Als kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt auf dem Gebiet Gesellschaftsrecht möchte ich Ihnen in diesem Beitrag einen umfassenden Überblick über das Umwandlungsgesetz (UmwG) geben, das die gesetzliche Grundlage für die meisten Umstrukturierungen von Unternehmen in Deutschland bildet.

Mit diesem Leitfaden werden Sie in der Lage sein, die grundlegenden Aspekte des Umwandlungsgesetzes zu verstehen, aktuelle Gerichtsurteile und deren Auswirkungen auf Umstrukturierungen zu kennen und häufig gestellte Fragen zum Umwandlungsrecht zu beantworten.

Gliederung

  • Einführung in das Umwandlungsgesetz
  • Arten der Umwandlung
  • Die Umwandlung im Detail
  • Das Umwandlungsverfahren
  • Arbeitnehmermitbestimmung und Umwandlung
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Aktuelle Gerichtsurteile
  • FAQs zum Umwandlungsgesetz
  • Fazit

Einführung in das Umwandlungsgesetz

Das Umwandlungsgesetz (UmwG) trat am 1. Januar 1995 in Kraft und stellt die zentrale gesetzliche Regelung für Umstrukturierungen von Unternehmen in Deutschland dar. Es regelt die verschiedenen Arten von Umwandlungen, die im Rahmen von Umstrukturierungen möglich sind, und legt die entsprechenden Verfahren und rechtlichen Voraussetzungen fest.

Das UmwG hat zum Ziel, die Umwandlung von Gesellschaften zu erleichtern, den Schutz der Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer zu gewährleisten und steuerliche Folgen der Umwandlung zu regeln. Es ist in sieben Teile gegliedert, die im Folgenden kurz beschrieben werden:

  • Teil 1: Allgemeine Vorschriften
  • Teil 2: Verschmelzung
  • Teil 3: Spaltung
  • Teil 4: Vermögensübertragung
  • Teil 5: Formwechsel
  • Teil 6: Arbeitnehmermitbestimmung
  • Teil 7: Umwandlungssteuerrecht

Arten der Umwandlung

Das Umwandlungsgesetz unterscheidet grundsätzlich vier Arten von Umwandlungen:

  1. Verschmelzung
  2. Spaltung
  3. Vermögensübertragung
  4. Formwechsel

Verschmelzung

Die Verschmelzung ist die Zusammenführung von zwei oder mehreren Gesellschaften zu einer neuen oder bestehenden Gesellschaft. Dabei erlöschen die übertragenden Gesellschaften und ihr Vermögen geht auf die übernehmende Gesellschaft über. Die Verschmelzung kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Aufnahme: Eine Gesellschaft wird auf eine andere Gesellschaft verschmolzen.
  • Neugründung: Zwei oder mehrere Gesellschaften werden auf eine neu gegründete Gesellschaft verschmolzen.

Spaltung

Die Spaltung ist die Aufteilung einer Gesellschaft in zwei oder mehrere neue oder bestehende Gesellschaften. Dabei kann das Vermögen der gespaltenen Gesellschaft ganz oder teilweise übertragen werden. Es gibt drei Arten der Spaltung:

  • Aufspaltung: Eine Gesellschaft wird in zwei oder mehrere neue oder bestehende Gesellschaften aufgeteilt.
  • Abspaltung: Ein Teil des Vermögens einer Gesellschaft wird auf eine oder mehrere neue oder bestehende Gesellschaften übertragen.
  • Ausgliederung: Ein Teil des Vermögens einer Gesellschaft wird einem anderen Unternehmen zur Nutzung überlassen.

Vermögensübertragung

Die Vermögensübertragung ist die Übertragung des Gesamtvermögens einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft ohne Auflösung der übertragenden Gesellschaft. Diese Form der Umwandlung kommt insbesondere bei der Übertragung von Unternehmensteilen oder Beteiligungen in Betracht.

Formwechsel

Der Formwechsel ist die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform, ohne dass sich das Vermögen der Gesellschaft ändert. Dabei bleibt die Identität der Gesellschaft erhalten, aber die Rechtsform und die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ändern sich.

Die Umwandlung im Detail

Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Umwandlungen und ihre rechtlichen Voraussetzungen im Detail erläutert.

Verschmelzung

Bei der Verschmelzung handelt es sich um die Übertragung des Vermögens einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine andere Gesellschaft durch Gesamtrechtsnachfolge. Die übertragenden Gesellschaften erlöschen dabei ohne Abwicklung, und ihre Mitglieder werden Mitglieder der übernehmenden Gesellschaft.

Rechtliche Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:

Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Spaltung

Bei der Spaltung handelt es sich um die Übertragung des Vermögens einer Gesellschaft auf eine oder mehrere andere Gesellschaften, wobei die übertragende Gesellschaft entweder ganz oder teilweise aufgelöst wird. Die Spaltung kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Aufspaltung: Die übertragende Gesellschaft wird vollständig aufgelöst, und ihr Vermögen wird auf zwei oder mehrere andere Gesellschaften übertragen.
  • Abspaltung: Die übertragende Gesellschaft bleibt bestehen, und ein Teil ihres Vermögens wird auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen.
  • Ausgliederung: Die übertragende Gesellschaft bleibt bestehen, und ein Teil ihres Vermögens wird einem anderen Unternehmen zur Nutzung überlassen.

Rechtliche Voraussetzungen für eine Spaltung sind:

  • Ein Spaltungsplan oder ein Spaltungsbeschluss der beteiligten Gesellschaften
  • Ein Spaltungsbericht, der die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Spaltung erläutert
  • Eine Prüfung der Spaltung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer
  • Die Zustimmung der Mitglieder der beteiligten Gesellschaften in einer Mitgliederversammlung

Die Spaltung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Vermögensübertragung

Die Vermögensübertragung ist die Übertragung des Gesamtvermögens einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft durch Gesamtrechtsnachfolge, ohne dass die übertragende Gesellschaft erlischt. Diese Form der Umwandlung kommt insbesondere bei der Übertragung von Unternehmensteilen oder Beteiligungen in Betracht.

Rechtliche Voraussetzungen für eine Vermögensübertragung sind:

  • Ein Übertragungsvertrag oder ein Übertragungsbeschluss der beteiligten Gesellschaften
  • Ein Übertragungsbericht, der die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Vermögensübertragung erläutert
  • Eine Prüfung der Vermögensübertragung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer
  • Die Zustimmung der Mitglieder der beteiligten Gesellschaften in einer Mitgliederversammlung

Die Vermögensübertragung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Formwechsel

Der Formwechsel ist die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform, ohne dass sich das Vermögen der Gesellschaft ändert. Dabei bleibt die Identität der Gesellschaft erhalten, aber die Rechtsform und die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ändern sich.

Rechtliche Voraussetzungen für einen Formwechsel sind:

  • Ein Formwechselbeschluss der beteiligten Gesellschaft
  • Ein Formwechselbericht, der die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Formwechsels erläutert
  • Eine Prüfung des Formwechsels durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer
  • Die Zustimmung der Mitglieder der beteiligten Gesellschaft in einer Mitgliederversammlung

Der Formwechsel wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Das Umwandlungsverfahren

Das Umwandlungsverfahren ist im Umwandlungsgesetz detailliert geregelt und umfasst im Wesentlichen folgende Schritte:

  1. Aufstellung eines Umwandlungsvertrags, eines Spaltungsplans oder eines Übertragungsvertrags
  2. Erstellung eines Umwandlungsberichts, eines Spaltungsberichts oder eines Übertragungsberichts, der die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Umwandlung erläutert
  3. Prüfung der Umwandlung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer
  4. Zustimmung der Mitglieder der beteiligten Gesellschaften in einer Mitgliederversammlung
  5. Anmeldung der Umwandlung beim zuständigen Handelsregister
  6. Eintragung der Umwandlung im Handelsregister

Die beteiligten Gesellschaften müssen während des Umwandlungsverfahrens bestimmte Informations- und Schutzpflichten gegenüber ihren Mitgliedern, Gläubigern und Arbeitnehmern erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Unterrichtung der Mitglieder über die geplante Umwandlung und die Möglichkeit, Einsicht in die Umwandlungsunterlagen zu nehmen
  • Die Bekanntmachung der geplanten Umwandlung im Bundesanzeiger und in den lokalen Amtsblättern, um die Gläubiger zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Forderungen anzumelden
  • Die Information der Arbeitnehmer über die geplante Umwandlung und die möglichen Auswirkungen auf ihre Arbeitsverhältnisse

Arbeitnehmermitbestimmung und Umwandlung

Das Umwandlungsgesetz enthält besondere Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung bei Umwandlungen. Dazu gehören:

  • Die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Entscheidungsfindung über die Umwandlung
  • Die Übernahme der Arbeitnehmermitbestimmung in den Organen der beteiligten Gesellschaften
  • Der Schutz der Arbeitnehmerrechte bei der Umwandlung

Die Arbeitnehmermitbestimmung bei Umwandlungen ist insbesondere im Teil 6 des Umwandlungsgesetzes geregelt und orientiert sich an den allgemeinen Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung im deutschen Gesellschaftsrecht.

Umwandlungssteuerrecht

Das Umwandlungssteuerrecht ist im Teil 7 des Umwandlungsgesetzes geregelt und soll die steuerlichen Folgen von Umwandlungen so gestalten, dass sie die wirtschaftlichen Entscheidungen der Unternehmen nicht verzerrt. Dazu enthält das Umwandlungssteuerrecht unter anderem folgende Regelungen:

  • Die steuerneutrale Übertragung von Vermögen bei Umwandlungen
  • Die Fortführung der steuerlichen Buchwerte bei der übernehmenden Gesellschaft
  • Die Übertragung von steuerlichen Verlustvorträgen bei Verschmelzungen
  • Die steuerliche Behandlung von Umwandlungsgewinnen und -verlusten

Das Umwandlungssteuerrecht ist eng mit dem allgemeinen Steuerrecht verknüpft und soll insbesondere verhindern, dass Umwandlungen zu steuerlichen Gestaltungen missbraucht werden.

Aktuelle Gerichtsurteile

Im Bereich des Umwandlungsrechts gibt es regelmäßig neue Gerichtsurteile, die die Auslegung und Anwendung des Umwandlungsgesetzes präzisieren oder verändern. Im Folgenden werden einige aktuelle Urteile vorgestellt, die für die Praxis von besonderer Bedeutung sind:

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 19. Juni 2018, II ZR 55/16

In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass bei einer Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft (sog. „downstream merger“) die Gläubiger der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft angemessen geschützt werden müssen, um eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch die Stellung von Sicherheiten oder die Einräumung von Forderungen gegen die Muttergesellschaft erfolgen.

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 10. April 2019, I R 44/17

Der BFH hat in diesem Urteil klargestellt, dass bei einer Verschmelzung von zwei Schwestergesellschaften auf eine gemeinsame Muttergesellschaft (sog. „triangular merger“) die steuerlichen Verlustvorträge der übertragenden Gesellschaften nicht auf die Muttergesellschaft übertragen werden können. Dies bedeutet, dass die Verlustvorträge in diesem Fall verloren gehen und nicht mehr zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen genutzt werden können.

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 26. Juni 2019, 7 AZR 733/16

Das BAG hat in diesem Urteil entschieden, dass bei einer Umwandlung von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer nicht automatisch auf die neue Rechtsform übergehen, sondern die Zustimmung der Arbeitnehmer erforderlich ist. Dies bedeutet, dass im Falle einer Umwandlung die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer angepasst und von den Arbeitnehmern erneut unterschrieben werden müssen.

FAQs zum Umwandlungsgesetz

Welche Gesellschaftsformen können nach dem Umwandlungsgesetz umgewandelt werden?

Das Umwandlungsgesetz ist grundsätzlich auf alle deutschen Gesellschaftsformen anwendbar, insbesondere auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Auch Genossenschaften und eingetragene Vereine können unter bestimmten Voraussetzungen umgewandelt werden. Nicht anwendbar ist das Umwandlungsgesetz auf Personengesellschaften, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die stille Gesellschaft.

Ist eine grenzüberschreitende Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz möglich?

Das Umwandlungsgesetz selbst enthält keine Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungen. Allerdings sind grenzüberschreitende Umwandlungen von Gesellschaften innerhalb der Europäischen Union (EU) aufgrund von EU-Richtlinien und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei müssen insbesondere die nationalen Umwandlungsvorschriften der beteiligten Mitgliedstaaten beachtet und die Rechte der Mitglieder, Gläubiger und Arbeitnehmer angemessen geschützt werden.

Können auch Einzelunternehmen nach dem Umwandlungsgesetz umgewandelt werden?

Das Umwandlungsgesetz ist grundsätzlich nicht auf Einzelunternehmen anwendbar, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Allerdings können Einzelunternehmen in eine Gesellschaft umgewandelt werden, indem sie ihre Geschäftstätigkeit auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen und sich an dieser als Gesellschafter beteiligen. Dabei müssen die allgemeinen Gründungsvorschriften für die gewählte Gesellschaftsform beachtet werden.

Welche steuerlichen Folgen hat eine Umwandlung?

Die steuerlichen Folgen einer Umwandlung sind im Umwandlungssteuerrecht geregelt und hängen von der Art der Umwandlung und den beteiligten Gesellschaften ab. Grundsätzlich soll eine Umwandlung steuerneutral erfolgen, d.h. ohne dass durch die Umwandlung zusätzliche Steuern anfallen oder steuerliche Verluste entstehen. Dazu sieht das Umwandlungssteuerrecht unter anderem vor, dass das Vermögen der beteiligten Gesellschaften zu Buchwerten übertragen wird, steuerliche Verlustvorträge bei Verschmelzungen übergehen und Umwandlungsgewinne und -verluste steuerlich neutral behandelt werden. Allerdings können bei bestimmten Umwandlungen auch steuerliche Nachteile entstehen, z.B. wenn Verlustvorträge bei einer Spaltung oder einer „triangular merger“ nicht übertragen werden können.

Fazit

Das Umwandlungsgesetz bietet eine umfassende gesetzliche Grundlage für Umstrukturierungen von Unternehmen in Deutschland. Durch die verschiedenen Arten von Umwandlungen, wie Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel, können Unternehmen ihre Organisationsstrukturen und Rechtsformen flexibel an ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse anpassen. Dabei sind jedoch die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahren des Umwandlungsgesetzes sowie die Schutzrechte der Mitglieder, Gläubiger und Arbeitnehmer zu beachten. Das Umwandlungssteuerrecht soll zudem sicherstellen, dass Umwandlungen steuerneutral erfolgen und nicht zu steuerlichen Gestaltungen missbraucht werden. Um alle Aspekte einer Umwandlung korrekt zu berücksichtigen, ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Umwandlungsrecht unerlässlich.

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