Swiss International Asset Management AG – Der vermeintliche Investment-Dienstleister Swiss International Asset Management AG stellte sich auf seiner Internetseite https://www.swissam.ch/ als Online-Broker dar. Gegenwärtig ist die Homepage nicht mehr online. Zugleich liegt uns eine Warnmeldung der FINMA vor.

Wenn Sie beim Broker Swiss International Asset Management AG investiert haben und es nun zu Komplikationen bei der Auszahlung kommt, helfen Ihnen unsere Juristen bundesweit.

Swiss International Asset Management AG – Wichtig: Warnung der FINMA

Gegenwärtig existiert eine extrem hohe Anzahl an Investment-Dienstleistern wie u.a. Swiss International Asset Management AG. Hierdurch war es noch nie so einfach aber auch risikoreich wie jetzt, in den volatilen Finanzmärkten zu investieren.

Besonders weil es eine Menge Optionen gibt, kann die Auswahl eines Brokers zeitintensiv und abschreckend sein. Vor allen Dingen dann, wenn diese Ihren individuellen Investitionsvorstellungen gerecht werden soll.

Sie haben schon bei Swiss International Asset Management AG investiert? Dann sind die folgenden Aspekte für Sie als Kapitalanleger bedeutsam.

  • Der Zugriff zu den globalen Börsen wird für Kapitalanleger durch Online-Investitionen vereinfacht und interessanter.
  • Im Bereich Online Trading kann man eine große Menge von Auftragsarten verwenden.
  • Eine optimale Adresse für Anleger, die sich über Aktien, Futures, Binäre Optionen und Kryptogelder erkundigen wollen, ist eine Website wie diese.

Die kommenden Hinweise sind generelle Vorschläge für Anleger – unabhängig von der Plattform in die Sie investieren.

Dienstleister Checkliste – Swiss International Asset Management AG auf den Grund gehen und Anlagemöglichkeiten durchdenken

Die folgende Auflistung dient Ihnen zum Schutz vor Trading Plattformen mit unlauteren Absichten.

  • Ist der Online Trading-Dienstleister Swiss International Asset Management AG ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder in einem anderen Land der EU lizenziertes Unternehmen?
  • Lassen Sie sich nicht von Versprechungen über hohe Profite ohne das Risiko, Geld einzubüßen, blenden.
  • Nutzen Sie keine Fernwartungssoftware, die sich Zutritt auf Ihre Endgeräte verschafft.
  • Identitätsdiebstahl ist ein ernstzunehmendes Ärgernis: Bitte überlassen Sie keine Fotokopie Ihres Lichtbildausweises. Abzocker fordern Sie in der Regel hierzu auf.
  • Fragen Sie sich: Wie ist der Name des Ansprechpartners, mit dem ich in Kontakt treten soll?
  • Nehmen Sie keine unerwünschten Investmentempfehlungen von fremden Menschen über Werbung am Telefon oder E-Mails an.
  • Erkundigen Sie sich so detailliert wie möglich über die Firma und die Ware, die Sie kaufen möchten (Suchmaschinen, Foren, Online-Kartendienste).
  • Existiert auf der Webpräsenz ein lückenloses Impressum?
  • In welcher Stadt ist die Hauptniederlassung des Unternehmens?
  • Ist in der Firmendatenbank der zuständigen EU-Aufsichtsbehörde ein Anbieter wie Swiss International Asset Management AG gelistet?

Glaubhafte Investment-Empfehlungen bei Swiss International Asset Management AG?

Überredet Swiss International Asset Management AG Sie dazu, Investments mit einer kleineren Summe auszutesten? Sie können keine Angaben über den Anbieter finden, weil es sich angeblich um ein kürzlich erst gegründetes Unternehmen mit innovativen Businessideen handelt?

Die Möglichkeit ist groß, dass der „Insider“-Ratschlag reine Abzocke ist. Nach kürzester Zeit wird Ihnen der Anbieter kundtun, dass Ihre Anlage ein großer Erfolg war, und Sie auffordern, Ihr Investment zu erhöhen.

Der Erfolg Ihrer Probeinvestition kann in Ihnen den Wunsch wecken, weitere Investitionen zu tätigen.

Hier sind einige Beispiele unseriöser Investment-Tipps:

  • „Mit der vollautomatischen Aktiengewinn-Verfahrensweise erzielen Sie 3500,00 EUR im Kalendermonat!“
  • „Opfern Sie nur fünf Minuten Ihrer Zeit und werden Sie zum Selfmade-Milliardär.“
  • „Möchten Sie 1000 Euro in 250.00,00 Euro umwandeln?“

Wer zu viel in Aussicht stellt, und das auch noch unerbeten, ist in den seltensten Fällen seriös! Begutachten Sie gleichwohl auch, welche Garantien und Angebote Ihnen vom Investment-Unternehmen Swiss International Asset Management AG dargelegt werden.

Pump & Dump – die verbreitete Betrugsmethode

Die Bezeichnung Pump & Dump wird angewendet, um ein Vorgehen zu erläutern, in jener der Wert einer Aktie von Insidern unnatürlich in die Höhe getrieben wird. Darauffolgend wird dieselbe Aktie mit Verlust an die anderen Investoren wieder verkauft.

Es handelt sich also um einen Betrug. Eine Manipulation, die von der Ahnungslosigkeit der Kleinanleger und Börsenneulinge profitiert.

Diese Taktik ist deswegen auf einem kontrollierten Aktienmarkt und für Anbieter wie Swiss International Asset Management AG nicht erlaubt. Der Kryptomarkt wiederum ist, was dergleichen Taktiken betrifft, noch größtenteils „Wilder Westen“. Aus diesem Grund ist äußerste Achtsamkeit unentbehrlich!

Pump-and-Dump-Betrügereien sind dort im Zusammenhang mit den so bezeichneten Altcoins häufiger anzutreffen. Die Pump-and-Dump-Betrugsmasche wird von Kriminellen verwendet, um den Wert einer nicht bekannten oder eventuell auch eigenständig geschaffenen Währung in die Höhe zu treiben. Dies erreichen sie dadurch, dass sie im Online oder auf Social Media Falschinformationen propagieren oder Mitinvestoren mit unangemessenen Gewinnerwartungen anwerben.

Stellen Sie also sicher, dass Ihnen vom Anbieter Swiss International Asset Management AG gegebenenfalls alle erforderlichen Angaben zu diesem Themenkomplex bereit gestellt werden.

Cybertrading – worin besteht das Risiko?

Der klassische Investmentbetrug wird mit bekannten Methoden wie Reklame, Telefonakquise oder Börsenbriefen umgesetzt.

Wenn es um Betrug geht, wird die altmodische Vorgehensweise im digitalen Zeitalter schnell hinfällig. Die neuartige Art des Finanzbetrugs lässt sich mit dem Ausdruck „Cybertrading“ beschreiben. Finanzprodukte werden dabei in betrügerischer Absicht über das Internet gehandelt.

Zu den betrügerischen Investments gehören Investitionsprodukte wie Differenzkontrakte und Kryptowährungen wie Bitcoin & Co.. Auch die Angebote von Swiss International Asset Management AG wurden von anderweitigen Anbietern in ähnlicher Weise angewendet, um Investoren in die Falle zu locken.

Die Anleger erkundigen sich immer häufiger selbst Online über Anlageoptionen. So vertrauen die Menschen bei ihrer Entscheidung auf ihr persönliches Fachwissen oder auf die Ratschläge anderer in Blogs, Foren und sonstigen Online-Portalen.

Der Übergang zu immer neuen Finanzprodukten hat keinen langfristigen Effekt auf die ungesetzlichen Tätigkeiten in Bezug auf die Bandenstruktur. Da sich die kriminellen Gruppierungen auf schon bestehende und weitläufig akzeptierte Infrastrukturen stützen, erübrigt sich die Anpassung auf ein neues “Geschäftsmodell”. Egal, was für ein Finanzprodukt gehandelt wird, der Vorgang des Cybertradings ist weitestgehend deckungsgleich.

Für diese Investitionsprodukte wird penetrant in Social Media oder mit Affiliate Marketing Werbung betrieben. In diesem Zusammenhang dreht es sich fast ausschließlich um die Darstellung aberwitzig hoher Erträge. Berechnen Sie die Wahrscheinlichkeit hohe Gewinne bei Swiss International Asset Management AG zu erlangen, ehe Sie anlegen.

Recovery Scam: Erhöhte Aufmerksamkeit ist geboten!

Jeder, der schon einmal Geld durch eine betrügerische Anlageplattform verloren hat, weiß, wie fatal das sein kann. Das allein ist schon schlimm genug. Doch obendrein nehmen die Kriminellen, die hinter dem Schein-System stecken, binnen kurzer Zeit per E-Mail oder Telefon Kontakt zu Ihnen auf.

Diesmal geben sie sich jedoch nicht als Broker von Swiss International Asset Management AG aus. Stattdessen garantieren sie, gegen eine Vorauszahlung, bei der Wiederbeschaffung des gestohlenen Vermögens zu helfen. Viele Abzocker scheinen sogar von seriösen Institutionen wie einer Finanzaufsichtsbehörde angeheuert oder ermächtigt worden zu sein.

Nachdem sie Ihre personenbezogenen Daten entwendet haben, geben sich die Täter vielmals als gute Samariter aus. Sie garantieren, Ihnen bei der Wiederbeschaffung des gestohlenen Geldes beizustehen. Auch wenn Sie bei einem Dienstleister wie Swiss International Asset Management AG Geld angelegt haben, kann es sein, dass Ihre Daten geklaut werden.

Wer einen beträchtlichen Geldbetrag verloren hat, ist meistens verzweifelt. Die Kriminellen nutzen die Sorge der Menschen aus, indem sie sich als Dienstleister für die Wiederbeschaffung von Geldern bezeichnen. Ihre Dienste bieten sie unter dem Deckmantel an, ihnen dabei behilflich zu sein, ihr Geld wiederzuerhalten. Das heißt, sie garantieren in unseriöser Art und Weise, dass sie das verlorene Kapital zurückerhalten.

Zahlungen von Swiss International Asset Management AG zurückerhalten: Anwälte helfen

Um einschätzen zu können, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Anbieter Swiss International Asset Management AG haben, bedarf es stets der Überprüfung Ihres Falles im Speziellen. Diese nehmen die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Herfurtner im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung für Sie vor.

Grundlage dieser Auswertung ist immer der von Ihnen geschilderte Sachverhalt. Zudem können oft Gemeinsamkeiten zu vergleichbar gelagerten Fällen gezogen werden. Sie ziehen also einen Nutzen aus den umfangreichen Erfahrungen unserer Anwälte.

Nach der vollständigen Begutachtung aller Dokumente und der rechtlichen Einordnung, orientiert sich die Vorgehensweise zuerst gegen den Dienstleister Swiss International Asset Management AG selbst, sollten bestimmte Pflichtverletzungen feststellbar sein. Um derartige Pflichtverletzungen nachweisen zu können, müssen die Vertragsdokumente, die E-Mail-Korrespondenz und eventuell auch weitere Schriftstücke untersucht werden.

Ferner sind lizenzierte Online-Trading-Dienstleister auch dazu verpflichtet, Telefonaufzeichnungen zu den Konversationen mit den Kunden anzufertigen und abzuspeichern. Die Forderung nach Aushändigung selbiger Aufzeichnungen und die nachfolgende Analyse ist gleichwohl ein sinnvoller und erforderlicher Schritt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mit Hilfe dieser Beweismittel können Anforderungen der Käufer sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Finanzinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind hierbei in den Fokus zu nehmen. Aufgrund dessen, dass es sich meist um Geldsummen in großem Umfang handelt, kommt wiederkehrend die Frage auf, ob die Institutionen ihren Informationspflichten und den Verpflichtungen entsprechend dem Geldwäschegesetz nachgekommen sind. Eine pauschale Äußerung lässt sich hierbei nicht treffen, vielmehr ist der Falle des Einzelnen zu überprüfen.

Dasselbe gilt für den Begünstigten auf Empfängerseite, der häufig nicht äquivalent mit dem Anbieter selbst ist. Unter Umständen ist auch dieser in Anspruch zu nehmen, sollten Pflichtverletzungen nachweisbar sein.

Nach der Ausschöpfung zivilrechtlicher Optionen, verbleibt das Vorgehen auf der strafrechtlichen Ebene, soweit sich der Verdacht einer strafbaren Handlung erhärtet. Hierbei bedarf es der Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden im In- und Ausland und die Koordinierung zusätzlicher Maßnahmen.

Viele Bundeländer haben zwischenzeitlich Sonderabteilungen für die Themen Betrugsdelikte im Bereich Online und Krypto-Trading ins Leben gerufen. Mit diesen stehen die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner stetig in Kontakt.

Es sollte nicht vergessen werden, dass auch Web Hoster dienliche Angaben zu dem Domaininhaber bieten. Die Kontaktaufnahme mit den, oft außerhalb Deutschlands ansässigen Webhostern,, ist für jemand unerfahrenen jedoch äußerst umständlich.

Gleichwohl sind Finanzaufsichtsbehörden im In- und Ausland sinnvolle Kontaktstellen für Geschädigte.

Zusätzlich zu der Beschwerde gegen den jeweiligen Anbieter, die noch weitere eventuelle Anleger vor Investments bewahren soll, können über die Finanzaufsichtsbehörden als Informationsquelle gegebenenfalls weitere Details in Erfahrung gebracht werden.

Diese Informationen gestatten in vielen Fällen eine Verknüpfung von Ermittlungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

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