Swiss Business Company GmbH – Der Online Broker war nach Informationen, die man auf der Website des Anbieters https://www.sbc-management.com/ bis vor kurzem finden konnte, ein Anbieter für Online-Trading, der seinen Kunden verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung gestellt haben soll. Als dieser Text geschrieben wurde, war die Homepage des Online Brokers offline.

Wenn Sie bei Swiss Business Company GmbH investiert haben und es Probleme bei der Ausschüttung gibt, stehen Ihnen die Juristen der Kanzlei Herfurtner mit Rat und Tat zur Seite.

Swiss Business Company GmbH – Was ist über den Online Broker bekannt?

Derzeitig gibt es eine extrem hohe Zahl an Online-Handelsplattformen wie unter anderem Swiss Business Company GmbH. Dadurch war es noch nie so leicht aber auch riskant wie heute, in den unbeständigen Finanzmärkten anzulegen.

Vorallem weil es zahllose Chancen gibt, kann die Wahl einer Online-Plattform zeitraubend und frustrierend sein. Speziell dann, wenn diese Ihren persönlichen Investitionsvorstellungen genügen soll.

Sie erwägen, bei Swiss Business Company GmbH Geld zu investieren? Dann sind die folgenden Aspekte für Sie als Kapitalanleger bedeutsam.

  • Der Zutritt zu den länderübergreifenden Finanzmärkten wird für Investoren durch Online-Investitionen vereinfacht und interessanter.
  • Eine ideale Anlaufstelle für Investoren, die sich über Anteilsscheine, Futures, Binary Options und Kryptogelder informieren möchten, ist eine Webseite wie diese.
  • Behördlich regulierte Online-Broker, sichere Plattformen, Kosten und Vermittlungsgebühren, Angebots-Optionen und Kundenbewertungen sind nur ein paar der Gesichtspunkte, die Sie bei Ihrer finalen Wahl beachten müssten.

Die kommenden Angaben sind grundsätzliche Empfehlungen für Kapitalanleger – unabhängig von der Plattform in die Sie Geld investieren.

Allgemeine Nachteile beim Online Trading auf Seiten wie Swiss Business Company GmbH

So wie die Wertpapierbörse und anderweitige Finanzmärkte entsprechenden Risiken gegenübergestellt sind, so ist gleichfalls das Online Trading anfällig.

Sie als Anleger sollten deshalb Swiss Business Company GmbH in Hinblick auf die folgenden Themenbereiche kontrollieren:

  • Lückenhafte Sachkenntnis über das Angebot
  • Die Risiken der Online-Sicherheit
  • Gefahren, die mit dem Produkt verbunden sind, bspw. mögliche Verluste
  • Finanzdienstleister, welche unseriös sind
  • Gefahren, welche sich aus inkorrektem oder unfähigem Trading herauskristallisieren

Verringern sie das Risiko, dadurch, dass Sie bei der Wahl eines Handelsdienstes auf eine verifizierte Erfolgsbilanz Wert legen. In diesem Kontext ist es gleichfalls wichtig, dass Ihnen eine verlässliche Geldverwaltung garantiert wird. Nur so können Sie sich in der Online Trading Welt bequem bewegen.

Händler, die ein geschicktes Händchen haben, können definitiv davon profitieren, und ihre Gewinne sind möglicherweise überdurchschittlich.

Sofern sie die stimmige Vorgehensweise haben. Eines sollte jedem klar sein, der mit dem Handel startet: Die Gefahr, beim Handel an der Wertpapierbörse mehr Vermögen einzubüßen, als auf das Konto des Brokers Swiss Business Company GmbH eingezahlt wurde, besteht jederzeit.

Kontaktaufnahme via Telefonat – Haben Sie Erfahrungen mit Swiss Business Company GmbH gemacht?

Haben Sie je einen Telefonanruf von einem fremden Menschen entgegengenommen, der Ihnen ein Sonderangebot dargelegt hat? Antworten Sie auf keinen Fall.

Nicht gewollte Anrufe sind unzulässig. „Cold Calling“ ist bei Wertpapierdienstleistern und anderen Unternehmen wie Swiss Business Company GmbH ausdrücklich nicht erlaubt.

Es gibt auch Personen, die behaupten, für zuverlässige Online-Handelsplattformen tätig zu sein. Damit möchten sie Personen dazu bringen, ihnen ihre sensiblen Informationen zu überlassen. Oft werden Sie nach Ihrer allerersten Zahlung aufgefordert, mehr finanzielle Mittel einzuzahlen.

Telefonbetrüger lassen sich immer neue Maschen einfallen, um Investoren um ihre Ersparnisse, ihr Bargeld und andere Wertgegenstände zu bringen. Eine allgemein bekannte Taktik der Betrüger ist es, den Personen, denen sie schaden möchten, zu ungünstigen Tageszeiten anzurufen. Das ist zum Beispiel sehr früh bei Tagesanbruch oder sehr spät nachts. Uhrzeiten also, zu denen sie am anfälligsten sind.

Zudem geben die Kriminellen zu Beginn des Gesprächs vor, sie und derjenige der angerufen wurde, würden sich kennen. Die andere Methode funktioniert so, als seien die Anrufer freundlich. Damit vermitteln die Täter der Person, mit der sie am Telefon kommunizieren, ein Gefühl von Sympathie und Vertrauen. Prüfen Sie, ob Sie es wirklich mit der Firma Swiss Business Company GmbH zu tun haben, wenn Sie telefonisch kontaktiert werden.

Nicht erlaubte Investment-Orders – schützen Sie sich

Die Vergabe von Orders für Transaktionen mit Wertpapieren ohne die Zustimmung des Kontoinhabers kann mitunter zu einem sprunghaften Anstieg des Kurses bestimmter Aktien führen.

Im Besonderen betrifft dies Open-Market-Geschäfte mit illiquiden ausländischen Aktien (Freiverkehr). Bleiben Sie deswegen vorsichtig, wenn Sie unter Berufung auf vermeintlich lukrative Geschäfte oder Gewinnankündigungen angewiesen werden, sensible Daten über die Investition bei Swiss Business Company GmbH komplett ohne Ihre Zustimmung zu verraten.

Ihre Internationale Bank Account Number, SWIFT-Code und andere Bankleitzahlen sollten Sie nie an einen anderen weitergeben, der Ihnen nicht bekannt ist. Ebenso wenig sollten Sie Ihre Bankkonto- oder Depotnummern sowie Passwörter preisgeben.

Übergeben Sie keine Depotunterlagen oder Wertpapierabrechnungen von Swiss Business Company GmbH an einen Dritten, den Sie nicht kennen. Auch Anrufer, die sich als Finanzberater, Broker oder Angestellter einer Finanzbehörde darstellen, sind unberechenbar.

Ihr Online Broker verweigert die Auszahlung?

Investoren werden sehr oft von einem „Broker“ oder einem Call-Center-Angestellten umworben, in dem Moment in dem sie sich auf der vermeintlichen Handelsplattform einen Account eingerichtet haben. Absicht ist es, den Investor dazu zu animieren, seine dauerhaften Investments aufzustocken, um die Einnahmen zu maximieren. Das ist auch ein zunächst legitimes Ziel des Brokers Swiss Business Company GmbH.

Kurz nachdem der Anleger sein Geld transferiert hat, werden wahrscheinlich erste Gewinnentwicklungen auf dessen Konto präsentiert. Das soll den Investor dazu ermutigen, stetig in das Finanzprodukt zu investieren.

Die Webseitenbetreiber wiederum können mittels einer Betrugssoftware falsche Kontoveränderungen und Einnahmen vortäuschen, ohne dass der Käufer hiervon etwas mitbekommt.

Gehen Sie sicher, dass die Konten auch bei Swiss Business Company GmbH autorisiert werden können.

In Wirklichkeit findet auf etlichen Online Handelsplattformen gar kein Trading statt. Stattdessen wird das gezahlte Vermögen von den betrügerischen Online Brokern auf Bankkonten außerhalb Deutschlands Grenzen überwiesen. Dies wird von den Investoren erst einmal nicht wahrgenommen.

Die „Anbieter“ verzögern die Auszahlung der angegebenen Gelder, indem sie von den Investoren die Begleichung von angeblich fälligen Steuern und Provisionen einfordern. Diese Tricks dienen nur dem Zweck, die Gewinne zu erhöhen.

Ab einem gewissen Zeitpunkt reißt der Kontakt komplett ab. Das angelegte Geld ist verbraucht. Ab diesem Zeitpunkt bleibt einzig und alleine der Weg zum Rechtsanwalt, um nötige Maßnahmen zu starten.

Undurchsichtige Ausstiegsmöglichkeiten

Klären Sie, zu welchem Zeitpunkt und wie viel Geld ausgezahlt. Umgehen Sie optimalerweise langjährige Verträge, die nicht verfrüht beendet werden können oder bei denen Sie signifikante finanzielle Verluste erfahren würden.

Schließen Sie längerfristige Verträge ohne frühzeitige Kündigungsmöglichkeit nur mit Dienstleistern wie Swiss Business Company GmbH ab, an deren Verlässlichkeit Sie keine Zweifel haben.

Auch wenn Sie die Option haben, jederzeit auf einen Vertrag zu verzichten oder ihn über einen vorgegebenen Zeitraum zu beenden, sollten Sie kritisch sein. Auch dann, wenn diese Kriterien gegeben sind, sind Sie immer noch anfällig für geldliche Schäden. Vergewissern Sie sich, dass Sie exakt wissen, wie viel Kapital Sie zurückbekommen, wenn das Geldgeschäft schiefgeht.

Für Wertpapiergeschäfte zählt die nachfolgende Regel:

Informieren Sie sich vor Beendigung der Laufzeit, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, ein Wertpapier loszuwerden.

Oft ist es entscheidend sich darüber im Klaren zu sein, ob es für Dienstleistungen – wie von Swiss Business Company GmbH offeriert – einen liquiden Markt gibt.

Es ist möglich, Aktien über einen Broker beziehungsweise ein Finanzinstitut zu verkaufen. Alle drei Methoden sind für die Erteilung eines Verkaufsauftrags zulässig. Der wirkliche Verkaufsvorgang wird dann über eine Aktienbörse (z.B. Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Tradegate oder Xetra) abgeschlossen (z.B. bei Penny Stocks).

Mit Orderzusätzen kann die Ausführung der Order im Vorfeld kontrolliert werden. Die Veräußerung der Aktien vollzieht sich zu einem von Ihnen festgesetzten Termin und Ort.

Rückzahlung von Anlagen bei Swiss Business Company GmbH: Verbessern Sie Ihre Chancen

Wenn Sie schon Einzahlungen bei Swiss Business Company GmbH vorgenommen haben und diese nun zurückfordern möchten, gibt es mehrere Methoden.

  1. Oftmals kann eine Lösung mit dem Anbieter direkt vereinbart werden. Unsere Rechtsanwälte können in vielen Fällen außergerichtliche Vergleiche mit den Dienstleistern abschließen. Unsere Klienten erlangen dann ihre komplette Zahlung oder einen Teil davon wieder.
  2. Für den Fall, dass Zahlungen ins Ausland ausgeführt worden sind, können auch hier die im Ausland ansässigen Finanzaufsichten und Finanzinstitute informiert werden. Diese leiten darauffolgend im Regelfall obendrein eigene Ermittlungen ein. Auch dies verfolgt das Ziel, Geldsummen auf den Konten sicherzustellen und anschließend an unsere Mandanten zurückzutransferieren.
  3. Steht der Verdacht im Raum, dass die Konten, auf die unsere Mandanten eingezahlt haben, Bestandteil eines Geldwäschesystems sind, können diese Bankkonten gesperrt werden. Überweisungen auf diese Bankkonten können dann von der Empfängerbank zurückverlangt werden.
  4. Gesetzt den Fall, dass garantiert keine Problemlösung mit dem Betreiber der Plattform vorstellbar ist, gibt es die Option, der verantwortlichen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde vorzulegen. Selbige kontrolliert die Sachlage und kann den Finanzdienstleister zur Leistung einer Entschädigung bestimmen. Besagten Geldbetrag bekommt unser Mandant dann vom Dienstleister zurücküberwiesen. Beschwerdestellen, können unter anderem Aufsichtsbehörden für Finanzen sowie der Ombudsmann für Finanzen sein.
  5. Sollte eine Prüfung unserer Anwälte ergeben, dass der Plattform-Betreiber womöglich unredlich gehandelt hat, erstatten wir für unseren Mandanten Anzeige bei den verantwortlichen Strafverfolgungsbehörden. Unsere Anwaltskanzlei steht im konstanten Dialog mit Staatsanwaltschaften, die bundesweite Ermittlungsverfahren lenken. In der Regel gibt es viele Hunderte oder auch tausende geschädigte Anleger in diesen Verfahren. Die Ermittlungen erstrecken sich wiederkehrend auch auf Länder außerhalb Deutschlands Grenzen. In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zu bedeutsamen Fahndungserfolgen der Staatsanwaltschaften.
  6. Sollte es zu Verhaftungen der Betreiber kommen, können Forderungen der Geschädigten im Rahmen des Gerichtsprozesses geltend gemacht werden. Dazu begleiten wir unsere Klienten durch das sog. Adhäsionsverfahren. So können wir für unsere Klienten gerichtliche Titel gegen die Täter erkämpfen. Oftmals können jene dann geradewegs in das konfiszierte Geld der Betrüger vollstreckt werden.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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