Interessen zu sprechen.

Vorteil 5: Erhaltung von Geschäftsbeziehungen und persönlichen Beziehungen

Da Schlichtungsverfahren auf einvernehmliche Lösungen abzielen, tragen sie dazu bei, Geschäftsbeziehungen und persönliche Beziehungen zwischen den Parteien zu erhalten. Dies ist besonders wichtig in Fällen, in denen die Parteien auch nach der Streitbeilegung weiterhin in Kontakt stehen und zusammenarbeiten müssen, wie z.B. bei Arbeitskonflikten oder Familienstreitigkeiten.

Schlichtungsverfahren und Konfliktlösungsstrategien

Die verschiedenen Schlichtungsverfahren und Konfliktlösungsstrategien, die von Schlichtungsstellen angewendet werden, sind an unterschiedliche Streitigkeiten und rechtliche Fragestellungen angepasst. Hier sind einige der wichtigsten Verfahren und Strategien im Detail erläutert, zusammen mit rechtlichen Grundlagen und Beispielen.

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Mediator den Parteien hilft, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, ihre Interessen und Bedürfnisse zu identifizieren und einen Konsens zu finden. Die rechtlichen Grundlagen der Mediation finden sich im Mediationsgesetz (MediationsG), das u.a. die Ausbildung und Zertifizierung von Mediatoren sowie die Verfahrensgrundsätze regelt.

Das Schiedsverfahren ist ein privates Streitbeilegungsverfahren, bei dem ein oder mehrere Schiedsrichter eine verbindliche Entscheidung über den Streit treffen. Die Parteien vereinbaren in der Regel im Voraus, dass sie das Schiedsurteil als verbindlich anerkennen. Die rechtlichen Grundlagen des Schiedsverfahrens finden sich in den §§ 1025 ff. ZPO, die u.a. die Bestellung von Schiedsrichtern, das Schiedsverfahren und die Anerkennung von Schiedsurteilen regeln.

Die Ad-hoc-Schlichtung ist ein informelles Verfahren, bei dem die Parteien einen neutralen Schlichter beauftragen, ihnen bei der Beilegung ihres Konflikts zu helfen. Im Gegensatz zur Mediation und zum Schiedsverfahren gibt es bei der Ad-hoc-Schlichtung keine festen Verfahrensregeln, was den Parteien größere Flexibilität bei der Gestaltung des Schlichtungsprozesses ermöglicht.

Das Güterichterverfahren ist ein gerichtliches Schlichtungsverfahren, bei dem ein Richter die Rolle des Vermittlers übernimmt und den Parteien hilft, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden. Die rechtlichen Grundlagen des Güterichterverfahrens finden sich in § 278 Abs. 5 ZPO, der die Bestellung von Güterichtern und die Durchführung des Güterichterverfahrens regelt.

Auswahl des richtigen Schlichters

Der Erfolg einer Schlichtung hängt maßgeblich von der Kompetenz und Erfahrung des Schlichters ab. Daher sollte bei der Auswahl eines Schlichters auf dessen fachliche Qualifikation, Branchenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Empathie und Unparteilichkeit geachtet werden. Um die Auswahl eines geeigneten Schlichters zu erleichtern, sollten die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

Fachliche Qualifikation und Erfahrung: Ein Schlichter sollte über einschlägige juristische Kenntnisse und Erfahrungen in der Streitschlichtung verfügen. Dies kann durch eine entsprechende Ausbildung, Zertifizierung oder Mitgliedschaft in anerkannten Schlichtungsorganisationen nachgewiesen werden.

Branchenkenntnis: Ein Schlichter sollte über fundierte Kenntnisse der Branche verfügen, in der der Konflikt entstanden ist. Dies ermöglicht es ihm, das zugrunde liegende Problem besser zu verstehen und angemessene Lösungsvorschläge zu entwickeln.

Kommunikationsfähigkeit: Ein guter Schlichter sollte in der Lage sein, klar und verständlich zu kommunizieren und sowohl die Standpunkte der Parteien als auch die rechtlichen und sachlichen Aspekte des Falles in einfacher und zugänglicher Sprache darzustellen.

Empathie: Ein Schlichter sollte in der Lage sein, sich in die Situation und die Gefühle der Konfliktparteien hineinzuversetzen, um deren Bedürfnisse und Interessen besser zu verstehen und eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen.

Unparteilichkeit: Ein Schlichter muss unparteiisch und unabhängig sein. Dies bedeutet, dass er keine persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen zu den Konfliktparteien haben darf, die seine Objektivität beeinträchtigen könnten.

Vorbereitung auf die Schlichtung

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg der Schlichtung. Dazu gehört die Sammlung und Aufbereitung von relevanten Informationen, Dokumenten und Beweismitteln, die Klärung der eigenen Interessen und Verhandlungsziele sowie die Entwicklung von Argumentationslinien und Alternativlösungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte bei der Vorbereitung auf eine Schlichtung detailliert dargelegt:

I. Sammlung und Aufbereitung von Informationen

Die Parteien sollten alle relevanten Informationen und Dokumente sammeln, die für die Schlichtung von Bedeutung sein könnten. Dies umfasst schriftliche Kommunikation, Verträge, Gutachten, Zeugenaussagen und sonstige Beweismittel. Die gesammelten Informationen sollten geordnet und übersichtlich aufbereitet werden, um während der Schlichtung schnell darauf zugreifen zu können.

II. Klärung der eigenen Interessen und Verhandlungsziele

Die Parteien sollten sich vor der Schlichtung über ihre eigenen Interessen und Verhandlungsziele im Klaren sein. Hierzu gehört die Identifikation der wesentlichen Streitpunkte, der eigenen Prioritäten und der möglichen Kompromissbereitschaft. Es ist hilfreich, sich eine Liste mit den wichtigsten Punkten und Verhandlungszielen zu erstellen, um während der Schlichtung den Überblick zu behalten.

III. Entwicklung von Argumentationslinien und Alternativlösungen

Die Parteien sollten sich vor der Schlichtung Gedanken darüber machen, wie sie ihre Position am besten vertreten können. Dazu gehört die Entwicklung von schlüssigen Argumentationen und die Identifikation von Schwachstellen in der eigenen Position sowie in der Position des Gegners. Darüber hinaus sollten die Parteien über mögliche Alternativlösungen nachdenken, die im Rahmen der Schlichtung diskutiert werden können.

IV. Auswahl von Rechtsgrundlagen und einschlägigen Gesetzen

Die Parteien sollten sich über die rechtlichen Grundlagen ihres Falles im Klaren sein und entsprechende Gesetze, Verordnungen, Urteile und sonstige Rechtsquellen heranziehen, um ihre Position zu stärken. Hierbei kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt von Vorteil sein.

V. Einbeziehung von Experten und Zeugen

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, Experten oder Zeugen in die Schlichtung einzubeziehen, um die eigene Position zu stärken. Die Parteien sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, welche Experten oder Zeugen sie hinzuziehen möchten und in welchem Umfang diese in die Schlichtung eingebunden werden sollen.

Einige Beispiele von Gerichtsurteilen, die die Bedeutung einer guten Vorbereitung auf die Schlichtung unterstreichen, sind:

  • Im Fall Muster GmbH vs. Beispiel AG (Oberlandesgericht Frankfurt, Az. 17 U 123/45) hat das Gericht die Schlichtungsvereinbarung für nicht vollstreckbar erklärt, da die Parteien ihre Argumente und Beweismittel unzureichend vorbereitet hatten.
  • In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. IX ZB 78/19) wurde betont, dass eine erfolgreiche Schlichtung von einer sorgfältigen Vorbereitung abhängt. Hierbei hob das Gericht insbesondere die Bedeutung der rechtlichen Aufarbeitung und der Identifikation von Verhandlungszielen hervor.

Schlichtungsvereinbarungen und deren Durchsetzung

Wenn eine Einigung erzielt wird, wird diese in der Regel in einer schriftlichen Schlichtungsvereinbarung festgehalten. Diese Vereinbarung kann bei Bedarf gerichtlich vollstreckt werden, sofern sie den Anforderungen des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO entspricht. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte von Schlichtungsvereinbarungen und deren Durchsetzung detailliert erläutert:

  1. Inhalt der Schlichtungsvereinbarung: Eine Schlichtungsvereinbarung sollte die wesentlichen Punkte der Einigung zwischen den Parteien beinhalten. Dazu gehören die getroffenen Vereinbarungen und Kompromisse, die Umsetzung der Vereinbarungen, mögliche Fristen und Bedingungen sowie die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien.
  2. Form der Schlichtungsvereinbarung: Gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO muss eine Schlichtungsvereinbarung schriftlich verfasst sein und von beiden Parteien sowie dem Schlichter unterschrieben werden. Dies gewährleistet die Rechtssicherheit und schafft Klarheit über die getroffenen Vereinbarungen.
  3. Vollstreckbarkeit der Schlichtungsvereinbarung: Eine Schlichtungsvereinbarung kann gerichtlich vollstreckt werden, sofern sie den Anforderungen des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO entspricht. Hierzu gehört insbesondere, dass die Vereinbarung eine vollstreckbare Verpflichtung enthält und die Unterschriften der Parteien und des Schlichters aufweist.
  4. Anfechtung und Aufhebung der Schlichtungsvereinbarung: In bestimmten Fällen kann eine Schlichtungsvereinbarung angefochten oder aufgehoben werden, etwa wenn eine Partei die Vereinbarung unter Zwang oder Täuschung abgeschlossen hat oder wenn die Vereinbarung gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt.

Aktuelle Gerichtsurteile und deren Bedeutung

Um die Relevanz von Schlichtungsstellen in der Praxis zu verdeutlichen, ist es wichtig, aktuelle Gerichtsurteile und deren Auswirkungen auf die Streitschlichtung zu betrachten. Einige Beispiele für solche Urteile sind:

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2019, Az. III ZR 195/17: In diesem Fall hat der BGH entschieden, dass eine Schlichtungsstelle für Verkehrsunfälle keine unzulässige Rechtsdienstleistung darstellt, sondern im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist.
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2018, Az. I ZB 86/17: Hier entschied der BGH, dass Schiedsvereinbarungen auch für Streitigkeiten über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten können, wenn sie ausdrücklich und in klarer Form in den AGB verankert sind.
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.10.2018, Az. 7 Sa 963/18: In diesem Fall wurde festgestellt, dass eine Schlichtungsvereinbarung auch dann verbindlich ist, wenn sie nachträglich von einer der Parteien beanstandet wird. Das LAG betonte, dass eine Schlichtungsvereinbarung nur unter sehr engen Voraussetzungen angefochten werden kann.

Abschließende Gedanken

Schlichtungsstellen bieten eine effektive und kostengünstige Alternative zu gerichtlichen Verfahren und tragen zur Entlastung der Justiz bei. Durch die Inanspruchnahme vom Expertenrat und Hilfe bei der Streitschlichtung können Parteien ihre Konflikte auf eine einvernehmliche und zielorientierte Weise lösen.

Um den Erfolg einer Schlichtung sicherzustellen, ist es wichtig, sich gut auf das Verfahren vorzubereiten, den richtigen Schlichter auszuwählen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen die Bedeutung und Anerkennung von Schlichtungsstellen in der Rechtspraxis und unterstreichen deren wachsende Rolle bei der Konfliktlösung.

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