Just2Trading – Der Investment-Dienstleister ist gemäß Aussagen, die man auf der Website des Anbieters https://just2trading.cc/ findet, ein Anbieter für Online Trading, der seinen Kunden verschiedene Services zur Verfügung stelle.

Sie stoßen auf Komplikationen bei der Ausschüttung Ihrer Investition? Unsere Anwälte helfen Ihnen bei Forderungen gegen Just2Trading.

Just2Trading – gibt es Risiken beim Online Trading?

Gegenwärtig existiert eine enorm hohe Zahl an Investment-Dienstleistern wie beispielsweise Just2Trading. Damit war es noch nie so einfach aber auch riskant wie jetzt, in den unvorhersehbaren Finanzmärkten anzulegen.

Gerade weil es viele Optionen gibt, kann die Auswahl einer Online-Plattform zeitraubend und herausfordernd sein. Speziell dann, falls diese Ihren individuellen Investitionswünschen entsprechen soll.

Sie haben schon bei Just2Trading angelegt? In diesem Fall sind die nun folgenden Aspekte für Sie als Anleger bedeutsam.

  • Lizenzierte Online-Broker, sichere Internetseiten, Gebühren und Boni, Produktoptionen und Kundenbewertungen sind nur manche der Aspekte, die Sie bei Ihrer endgültigen Wahl beachten müssten.
  • Eine ideale Anlaufstelle für Kapitalanleger, die sich über Aktien, Futures, Binäre Optionen und Kryptowährungen informieren möchten, ist eine Webseite wie diese.
  • Beim Online Trading können Sie eine breite Palette an Auftragsarten anwenden.

Die nachfolgenden Hinweise sind generelle Empfehlungen für Anleger – unabhängig von der Plattform in die Sie Kapital investieren.

Just2Trading Checkliste: Finanzdienstleister richtig beurteilen

Die folgende Auflistung dient Ihnen zum Schutz vor Anbietern mit betrügerischen Absichten.

  • Erkundigen Sie sich so detailliert wie möglich über den Anbieter und die Ware, die Sie kaufen möchten (Suchmaschinen im Netz, Blog Einträge, Online-Kartendienste).
  • Ist in der Firmendatenbank der spezifischen EU-Aufsichtsbehörde ein Anbieter wie Just2Trading aufgeführt?
  • In welchem Ort ist der Stammsitz des Unternehmens?
  • Nehmen Sie keine ungewollten Anlageempfehlungen von Fremden über Telefonwerbung oder E-Mails an.
  • Benutzen Sie keine Fernwartungssoftware, die sich Zutritt auf Ihre Endgeräte verschafft.
  • Existiert auf der Internetseite ein lückenloses Impressum?
  • Ist der Trading-Anbieter Just2Trading ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder in einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen?
  • Fragen Sie sich: Wie ist der Name des Ansprechpartners, mit dem ich in Kontakt treten soll?

Unaufgefordert und unerwünscht – Geheim-Tipp per E-Mail von Just2Trading?

Haben Sie bereits einmal Investitionsvorschläge per E-Mail von einem Anbieter wie Just2Trading empfangen, die Sie nicht kennen? Bekommen Sie Faxnachrichten von der Wertpapierbörse, die Sie nicht angefordert haben? Oder haben Sie einen scheinbaren „Geheimtipp“ empfangen?

Kapitalanleger sollten sich vor solchen Tipps in Acht nehmen, denn sie werden häufig von nicht vertrauenswürdigen Menschen oder auch Brokern verbreitet, welche mit dem Vertrieb von Wertpapiere aus einer erdachten Erfolgsstory Gewinn schlagen möchten.

Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Verbraucherinnen und Anleger von einer angeblichen Börsenaufsichtsbehörde kontaktiert werden.

Es wird irrtümlicherweise behauptet, dass die angeschriebenen Personen Geschädigte eines Betrugs geworden seien und dass die persönlichen Daten von der angeblichen Bundesanwaltschaft in Karlsruhe an die Börsenaufsicht weitergereicht worden seien. Von den angeschriebenen Personen wird das Ausfüllen eines Online-Formulars erwartet.

Es handelt sich in diesem Zusammenhang um einen eindeutigen Betrugsversuch. Wir raten in jedem Fall davon ab, mit selbiger Person in Verbindung zu treten oder persönliche Daten, wie beispielsweise Benutzernamen, Passwörter, Kreditkartennummern oder sonstige identifizierende Informationen wie zum Beispiel Ihre Accountdaten bei Just2Trading, anzugeben.

Pump and Dump: Wie funktioniert die Betrugsmethode?

Der Ausdruck Pump and Dump wird benutzt, um ein Vorgehen zu erklären, in dieser der Kurs einer Aktie von Insidern unnatürlich in die Höhe getrieben wird. Darauffolgend wird dieselbe Aktie mit Verlust an die restlichen Investoren wieder abgestoßen.

Es handelt sich somit um einen Betrug. Eine Manipulation, die von der Naivität der Kleinanleger und Börsenneulinge profitiert.

Diese Strategie ist deshalb auf einem kontrollierten Aktienmarkt und für Dienstleister wie Just2Trading verboten. Der Kryptomarkt jedoch ist, was dererlei Taktiken betrifft, noch größtenteils „Wilder Westen“. Aus diesem Grund ist besondere Aufmerksamkeit unerlässlich!

Pump-and-Dump-Betrügereien sind dort im Zusammenhang mit den sogenannten Altcoins des Öfteren anzutreffen. Die Pump-and-Dump-Betrugsmasche wird von Kriminellen genutzt, um den Wert einer nicht bekannten oder sogar selbst geschaffenen Währung in die Höhe zu treiben. Dies erreichen sie indem sie im World Wide Web oder auf Social Media Falschinformationen propagieren oder Mitinvestoren mit unangemessenen Gewinnerwartungen ködern.

Stellen Sie also sicher, dass Ihnen vom Anbieter Just2Trading gegebenenfalls alle benötigten Infos zu dem Themenkomplex bereit gestellt werden.

Wenn der Online Broker die Ausschüttung verweigert

Investoren werden sehr oft von einem „Broker“ oder einem Call-Center-Angestellten umworben, nachdem sie sich auf der angeblichen Handelsplattform einen Account eingerichtet haben. Ziel ist es, den Investoren dazu zu bewegen, seine langfristigen Investments aufzustocken, um den Profit zu auf ein Maximum bringen. Das ist auch ein zunächst rechtmäßiges Ziel des Dienstleisters Just2Trading.

Unmittelbar nachdem der Anleger sein Kapital transferiert hat, werden womöglich vorläufige Gewinnentwicklungen auf dessen Account präsentiert. Das soll den Geldanleger dazu motivieren, weiter in das Finanzinstrument anzulegen.

Die Plattformbetreiber wiederum können unter Einsatz von Betrugssoftware falsche Kontobewegungen und Einnahmen simulieren, ohne dass der Verbraucher hiervon etwas bemerkt.

Kontrollieren Sie, dass die Konten gleichermaßen bei Just2Trading authentifiziert werden können.

In Wahrheit findet auf mehreren Plattformen schlechthin kein Trading statt. Stattdessen wird das gezahlte Vermögen von den Tätern auf Bankkonten außerhalb Deutschlands weiter transferiert. Dies wird von den Investoren zunächst nicht registriert.

Die „Finanzdienstleister“ verzögern die Auszahlung der dargestellten Gewinne, indem sie von den Investoren die Begleichung von scheinbar anfallenden Steuern und Provisionskosten fordern. Die Täuschungsmanöver dienen nur dem Ziel, die Gewinne zu steigern.

Irgendwann bricht der Kontakt vollkommen ab. Das eingezahlte Kapital ist aufgebraucht. Ab diesem Moment bleibt einzig und alleine der Weg zum Rechtsanwalt, um notwendige Maßnahmen zu lancieren.

Undurchsichtige Ausstiegsmöglichkeiten

Bringen Sie in Erfahrung, wann und wie viel Geld Sie zurückgezahlt bekommen. Meiden Sie bestenfalls längerfristige Verträge, die nicht verfrüht aufgehoben werden können oder bei denen Sie erhebliche finanzielle Verluste erleiden würden.

Schließen Sie langjährige Verträge ohne frühzeitige Möglichkeit der Kündigung ausschließlich mit Finanzdienstleistern wie Just2Trading ab, an deren Zuverlässigkeit Sie keine Zweifel haben.

Auch wenn Sie die Option haben, zu jeder Zeit auf einen Vertrag zu verzichten bzw. ihn über einen entsprechenden Zeitraum zu kündigen, sollten Sie skeptisch sein. Sogar wenn diese Möglichkeiten doch bestehen, sein können Sie immer noch anfällig für wirtschaftliche Schäden. Stellen Sie sicher, dass Sie genau wissen, wie viel Kapital Sie wiederbekommen, wenn das Investment schiefläuft.

Für Geschäfte mit Wertpapieren zählt die nachstehende Regelung:

Erkundigen Sie sich vor Beendigung der Laufzeit, welche Möglichkeiten Sie haben, eine Aktie loszuwerden.

Oftmals ist es entscheidend herauszufinden, ob es für Angebote – wie von Just2Trading bereitgestellt – einen liquiden Markt gibt.

Es ist möglich, Anteilsscheine über einen Online Broker oder ein Geldinstitut zu verkaufen. Alle 3 Methoden sind für die Erteilung eines Verkaufsauftrags legitim. Der wirkliche Verkaufsvorgang wird anschließend über eine Aktienbörse (z.B. Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Tradegate oder Xetra) abgeschlossen (z.B. bei Penny Stocks).

Mit Orderzusätzen kann die Ausführung der Order von vornherein geführt werden. Die Veräußerung der Aktien erfolgt zu einem von Ihnen definierten Zeitpunkt und Ort.

Rückzahlung von Just2Trading nicht erfolgt? Sofort Rechtsanwaltskanzlei einschalten

Um einschätzen zu können, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Online Broker Just2Trading haben, bedarf es immer der Prüfung des Falles im Einzelnen. Selbige nehmen die Anwälte der Anwaltskanzlei Herfurtner im Rahmen einer kostenfreien ersten Beratung für Sie vor.

Ausgangspunkt dieser Betrachtung ist immer der von Ihnen beschriebene Sachverhalt. Darüber hinaus können meist Parallelen zu vergleichbar gelagerten Fällen gezogen werden. Sie profitieren also von den umfassenden Erfahrungen unserer Rechtsanwälte.

Nach der gesamten Prüfung aller Dokumente und der rechtlichen Einordnung, richtet sich die Vorgehensweise zuallererst gegen den Dienstleister Just2Trading selbst, sollten gewisse Pflichtverletzungen überprüfbar sein. Um derartige Pflichtverletzungen nachweisen zu können, sollten die Vertragsunterlagen, die E-Mail-Kommunikation und eventuell auch weitere Papiere untersucht werden.

Des Weiteren sind regulierte Online-Trading-Anbieter gleichermaßen dazu verpflichtet, Telefonaufzeichnungen zu den Unterhaltungen mit den Anlegern anzufertigen und abzuspeichern. Die Aufforderung zur Aushändigung ebendieser Dokumentationen und die anschließende Analyse ist gleichwohl ein sinnvoller und notwendiger Schritt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mithilfe dieser Beweismittel können Ansprüche der Kunden sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Finanzinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind hierbei in den Fokus zu nehmen. Aufgrund dessen, dass es sich oft um Geldsummen in beträchtlichem Umfang handelt, kommt wiederholt die Frage auf, ob die Institutionen ihren Informationspflichten und den Pflichten gemäß dem Geldwäschegesetz nachgegangen sind. Eine universelle Äußerung lässt sich hierzu nicht treffen, vielmehr ist der Falle des Einzelnen zu überprüfen.

Das gleiche betrifft den Begünstigten auf Empfängerseite, der sehr oft nicht äquivalent mit dem Anbieter selbst ist. Unter bestimmten Kriterien ist auch ebendieser in Anspruch zu nehmen, wenn Pflichtverletzungen nachweisbar sein sollten.

Nach der Ausschöpfung zivilrechtlicher Optionen, bleibt noch das Vorgehen auf der strafrechtlichen Ebene, sofern sich der anfängliche Verdacht einer illegalen Handlung erhärtet. Dafür bedarf es der Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland und die Koordinierung weiterführender Schritte.

Viele Bundeländer haben inzwischen Sonderabteilungen für die Themen Betrugsdelikte im Zusammenhang mit Online und Krypto-Trading errichtet. Mit selbigen stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner in regelmäßigen Abständen in Kontakt.

Es sollte nicht vergessen werden, dass auch Webhoster hilfreiche Informationen zu dem Domaininhaber liefern. Mit den, oft im Ausland ansässigen Web Hostern, Verbindung herzustellen, ist für den Laien allerdings besonders kompliziert.

Des Weiteren sind Finanzaufsichten im In- und Ausland nützliche Anlaufstellen für Geschädigte.

Abgesehen von der Beschwerde gegen den entsprechenden Anbieter, die weitere mögliche Kunden vor Investments bewahren soll, können über die Finanzaufsichtsbehörden als Informationsquelle wahrscheinlich andere Details in Erfahrung gebracht werden.

Diese Informationen ermöglichen in vielen Fällen eine Zusammenführung von Ermittlungsarbeiten in der BRD, Österreich und der Schweiz.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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