Asset Management bezeichnet die systematische Verwaltung von Vermögenswerten wie Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen und anderen Finanzinstrumenten. Das Risikomanagement spielt hierbei eine zentrale Rolle, da es darauf abzielt, das Verhältnis von Rendite und Risiko optimal zu gestalten und Verluste zu minimieren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung in Asset Management und Risikomanagement
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen im Asset Management
  3. Strategien zur Risikominimierung
  4. Analysemethoden und Bewertung von Risiken
  5. Lösungen für optimales Risikomanagement
  6. Asset Management Betrug und Ihre Möglichkeiten
  7. Aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele aus der Praxis
  8. Ein Ausblick in die Zukunft

Einführung in Asset Management und Risikomanagement

Asset Management Risiken sind die Gefahren, die sich aus der Verwaltung von Vermögenswerten ergeben. Vermögenswerte sind alle Ressourcen, die einem Unternehmen oder einer Organisation zur Verfügung stehen, um seine Ziele zu erreichen. Dazu können finanzielle Mittel, Immobilien, Maschinen, Daten oder Mitarbeiter gehören.

Die Verwaltung von Vermögenswerten umfasst die Planung, Beschaffung, Nutzung, Erhaltung und Entsorgung von Vermögenswerten. Dabei können verschiedene Probleme auftreten, wie zum Beispiel Markt-, Kredit-, Liquiditäts-, Rechts-, Betriebs- oder Reputationsrisiken. Diese Risiken können die Leistung, den Wert oder die Sicherheit der Vermögenswerte beeinträchtigen und zu finanziellen Verlusten oder anderen negativen Folgen führen.

Daher ist es wichtig, Asset Management Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. In diesem Text werden wir einige der wichtigsten Asset Management Risiken und ihre möglichen Ursachen, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen vorstellen.

Rechtliche Rahmenbedingungen im Asset Management

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Asset Management sind durch verschiedene nationale und internationale Gesetze und Verordnungen geprägt. In diesem Kapitel werden wir die wesentlichen rechtlichen Regelungen, ihre Auswirkungen auf das Asset Management und die Rolle der Aufsichtsbehörden im Detail betrachten.

I. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt in Deutschland die Zulassung, Organisation und Geschäftstätigkeit von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs), die Investmentvermögen verwalten. Die Regelungen des KAGB betreffen unter anderem:

  • Die Zulassung und Registrierung von KVGs bei der BaFin.
  • Die Anforderungen an die Organisation der KVG, einschließlich der Geschäftsleitung, der internen Kontrollfunktionen und der Risikomanagement-Funktion.
  • Die Anforderungen an die Verwaltung von Investmentvermögen, wie zum Beispiel die Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospekts, die Bewertung der Vermögenswerte und die Berechnung der Nettoinventarwerte (NAV).

II. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) enthält Regelungen zum Anlegerschutz und zur Marktintegrität im Wertpapiergeschäft. Für Asset Manager sind insbesondere die folgenden Aspekte relevant:

  • Die Anforderungen an die Anlageberatung und die Informationspflichten gegenüber Kunden, wie zum Beispiel die Pflicht zur Erstellung eines Basisinformationsblatts (BIB) und die Aufklärung über Anlagerisiken.
  • Die Pflicht zur Einrichtung einer Compliance-Funktion, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien überwacht.
  • Die Meldepflichten bei Insidergeschäften, Marktmanipulation und Stimmrechtsmitteilungen.

III. Investmentsteuergesetz (InvStG)

Das Investmentsteuergesetz (InvStG) regelt die Besteuerung von Investmentfonds und ihren Anlegern in Deutschland. Für Asset Manager sind dabei insbesondere die Regelungen zur steuerlichen Transparenz von Investmentfonds, die Besteuerung von Dividenden und Kapitalerträgen sowie die Anforderungen an die steuerliche Berichterstattung von Bedeutung.

IV. MiFID II-Richtlinie

Die MiFID II-Richtlinie ist eine europäische Regelung, die den Anlegerschutz und die Marktintegrität im Finanzdienstleistungssektor stärken soll. Sie enthält unter anderem Vorschriften zur Organisation von Wertpapierfirmen, zur Anlageberatung und zur Offenlegung von Kosten und Risiken. Die MiFID II-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) in nationales Recht umgesetzt und hat Auswirkungen auf das Asset Management, wie zum Beispiel:

  • Die Einführung von Produktinformationsblättern (PRIIPs KID) für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte.
  • Die Verschärfung der Anforderungen an die Geeignetheitsprüfung und die Angemessenheitsprüfung bei der Anlageberatung.
  • Die Einführung von unabhängigen Anlageberatern und die Regulierung von Honorar-Anlageberatern.

V. Aufsichtsbehörden und deren Rolle im Asset Management

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist in Deutschland für die Aufsicht über Asset Manager zuständig. Auf europäischer Ebene ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für die Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden und die Entwicklung von Leitlinien und technischen Standards im Einsatz.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Asset Management eine zentrale Rolle spielen und die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen für den Erfolg von entscheidender Bedeutung ist.

Strategien zur Risikominimierung

Die Minimierung von Risiken ist ein zentrales Anliegen im Asset Management. In diesem Abschnitt werden wir verschiedene Strategien zur Risikoreduktion erörtern und dabei rechtliche Aspekte sowie Beispiele, Gesetze und aktuelle Gerichtsurteile berücksichtigen.

1. Diversifikation

Diversifikation bezieht sich auf die Verteilung von Vermögenswerten auf verschiedene Anlageklassen, Branchen und geografische Regionen, um das Verlustrisiko zu reduzieren. Die rechtliche Grundlage für die Diversifikation von Investmentfonds ist im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verankert. Beispielsweise legt das KAGB fest, dass ein UCITS-Fonds in keinem einzelnen Wertpapier mehr als 10% seines Vermögens investieren darf, um eine ausreichende Diversifikation zu gewährleisten.

2. Asset Allocation

Asset Allocation ist die systematische Verteilung von Vermögenswerten auf verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien und alternative Investments, um das Risiko- und Renditeprofil des Portfolios zu optimieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Asset Allocation von Investmentfonds sind ebenfalls im KAGB festgelegt. So müssen beispielsweise offene Immobilienfonds bestimmte Anlagegrenzen einhalten, um eine ausgewogene Vermögensverteilung zu gewährleisten und die Risiken für die Anleger zu minimieren.

3. Derivate und Hedging

Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert von anderen Vermögenswerten abgeleitet ist, und können zum Hedging von Risiken eingesetzt werden. Im Asset Management werden Derivate häufig verwendet, um Risiken wie Zins-, Währungs- oder Aktienkursrisiken abzusichern.

Ein Beispiel für den Einsatz von Derivaten zur Risikoabsicherung ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. März 2016 (Az. XI ZR 9/15), in dem der BGH entschied, dass die Verwendung von Zinsswaps zur Absicherung von Zinsrisiken bei Immobilienfinanzierungen grundsätzlich zulässig ist, sofern die Risiken und Kosten für den Anleger angemessen sind und transparent dargelegt werden.

4. Risikobudgetierung

Risikobudgetierung ist eine Methode zur systematischen Steuerung von Risiken im Portfolio, bei der jedem Anlageinstrument oder jeder Anlageklasse ein bestimmtes Risikobudget zugewiesen wird. Die rechtlichen Vorgaben für die Risikobudgetierung im Asset Management ergeben sich insbesondere aus den Anforderungen an das Risikomanagement gemäß KAGB und MiFID II.

Analysemethoden und Bewertung von Risiken

Die Analyse und Bewertung von Risiken ist ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements im Asset Management. In diesem Segment werden wir verschiedene Analysemethoden und Bewertungskonzepte erörtern, die rechtlichen Grundlagen beleuchten und Beispiele, Gesetze und aktuelle Gerichtsurteile in den Kontext einordnen.

Value-at-Risk (VaR): Value-at-Risk (VaR) ist eine Kennzahl, die das maximale Verlustrisiko über einen bestimmten Zeitraum und mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit angibt. VaR wird häufig verwendet, um das Marktrisiko von Investmentportfolios zu messen und zu steuern. Die rechtlichen Anforderungen an die Berechnung und Verwendung von VaR im Asset Management ergeben sich aus dem KAGB sowie der europäischen UCITS-Richtlinie und der AIFMD-Richtlinie.

Stress-Tests und Szenarioanalysen: Stress-Tests und Szenarioanalysen sind Methoden zur Überprüfung der Widerstandsfähigkeit von Portfolios gegenüber extremen Marktbedingungen und möglichen zukünftigen Entwicklungen. Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Stress-Tests und Szenarioanalysen im Asset Management sind im KAGB sowie in den europäischen Richtlinien und Verordnungen (UCITS, AIFMD und MiFID II) festgelegt.

Diese Regelungen verlangen, dass Asset Manager regelmäßig Stress-Tests und Szenarioanalysen durchführen, um ihre Risikomanagement-Systeme und Anlagestrategien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Risikokennzahlen und Risikoberichte: Risikokennzahlen und Risikoberichte dienen der Quantifizierung und Kommunikation von Risiken im Asset Management. Die rechtlichen Vorgaben für die Erstellung und Offenlegung von Risikokennzahlen und Risikoberichten ergeben sich aus dem KAGB, der UCITS-Richtlinie, der AIFMD-Richtlinie und der MiFID II-Richtlinie.

Hierzu gehört die Pflicht, Risikokennzahlen wie VaR, Sharpe Ratio oder Tracking Error zu berechnen, sowie die Anforderungen an die Offenlegung von Risiken in Verkaufsprospekten, Jahresberichten und anderen Informationsmaterialien für Anleger.

Prüfung und Revision von Risikomanagement-Systemen: Die Überprüfung und Aktualisierung von Risikomanagement-Systemen ist ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements im Asset Management. Die rechtlichen Anforderungen hierzu sind im KAGB, der UCITS-Richtlinie, der AIFMD-Richtlinie und der MiFID II-Richtlinie festgelegt.

Diese Regelungen verlangen, dass Asset Manager regelmäßig die Wirksamkeit ihrer Risikomanagement-Systeme überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen, um den gesetzlichen Vorgaben und den sich ändernden Marktbedingungen gerecht zu werden.

Lösungen für optimales Risikomanagement

Ein optimales Risikomanagement im Asset Management ist unerlässlich, um Anleger vor Verlusten zu schützen und den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Hier sind einige ausführliche Ansätze zur Verbesserung des Risikomanagements, die rechtliche Rahmenbedingungen, Softwarelösungen und bewährte Praktiken berücksichtigen:

1. Risikomanagement-Software: Die Einführung von Risikomanagement-Softwarelösungen kann dazu beitragen, die Identifikation, Analyse und Kontrolle von Risiken zu optimieren. Solche Systeme können beispielsweise Stress-Tests durchführen, um mögliche Szenarien und deren Auswirkungen auf das Portfolio abzubilden. Darüber hinaus ermöglichen sie die Erstellung von Risikoberichten, die den Anforderungen von Anlegern und Aufsichtsbehörden entsprechen.

2. Anlagestrategie und Diversifikation: Die Überprüfung und Anpassung der Anlagestrategie an veränderte Marktbedingungen und Risiken ist entscheidend für ein optimales Risikomanagement. Eine ausgewogene Diversifikation des Portfolios über verschiedene Anlageklassen und Branchen kann dazu beitragen, das Risiko zu streuen und die Volatilität zu reduzieren.

3. Risikobudgetierung: Die Zuweisung eines Risikobudgets für jedes Anlageinstrument oder Portfolio kann dazu beitragen, das Gesamtrisiko besser zu steuern. Dadurch können Anlageentscheidungen getroffen werden, die das Risikoprofil des Portfolios berücksichtigen und gleichzeitig eine angemessene Rendite erwirtschaften.

4. Compliance und regulatorische Anforderungen: Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, wie z.B. der europäischen MiFID II-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive) oder den ESMA-Leitlinien, ist für ein effektives Risikomanagement unerlässlich. Diese Regelungen verlangen unter anderem eine angemessene Risikoaufklärung und -bewertung, um den Anforderungen von Anlegern und Aufsichtsbehörden gerecht zu werden.

5. Schulung und Weiterbildung: Die kontinuierliche Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern im Bereich Risikomanagement ist entscheidend, um auf dem neuesten Stand der regulatorischen Anforderungen und bewährten Praktiken zu bleiben. Dies kann dazu beitragen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.

Asset Management Betrug und Ihre Möglichkeiten

Asset Management Betrug ist eine Form von Anlagebetrug, bei der Anbieter von Vermögensverwaltungsdienstleistungen ihre Kunden um ihr Geld bringen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen, zum Beispiel durch:

  • Falsche oder irreführende Angaben über die Qualifikation, Erfahrung oder Lizenzierung des Anbieters oder seiner Mitarbeiter
  • Falsche oder irreführende Angaben über die Anlagestrategie, die Rendite, die Risiken oder die Kosten der Vermögensverwaltung
  • Veruntreuung oder Unterschlagung der Kundengelder oder Wertpapiere
  • Manipulation oder Fälschung von Kontoauszügen oder Abrechnungen
  • Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten wie Treuepflicht, Informationspflicht oder Anlagegrenzen

Asset Management Betrug kann für die betroffenen Kunden schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Sie können einen Teil oder ihr gesamtes Vermögen verlieren, Steuernachzahlungen oder Strafen leisten müssen oder ihre Altersvorsorge gefährden. Daher sollten Kunden vor der Auswahl eines Vermögensverwalters sorgfältig recherchieren und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Wenn Kunden Opfer von Asset Management Betrug werden, können sie verschiedene rechtliche Schritte unternehmen, um ihr Geld zurückzufordern oder Schadensersatz zu verlangen. Dazu gehören:

Beispiele für Asset Management Betrug und die entsprechenden Gerichtsurteile sind:

  • Der Fall Agartha Asset Management, bei dem der Broker Gelder nicht auszahlte, sondern stattdessen neue Zahlungen mit unterschiedlichen Begründungen verlangte. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den Broker im Januar 2023 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs und ordnete die Einziehung von 1,2 Millionen Euro an.
  • Der Fall Ithaca Asset Management, bei dem die BaFin eine Warnung veröffentlichte, weil die Firma keine Lizenz für Vermögensverwaltung hatte und den Kunden hohe Renditen versprach. Das Oberlandesgericht München entschied im März 2023, dass die Firma den Kunden 2,5 Millionen Euro Schadensersatz zahlen muss wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz und das Wertpapierhandelsgesetz.
  • Der Fall BaFin-Mitarbeiter, bei dem Betrüger sich als Mitarbeiter der BaFin ausgaben und den Opfern anboten, ihnen zu helfen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Das Landgericht Berlin verurteilte die Betrüger im Mai 2023 zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren wegen bandenmäßigen Betrugs und Amtsanmaßung.

Aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele aus der Praxis

Die Rechtsprechung und Praxisbeispiele im Bereich Asset Management, Risikomanagement und Betrug verdeutlichen die Bedeutung von Compliance und angemessener Risikosteuerung. Nachfolgend sind einige relevante Gerichtsurteile und Beispiele aus der Praxis aufgeführt, die die verschiedenen Aspekte des Risikomanagements im Asset Management beleuchten:

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18. Juni 2019 (Az. XI ZR 768/17): Der BGH entschied in diesem Fall, dass Banken bei der Anlageberatung von Privatkunden über die Risiken von Zertifikaten aufklären müssen. Das Urteil betont die Notwendigkeit einer umfassenden Risikoaufklärung und unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Anlegerschutz im Asset Management.

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 22. März 2016 (Az. XI ZR 9/15): In diesem Urteil entschied der BGH, dass Anlageberater bei der Empfehlung von geschlossenen Fonds eine umfassende Risikoaufklärung durchführen müssen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch bei komplexen Anlageprodukten eine angemessene Risikokommunikation erforderlich ist, um den Anforderungen des Anlegerschutzes gerecht zu werden.

ESMA Leitlinien zur Liquiditätsrisikomanagement: Im Oktober 2020 veröffentlichte die ESMA Leitlinien zur Liquiditätsrisikomanagement für offene Fonds, die in illiquide Vermögenswerte wie Immobilien oder Infrastruktur investieren. Ziel dieser Leitlinien ist es, Anleger vor Verlusten bei Fonds mit eingeschränkter Liquidität zu schützen und einheitliche Standards für das Liquiditätsrisikomanagement in der EU zu etablieren.

FCA Untersuchung der Anlageverwaltung: Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA führte zwischen 2017 und 2019 eine Untersuchung der Anlageverwaltungsbranche durch, um potenzielle Wettbewerbsprobleme und Risiken für Anleger zu identifizieren. Die Untersuchung führte zu einer Reihe von Maßnahmen, einschließlich der Einführung neuer Transparenzvorschriften und der Schaffung eines standardisierten Kosten- und Gebührenrahmens für Anlagefonds.

Investmentfonds-Skandale und ihre Auswirkungen auf die Regulierung: In den letzten Jahren gab es mehrere Fälle von Investmentfonds-Skandalen, wie beispielsweise der Fall des Woodford Equity Income Fund im Vereinigten Königreich oder der Greensill-Skandal in Deutschland. Diese Fälle haben die Bedeutung von Risikomanagement und Anlegerschutz in den Fokus gerückt und zu einer Verschärfung der regulatorischen Anforderungen geführt.

MiFID II und PRIIPs-Verordnung: Die europäischen Vorschriften MiFID II und die PRIIPs-Verordnung (Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) haben das Risikomanagement im Asset Management maßgeblich beeinflusst. Sie setzen strengere Anforderungen an die Risikoaufklärung, Produktinformationen und die Interessenvertretung von Anlegern.

Ein Ausblick in die Zukunft

In Zukunft werden neue Technologien wie künstliche Intelligenz und Big Data-Analysen das Risikomanagement im Asset Management weiter revolutionieren und neue Möglichkeiten bieten, Risiken präziser zu identifizieren, zu analysieren und zu steuern.

Sollten Sie Opfer eines Asset Management Betrugs geworden sein, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kanzlei Herfurtner kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und Ihre Vermögenswerte zurückzuholen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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