Deal-X – Der vorgebliche Finanzdienstleister Deal-X stellt sich auf seiner Internetpräsenz https://www.deal-x.net/ als Online Broker dar.

Sie treffen auf Komplikationen bei der Auszahlung Ihrer Kapitalanlage? Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen bei Ansprüchen gegen Deal-X.

Deal-X – Bewertungen

Derzeitig gibt es eine außerordentlich hohe Anzahl an Online Trading Plattformen wie u.a. Deal-X. Hierdurch war es noch nie so leicht aber auch unsicher wie heute, in den unvorhersehbaren Finanzmärkten anzulegen.

Gerade weil es eine Menge Möglichkeiten gibt, kann die Auswahl eines Finanzdienstleisters zeitaufwendig und herausfordernd sein. Im Besonderen dann, falls diese Ihren jeweiligen Investitionsbedürfnissen entsprechen soll.

Sie haben schon bei Deal-X angelegt? Dann sind die folgenden Aspekte für Sie als Anleger gewichtig.

  • Der Zugang zu den globalen Börsen wird für Investoren durch Online-Investitionen angenehmer und erschwinglicher.
  • Eine geeignete Adresse für Kapitalanleger, die sich über Aktien, Futures, Binary Options und Kryptogelder informieren möchten, ist eine Webpräsenz wie diese.
  • Staatlich regulierte Online-Broker, sichere Internetseiten, Kosten und Provisionen, Produktoptionen und Rezensionen der Kunden sind nur ausgewählte Faktoren, die Sie bei Ihrer finalen Wahl berücksichtigen sollten.
  • Beim Online Trading können Sie eine große Menge von Auftragsarten nutzen.

Die folgenden Aussagen sind allgemeine Tipps für Kapitalanleger – unabhängig von der Plattform in die Sie investieren.

Begutachtung und Lizenzierung von Anbietern wie Deal-X

Sowohl die Finanzmärkte als auch der Anlegerschutz profitieren von Verhaltensregeln und organisatorischen Verantwortlichkeiten. Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Unternehmen wie Deal-X müssen eine Vielzahl von Verhaltensnormen befolgen. Das Gleiche gilt für deren Mitarbeiter. Mit dieser Vorgabe sollen Interessenskonflikte und damit verbundene Nachteile für Investoren verhindert werden.

Hierzu zählt die Verpflichtung des Finanzdienstleisters, seine Kunden vor Besiegelung eines Wertpapiergeschäfts über die gewichtigsten Eigenschaften des Geschäfts zu unterrichten. Dies zählt sowohl für den jeweiligen Geldanleger als auch für die Investition selbst. Jenem Gedanken gemäß sind weitergehende Auskünfte für Firmenkunden unerlässlich, die sich auf hochspekulative oder riskante Geschäfte einlassen wollen.

Gegenüber ihren Unternehmenskunden haben die Anbieter wie Deal-X eine Verantwortlichkeit. Diese geht weit über die Zurverfügungstellung eines Angebots oder einer Dienstleistung hinaus.

Hat der Anbieter eine Zulassung für den Verkauf von Geldanlageprodukten? Dies sollten Sie unbedingt klären. Dazu können Sie die Broker-Check-Datensammlung einer Finanzbehörde nutzen und den Markennamen des Dienstleisters in das Suchfeld eintragen.

Anbieter Deal-X ruft ohne vorherige Ankündigung an?

Haben Sie in der Vergangenheit einen telefonischen Anruf von einem Fremden erhalten, der Ihnen ein Angebot dargelegt hat? Reagieren Sie auf keinen Fall ohne weitere Prüfung darauf.

Nicht gewollte Anrufe sind unzulässig. „Cold Calling“ ist bei Wertpapierdienstleistern und anderen Firmen wie Deal-X ganz klar untersagt.

Es gibt auch Gruppen, die behaupten, für vertrauenswürdige Web-Handelsplattformen zu arbeiten. Damit möchten sie Personen dazu bringen, ihnen ihre sensiblen Informationen mitzuteilen. Häufig werden Sie nach Ihrer aller ersten Einzahlung gebeten, mehr Geld einzuzahlen.

Telefonbetrüger lassen sich immer neue Möglichkeiten einfallen, um Investoren um ihre Ersparnisse, ihr Bargeld und weitere Wertgegenstände zu bringen. Eine übliche Strategie der Verbrecher ist es, den Personen, denen sie Schaden zufügen möchten, zu ungünstigen Tageszeiten anzurufen. Das ist z.B. sehr früh am Morgen oder sehr spät in der Nacht. Uhrzeiten also, zu denen sie am anfälligsten sind.

Außerdem geben die Täter zu Anfang des Gesprächs vor, sie und derjenige der angerufen wurde, würden sich kennen. Die andere Möglichkeit besteht darin, so zu tun,, als seien die Anrufer kundenorientiert. Damit vermitteln die Täter der Person, mit der sie am Telefon kommunizieren, ein Gefühl von Wohlwollen und Vertrauen. Prüfen Sie, ob Sie es tatsächlich mit der Firma Deal-X zu tun haben, wenn Sie angerufen werden.

Unerlaubte Orders – schützen Sie sich

Die Vergabe von Aufträgen für Wertpapiertransaktionen ohne die Zustimmung des Kontoinhabers kann in einzelnen Fällen zu einem sprunghaften Anstieg des Kurses besonderer Aktien führen.

Speziell betrifft dies Open-Market-Geschäfte mit illiquiden ausländischen Wertpapieren (Freiverkehr). Bleiben Sie darum wachsam, wenn Sie mit Verweis auf scheinbar lohnende Geschäfte oder Gewinnankündigungen aufgefordert werden, sensible Daten über das Investment bei Deal-X ganz ohne Ihre Erlaubnis zu verraten.

Ihre IBAN, Business Identifier Code und andere Bankleitzahlen sollten Sie auf keinen Fall an einen anderen weitergeben, den Sie nicht kennen. Genauso wenig sollten Sie Ihre Konto- oder Depotnummern sowie Passwörter offenbaren.

Übergeben Sie keine Depotunterlagen oder Wertpapierabrechnungen von Deal-X an einen Dritten, der Ihnen fremd ist. Auch Anrufer, die sich als Finanzberater, Online Broker oder Beschäftigter einer Finanzbehörde ausgeben, sind gefährlich.

Kennzeichen seriöser Online Trading Plattformen

Auf betrügerischen Anbieter-Websiten gibt es eine Vielfalt von Kapitalgütern, die in Blogs und sozialen Medien hartnäckig beworben werden, um Anleger zu überzeugen.

Zusätzlich wird mit „Network-Marketing“ um neue Investoren geworben. In der Werbung wird insbesondere das Versprechen auf sofortige Rentabilität betont.

Um mit der Investition zu starten, muss ein interessierter Anleger zuerst ein Benutzerkonto bei der Online Trading Plattform – so wie bei Deal-X – anlegen. Anschließend setzen sich die angeblichen Broker über ein Call-Center mit dem Anleger in Verbindung und setzen alles daran diesen zu überzeugen, große Geldsummen anzulegen.

Die hoffnungsvolle Haltung der Anleger zum Cybertrading wird teilweise durch den Wunsch nach zukünftigen Gewinnen gestärkt.

Die Käufer sind eher willens, in die Zukunft zu investieren, wenn sie genau die Art von Ergebnissen sehen, die sie sich wünschen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Kapitalanleger von einem manipulierten Handelsalgorithmus über die wahre Entwicklung der Börsendaten und -kurse getäuscht. Deal-X muss nicht zwangsläufig zu dieser Kategorie zählen.

Die Kriminellen verwenden ihre eigenen, einseitig definierten Preiswerte für die Berechnung der Profite. Das heißt, dass der Trading Anbieter die ganze Kontrolle darüber hat, ob ein Gewinn erzielt wird oder nicht.

Bis zur Zahlug der angeblichen Renditen wird diese Täuschung fortdauern. Kommt der Zeitpunkt der Ausschüttung, haben die Kunden auf einmal keinen Zugriff mehr auf ihre Kundenkonten und die damit verbundenen persönlichen Kontaktpersonen. Die allermeisten Kapitalanleger verlieren ihr vollständig in solch betrügerischen Handel angelegtes Geld, sodass sie gezwungen sind, einen Rechtsbeistand um Hilfe zu bitten.

Welche Provisionen können beim Online Trading anfallen?

Erkundigen Sie sich im Vorfeld eines Investments bei Deal-X, wie viel von Ihrer Anlagesumme zur Deckung von Kosten wie Gebühren und Provisionen verwendet wird. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um die von den Anbietern bereit gestellten Angaben gründlich zu überprüfen!

Investoren müssen über alle angesetzten Gebühren und deren Wirkung auf die Gewinnspanne von Wertpapierdienstleistern aufgeklärt werden. Außerdem müssen die Vergütungen separat dargestellt werden.

Für den Fall, dass Sie eine Aufschlüsselung aller Kosten einfordern, sind die Anbieter in der Verpflichtung, Ihnen diese Informationen zu geben.

Ein Anbieter wie Deal-X ist aus nachvollziehbaren Motiven in der Regel an möglichst vielen Transaktionen interessiert. Meist sind die Kosten so exorbitant, dass es schwer ist, einen Gewinn zu erreichen. Die Gebühren können das angelegte Kapital in sehr kurzer Zeit sogar verschlingen.

Berücksichtigen Sie daher unbedingt die Kosten! Die Handelsgebühren des Online Brokers müssen für jeden zugänglich sein. Die Transparenz der Kostenstruktur ist auch in den rechtlichen Bestimmungen und Lizenzierungen vorgegeben.

Liegt ein Verstoß vor, kann dem Dienstleister die Lizenz aberkannt werden.

Zahlungen von Deal-X zurückerhalten: schnell handeln

Um einschätzen zu können, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen den Online Broker Deal-X haben, bedarf es ausnahmslos der Prüfung des Einzelfalles. Diese nehmen die Anwälte der Kanzlei Herfurtner im Rahmen einer kostenlosen ersten Beratung für Sie vor.

Ausgangspunkt dieser Betrachtung ist stets der von Ihnen erläuterte Sachverhalt. Darüber hinaus können oftmals Parallelen zu vergleichbar gelagerten Fällen verzeichnet werden. Sie profitieren also von den umfangreichen Erfahrungswerten unserer Rechtsanwälte.

Nach der vollständigen Überprüfung aller Dokumente und der rechtlichen Einordnung, richtet sich die Herangehensweise erst einmal gegen den Anbieter Deal-X selbst, sollten bestimmte Pflichtverletzungen verifizierbar sein. Um ebendiese Pflichtverletzungen nachweisen zu können, müssen die Vertragsdokumente, die E-Mail-Kommunikation und möglicherweise auch zusätzliche Dokumente ausgewertet werden.

Außerdem sind regulierte Online-Trading-Anbieter auch dazu verpflichtet, Telefonaufzeichnungen zu den Unterhaltungen mit den Anlegern anzufertigen und aufzubewahren. Die Aufforderung zur Aushändigung ebendieser Aufzeichnungen und die anschließende Überprüfung ist gleichwohl ein ratsamer und nötiger Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mithilfe dieser Beweismittel können Ansprüche der Anleger sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Geldinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind in diesem Zusammenhang in den Fokus zu nehmen. Weil es sich oftmals um Geldbeträge in in beträchtlicher Höhe handelt, kommt wiederholt die Frage auf, ob die Unternehmen ihren Informationspflichten und den Pflichten entsprechend dem Geldwäschegesetz nachgegangen sind. Eine universelle Äußerung lässt sich hierzu nicht treffen, vielmehr ist der Einzelfall zu betrachten.

Das gleiche gilt für den Begünstigten auf Empfängerseite, der oft nicht äquivalent mit dem Anbieter selbst ist. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist auch ebendieser in Anspruch zu nehmen, sofern Pflichtverletzungen nachweisbar sein sollten.

Nachdem alle zivilrechtlichen Optionen ausgeschöpft sind, bleibt noch das Vorgehen auf der strafrechtlichen Ebene, sofern sich der Verdacht einer Straftat erhärtet. Dafür bedarf es der Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsorganen im In- und Ausland und die Koordination weiterer Vorkehrungen.

Viele Bundeländer haben einstweilen spezielle Abteilungen für die Themenbereiche Betrugsfälle im Zusammenhang mit Online und Krypto-Trading ins Leben gerufen. Mit diesen stehen die Anwälte der Kanzlei Herfurtner konstant in Kontakt.

Nicht zuletzt können auch Provider dienliche Auskünfte zu zu dem Inhaber der Internetseite bieten. Mit den, oft außerhalb Deutschlands ansässigen Providern, Verbindung aufzunehmen, stellt sich für den Laien allerdings als überaus schwierig dar.

Ebenfalls sind Finanzbehörden im In- und Ausland wertvolle Kontaktstellen für geschädigte Investoren.

Neben der Beschwerde gegen den entsprechenden Online Trading Anbieter, die noch weitere potentielle Verbraucher vor Investitionen bewahren soll, können durch die Finanzaufsichtsbehörden als Informationsquelle wahrscheinlich noch weitere Hinweise in Erfahrung gebracht werden.

Diese Informationen ermöglichen oftmals eine Verbindung von Ermittlungen in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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