Als erfahrene Kanzlei verstehen wir, dass ein Schaden oder Verlust, der durch die Handlungen oder Unterlassungen einer anderen Partei verursacht wurde, äußerst frustrierend sein kann. In diesem umfassenden Leitfaden werden wir Ihnen zeigen, wie Sie Schadensersatzklagen effektiv vorbereiten und durchführen können, einschließlich rechtlicher Aspekte, Fallbeispiele, aktueller Gerichtsurteile und FAQs.

Dieser Leitfaden ist für alle gedacht, die ihre Rechte kennen und verstehen möchten oder sich in einer solchen Situation befinden und über eine Schadensersatzklage nachdenken.

Gliederung

  1. Was ist Schadensersatz?
  2. Arten des Schadensersatzes
  3. Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz
  4. Beweislast und Beweismittel
  5. Die richtige Vorbereitung für eine Schadensersatzklage
  6. Die Durchführung einer Schadensersatzklage: Schritt-für-Schritt-Anleitung
  7. Beispiele und aktuelle Gerichtsurteile
  8. FAQs zur Schadensersatzklage
  9. Abschlussbetrachtung der Schadensersatzklage

Was ist Schadensersatz?

Schadensersatz ist eine geldliche Entschädigung, die an eine Person gezahlt wird, die einen Verlust oder Schaden erlitten hat, der von einer anderen Partei verursacht wurde. Dies kann als Folge einer Verletzung des Vertrags oder einer unerlaubten Handlung entstehen. Ziel des Schadensersatzes ist es, den Geschädigten so gut wie möglich in die Lage zu versetzen, in der er sich ohne den Schaden befunden hätte.

Arten des Schadensersatzes

Es gibt verschiedene Arten des Schadensersatzes, die in einer Schadensersatzklage geltend gemacht werden können. Dazu gehören:

Nominaler Schadensersatz: Bei dieser Art des Schadensersatzes wird der Geschädigten eine geringe Geldsumme zugesprochen, um festzustellen, dass ihr Recht verletzt wurde, obwohl kein echter Schaden entstanden ist.

Kompensatorischer Schadensersatz: Hier handelt es sich um Schadensersatz, der dazu dient, den Geschädigten für den tatsächlich erlittenen Schaden zu entschädigen. Die Höhe wird auf Basis der entstandenen Verluste berechnet.

Erweiterter Schadensersatz: Dies ist eine Entschädigung für den Schaden, der durch die besondere Situation des Geschädigten verursacht wurde und der über den normalen Verlust hinausgeht.

Strikt haftender Schadensersatz: In bestimmten Fällen wird Schadensersatz unabhängig von Verschulden oder Fahrlässigkeit geleistet, etwa bei Gefährdungshaftung oder bei bestimmten vertraglichen Regelungen.

Schmerzensgeld: Schmerzensgeld ist eine Entschädigung, die den immateriellen Schaden einer Person ausgleicht, z. B. körperliche Schmerzen oder seelisches Leid.

Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz

Im deutschen Recht gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz. Die wichtigsten sind:

  • Vertragliche Schadensersatzansprüche (§§ 280–311 BGB): Diese entstehen aus einem Schuldverhältnis, wie beispielsweise einem Kaufvertrag, bei dem eine Partei ihre vertraglichen Pflichten verletzt.
  • Gesetzliche Schadensersatzansprüche aufgrund von unerlaubten Handlungen, z. B. beim Verursachen eines Verkehrsunfalls (§§ 823 ff. BGB) oder beim Verstoß gegen einen Verkehrssicherungspflicht (§ 831 BGB).
  • Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 681, 683 BGB): Dabei handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, der entsteht, wenn jemand ohne Einwilligung des Geschädigten für ihn tätig wird, ohne dazu berechtigt zu sein.
  • Ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB): Hier erfolgt eine Schadensersetzung aufgrund einer ungerechtfertigten Vermögensverschiebung zwischen zwei Parteien.

Beweislast und Beweismittel

Um einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, muss der Geschädigte die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen können. Dabei trägt der Geschädigte grundsätzlich die Beweislast für die Voraussetzungen des Anspruchs, z. B. für das Vorliegen einer Pflichtverletzung, den Schaden und den Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden. Eine Ausnahme bildet die Beweislastumkehr, bei der der Schädiger den Nachweis erbringen muss, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist (z. B. bei Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB).

Um den Anspruch nachzuweisen, können verschiedene Beweismittel herangezogen werden, zum Beispiel:

Zeugen: Personen die den Sachverhalt miterlebt haben und über das Geschehene und die Umstände berichten können.

Schriftliche Dokumente: Verträge, Briefe, E-Mails, Rechnungen, Gutachten oder Fotos können als Beweismittel dienen.

Sachverständigengutachten: In manchen Fällen kann ein gerichtlich bestellter Sachverständiger herangezogen werden, um bestimmte Aspekte des Falls aufzuklären.

Augenschein: Der Richter kann sich vor Ort in Augenschein nehmen, um sich ein Bild von der Sachlage zu machen.

Urteile in anderen Verfahren: In manchen Fällen kann ein Urteil aus einem vorausgegangenen Prozess zu einem ähnlichen Fall als Beweismittel herangezogen werden.

Die richtige Vorbereitung für eine Schadensersatzklage

Die Vorbereitung für eine Schadensersatzklage ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens. Bevor Sie eine Klage einreichen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Rechtsanwalt konsultieren: Ein fachkundiger Anwalt kann Ihnen bei der Prüfung Ihres Anspruchs, der Vorbereitung von Schriftsätzen und der Vertretung vor Gericht helfen. Eine frühzeitige und umfassende Beratung kann entscheidend sein für den Erfolg Ihrer Klage.
  2. Überprüfung der Anspruchsgrundlagen: Zusammen mit Ihrem Anwalt sollten Sie alle möglichen Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz prüfen und entscheiden, auf welche Sie sich in Ihrer Klage stützen wollen.
  3. Belege sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, Fotos, Zeugenaussagen und sonstigen Beweismittel, die Ihren Anspruch stützen können.
  4. Fristen beachten: Achten Sie darauf, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Fristen eingehalten werden, um Ihren Anspruch nicht zu verwirken.
  5. Verjährung prüfen: Prüfen Sie, ob Ihr Anspruch noch nicht verjährt ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. In manchen Fällen kann sie aber auch kürzer oder länger sein.
  6. Außergerichtliche Einigung in Betracht ziehen: Eine Klage ist zeitaufwändig und kostspielig. Daher sollte versucht werden, eine außergerichtliche Lösung mit der gegnerischen Partei zu finden, bevor der gerichtliche Weg beschritten wird.

Die Durchführung einer Schadensersatzklage: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Nach der sorgfältigen Vorbereitung der Schadensersatzklage folgt die gerichtliche Durchsetzung. Die Durchführung einer Schadensersatzklage kann in folgende Schritte unterteilt werden:

  1. Klageerhebung: Die Klage wird schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht. Dazu gehört die ausführliche Darstellung des Sachverhalts, die genaue Bezifferung des geltend gemachten Schadens und die Benennung der Anspruchsgrundlagen.
  2. Zustellung der Klage: Das Gericht stellt die Klage der beklagten Partei zu und setzt eine Frist für die Klageerwiderung.
  3. Klageerwiderung: Die beklagte Partei legt ihre Sicht des Sachverhalts dar und erhebt gegebenenfalls Einwände (z. B. Verjährung oder Unzuständigkeit des Gerichts).
  4. Mündliche Verhandlung: Bei der mündlichen Verhandlung präsentieren beide Parteien ihre Argumente und Beweismittel. Zeugen und Sachverständige können gehört werden, und der Richter kann das Gericht in Augenschein nehmen.
  5. Urteilsverkündung: Nach der mündlichen Verhandlung ergeht das Urteil. Die Parteien können gegen das Urteil Berufung einlegen, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und die Voraussetzungen dafür vorliegen.
  6. Zwangsvollstreckung: Bei erfolgreicher Klage kann der Kläger seinen Anspruch zwangsweise durchsetzen, falls die beklagte Partei nicht freiwillig zahlt. Hierzu kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden oder die Kontopfändung erfolgen.

Beispiele und aktuelle Gerichtsurteile

Um Ihnen einen besseren Einblick in die Praxis von Schadensersatzklagen zu geben, finden Sie hier einige Beispiele und aktuelle Gerichtsurteile:

Beispiel 1: Ein Arzt wird wegen eines Behandlungsfehlers verklagt. Der Patient fordert Schadensersatz für entgangene Einkünfte, eventuell notwendige Folgebehandlungen sowie Schmerzensgeld. Ein Sachverständigengutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Arzt tatsächlich den Behandlungsfehler verschuldet hat. Daraufhin spricht das Gericht dem Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld zu (OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2017, Az. 26 U 107/16).

Beispiel 2: Eine Autofahrerin verursacht einen Unfall und beschädigt dabei das Auto des Klägers, das aufgrund des Schadens einen deutlichen Wertverlust erleidet. Der Kläger verlangt Schadensersatz für die Reparaturkosten und die Wertminderung seines Fahrzeugs. Das Gericht spricht dem Kläger den geforderten Schadensersatz zu, da die Beklagte den Unfall verschuldet hat (AG Menden, Urteil vom 07.02.2018, Az. 6 C 231/17).

Beispiel 3: Ein Vermieter verletzt seine Instandhaltungspflicht, wodurch es zu einem Wasserschaden in der Mietwohnung kommt. Der Mieter verlangt Schadensersatz für beschädigte Möbel und Kleidung sowie Nutzungsausfallentschädigung, da er sein Schlafzimmer zeitweise nicht nutzen konnte. Das Gericht spricht dem Mieter Schadensersatz und Nutzungsausfallentschädigung zu und verurteilt den Vermieter zur Zahlung (AG Charlottenburg, Urteil vom 14.03.2018, Az. 230 C 85/16).

FAQs zur Schadensersatzklage

Im Folgenden beantworte ich einige häufig gestellte Fragen zum Thema Schadensersatzklage:

Q: Wie lange dauert ein Schadensersatzprozess?

A: Die Dauer eines Schadensersatzprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Komplexität des Falls, der Anzahl der beteiligten Parteien oder der Arbeitsbelastung des Gerichts. In der Regel sollten Sie jedoch mehrere Monate bis zu einem Jahr für die Durchführung einer Schadensersatzklage einplanen.

Q: Wie hoch sind die Kosten für eine Schadensersatzklage?

A: Die Kosten für eine Schadensersatzklage setzen sich aus Gerichtskosten, Anwaltskosten und eventuellen Auslagen für Gutachten oder Zeugen zusammen. Die genaue Höhe variiert je nach Streitwert, Gerichtsstand und Aufwand für den Rechtsanwalt. In manchen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.

Q: Was passiert, wenn ich meine Schadensersatzklage verliere?

A: Im Falle einer Niederlage vor Gericht muss die klagende Partei die Kosten des Verfahrens tragen, einschließlich der eigenen Anwaltskosten und der Kosten der gegnerischen Seite. Zudem kann ein verlorenes Verfahren auch negative Folgen für eventuell laufende Verhandlungen oder künftige Verfahren haben. Daher sollte vorab stets mit dem Rechtsanwalt eine ausführliche Risikoabschätzung durchgeführt werden.

Q: Kann ich gegen das Urteil in meiner Schadensersatzklage Berufung einlegen?

A: Grundsätzlich können Sie gegen ein Urteil in einer Schadensersatzklage Berufung einlegen, wenn die Berufungssumme von mindestens 600 Euro erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung zugelassen hat. Die Berufung ist dabei auf Rechtsfragen beschränkt und ermöglicht keine erneute Beweisaufnahme. Stattdessen wird die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts auf Rechtsfehler überprüft. Hier sollte ebenfalls die Einschätzung des Rechtsanwalts eingeholt werden, ob eine Berufung Erfolgsaussichten hat.

Q: Kann ich Schadensersatz auch außergerichtlich geltend machen?

A: Ja, in vielen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. Oftmals ist ein Vergleich kostengünstiger, schneller und für beide Parteien zufriedenstellender als ein gerichtliches Verfahren. Die anwaltliche Vertretung kann auch hierbei von großem Nutzen sein. Allerdings sollte man sich stets bewusst sein, dass eine außergerichtliche Lösung möglicherweise nicht den vollen Schadensersatzanspruch abdeckt.

Abschlussbetrachtung der Schadensersatzklage

Schadensersatzklagen sind komplexe Angelegenheiten. Die sorgfältige Vorbereitung, die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt und das Verständnis der rechtlichen Grundlagen sind von entscheidender Bedeutung für einen erfolgreichen Prozess. Nutzen Sie diesen Leitfaden als Ausgangspunkt, um Ihren Anspruch zu bewerten und informieren Sie sich weiterhin, um Ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren.

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