FinFlex – Das Unternehmen finflex.org bewirbt sich selbst als Online-Trader. Auf dessen Plattform seien kluge Kapitalanlagen im Bereich Forex, Indizes und Kryptowährungen möglich.

Sie haben bei FinFlex investiert und möchten Ihr Kapital zurück? Die Kanzlei Herfurtner hilft Ihnen bei Problemen.

FinFlex – Anwälte beraten Anleger

Gegenwärtig existiert eine enorm hohe Anzahl an Investment-Dienstleistern wie zum Beispiel FinFlex. Hierdurch war es noch nie so leicht aber auch unsicher wie jetzt, in den unbeständigen Finanzmärkten zu investieren.

Vor allem weil es etliche Möglichkeiten gibt, kann die Wahl eines Online Brokers zeitaufwendig und abschreckend sein. Speziell dann, wenn diese Ihren persönlichen Investitionsbedürfnissen genügen soll.

Sie erwägen, bei FinFlex zu investieren? In diesem Fall sind die nachstehenden Aspekte für Sie als Investoren bedeutsam.

  • Der Eintritt zu den globalen Börsenmärkten wird für Geldanleger durch Online-Investitionen bequemer und erschwinglicher.
  • Im Bereich Trading im World Wide Web kann man etliche Auftragsarten verwenden.
  • Eine optimale Anlaufstelle für Kapitalanleger, die sich über Wertpapiere, Futures, Binary Options und Kryptowährungen erkundigen möchten, ist eine Webpräsenz wie diese.

Die folgenden Hinweise sind allgemeine Ratschläge für Investoren – unabhängig von der Plattform in die Sie Geld investieren.

FinFlex Checkliste: Dienstleister umfassend einschätzen

Die nachstehende Aufzählung dient Ihnen zur Absicherung vor Plattformen mit dubiosen Absichten.

  • Nehmen Sie keine unerwünschten Investment-Tipps von Fremden über Telefonwerbung oder E-Mails an.
  • Lassen Sie sich nicht von Beteuerungen über enorm hohe Profite ohne das Risiko, Investitionen zu verlieren, trügen.
  • Benutzen Sie keine Fernwartungssoftware, die sich Zugriff auf Ihre Endgeräte verschafft.
  • Identitätsdiebstahl ist ein ernstzunehmendes Ärgernis: Bitte überreichen Sie keine Kopie Ihres Personalausweises. Kriminelle fordern Sie oftmals dazu auf.
  • Informieren Sie sich so detailliert wie möglich über die Firma und die Ware, die Sie kaufen möchten (Suchmaschinen im Internet, Foren, Online-Kartendienste).
  • Existiert auf der Webseite ein lückenloses Impressum?
  • Fragen Sie sich: Wie lautet der Name des Ansprechpartners, mit dem ich in Verbindung treten soll?
  • Ist in der Firmendatenbank der zuständigen EU-Aufsichtsbehörde ein Unternehmen wie FinFlex aufgeführt?

Cold Calling – wie läuft die gesetzeswidrige Masche ab und setzt sie FinFlex auch ein?

Haben Sie in der Vergangenheit einen Telefonanruf von einem fremden Menschen empfangen, der Ihnen ein Angebot dargelegt hat? Reagieren Sie auf keinen Fall ohne weitere Prüfung darauf.

Unerwünschte Anrufe sind untersagt. „Cold Calling“ ist bei Wertpapierdienstleistern und anderen Unternehmen wie FinFlex eindeutig untersagt.

Es gibt auch Gruppierungen, die vorgeben, für seriöse Internet-Handelsplattformen tätig zu sein. Damit möchten sie Personen dazu zu bewegen, ihnen ihre personenbezogenen Daten zu geben. Nicht selten werden Sie nach Ihrer aller ersten Einzahlung angewiesen, mehr Vermögen einzuzahlen.

Telefonbetrüger lassen sich immer neue Wege einfallen, um Geldgeber um ihre Ersparnisse, ihr Bargeld und zusätzliche Wertgegenstände zu bringen. Eine gebräuchliche Taktik der Täter ist es, den Personen, denen sie Schaden zufügen möchten, zu ungünstigen Tageszeiten anzurufen. Das ist z.B. sehr früh am Morgen oder sehr spät nachts. Uhrzeiten also, zu denen sie am unkonzentriertesten sind.

Außerdem geben die Verbrecher zu Beginn des Gesprächs vor, sie und derjenige der angerufen wurde, würden sich kennen. Die andere Möglichkeit besteht darin, so zu tun,, als seien die Anrufer kundenorientiert. Damit vermitteln die Täter der Person, mit der sie am Telefon sprechen, ein Gefühl von Wohlwollen und Vertrauen. Überprüfen Sie, ob Sie es wirklich mit der Firma FinFlex zu tun haben, wenn Sie telefonisch kontaktiert werden.

Seriöse Finanzdienstleister handeln ausnahmslos in Ihrem Sinne

Die Vergabe von Orders für Wertpapiertransaktionen ohne das Einverständnis des Kontoinhabers kann bisweilen zu einem sprunghaften Anstieg des Kurses bestimmter Aktien führen.

Insbesondere betrifft dies Open-Market-Geschäfte mit illiquiden ausländischen Wertpapieren (Freiverkehr). Seien Sie darum skeptisch, wenn Sie unter Berufung auf scheinbar gewinn bringende Geschäfte oder Gewinnankündigungen gebeten werden, sensible Daten über die Investition bei FinFlex ganz ohne Ihre Zustimmung preiszugeben.

Ihre IBAN, Business Identifier Code und sonstige Bankleitzahlen sollten Sie zu keiner Zeit an einen Dritten weitergeben, der Ihnen nicht bekannt ist. Genauso wenig sollten Sie Ihre Bankkonto- oder Depotnummern sowie Passwörter preisgeben.

Überreichen Sie keine Depot-Schriftstücke oder Wertpapierabrechnungen von FinFlex an jemanden, der Ihnen fremd ist. Auch Anrufer, die sich als Anlageberater, Online Broker oder Angestellter einer Finanzbehörde ausgeben, sind unberechenbar.

Kapitalanlagebetrug: Das sind die Anhaltspunkte

Sie wollen bei FinFlex investieren? Dann sollten Sie alle bedeutsamen Informationen über das Unternehmen in Erfahrung bringen.

Kapitalanlagebetrug ist eine besondere Form des Betruges. Der Täter verspricht oder täuscht gegenüber einem größeren Kreis von Leuten eine gewinnbringende Anlage am Kapitalmarkt vor.

Der Kapitalanlagebetrug wird entsprechend § 264a StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert.

Als Kapitalanlagebetrug können bisweilen die nachfolgenden Dienstleistungen und Strategien infrage kommen:

  • Kriminielle verwenden den Markennamen des Anbieters FinFlex und klonen die Firma
  • Beteiligungen an Wertpapieren, Fonds und Zertifikaten
  • Unerwünschte telefonische Werbeanrufe, sog. Cold Calling
  • Beteiligungen an Firmen

Wer auf Kapitalanlagebetrüger hereingefallen ist, hat vielmals viel finanzielle Mittel investiert. Was können Sie tun bei Anlagebetrug?

  1. Polizeibehörde und Finanzaufsicht über einen Rechtsbeistand miteinbeziehen: Gegen spezielle betrügerische Unternehmen bestehen in der Bundesrepublik Deutschland und auch im Ausland polizeiliche Sammelverfahren. Die Kriminalpolizei ist befugt, die Konten der Abzocker sperren zu lassen und das Vermögen zu beschlagnahmen. Darüber hinaus wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
  2. Geld zurückholen: Sollten Zahlungen über die Kreditkarte abgewickelt worden sein, so kann dieses in vielen Fällen durch eine Einschaltung einer Kanzlei zurückgeholt werden. Bei Überweisungen vom Girokonto aus kann dieses häufig per Bankauftrag zurückgeholt werden.
  3. Schadenersatzansprüche geltend machen: Personen, die unsachgemäß beraten wurden, können Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anlageberater geltend machen.
  4. Verträge zurücknehmen oder anfechten: Betroffene, die einen Vertrag abgeschlossen haben, können diesen bei Anlagebetrug widerrufen oder anfechten.

Online Trading: Planen Sie in jedem Fall Gebühren ein

Erkundigen Sie sich vor einer Investition bei FinFlex, wie viel von Ihrer Investitionssumme zur Deckung von Kosten wie Gebühren und Provisionen aufgewendet wird. Dies ist ein sinnvoller Zeitpunkt, um die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen im Detail zu überprüfen!

Kapitalanleger müssen über alle veranschlagten Kosten und deren Auswirkung auf die Rendite von Wertpapierdienstleistern in Kenntnis gesetzt werden. Außerdem müssen die Vergütungen separat dargestellt werden.

Wenn Sie eine Darstellung der einzelnen Kosten fordern, sind die Finanzdienstleister verpflichtet, Ihnen diese Auskünfte zu geben.

Ein Anbieter wie FinFlex ist aus ersichtlichen Gründen in der Regel an möglichst vielen Tradingtransaktionen interessiert. In vielen Fällen sind die Gebühren so hoch, dass es schwer ist, einen Gewinn zu erzielen. Die Gebühren können das investierte Vermögen in kurzer Zeit sogar auffressen.

Achten Sie daher unbedingt auf die Kosten! Die Provisionsgebühren des Online Brokers müssen für jeden verfügbar sein. Die Klarheit der Struktur der Kosten ist auch in den geltenden Vorgaben und Regulierungen festgelegt.

Im Kontext eines Verstoßes kann dem Dienstleister die Lizenz aberkannt werden.

Geld zurückerhalten von FinFlex? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf

Um abwägen zu können, ob Sie einen Anspruch auf eine Rückzahlung gegen den Online Broker FinFlex haben, bedarf es ausnahmslos der Begutachtung Ihres Einzelfalles. Diese nehmen die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Herfurtner im Rahmen einer ersten Beratung für Sie vor.

Grundlage dieser Analyse ist immer der von Ihnen dargelegte Sachverhalt. Zudem können häufig Ähnlichkeiten zu ähnlich gelagerten Fällen verzeichnet werden. Sie profitieren also von den umfassenden Erfahrungen unserer Rechtsanwälte.

Nach der gesamten Begutachtung aller Dokumente und der juristischen Einordnung, richtet sich das Vorgehen zuerst gegen den Dienstleister FinFlex selbst, sollten bestimmte Pflichtverletzungen verifizierbar sein. Um jene Pflichtverletzungen belegen zu können, sollten die Vertragspapiere, der E-Mail-Nachrichtenverlauf und gegebenenfalls auch zusätzliche Dokumente untersucht werden.

Des Weiteren sind regulierte Online-Trading-Dienstleister auch dazu verpflichtet, Telefonaufzeichnungen zu den Gesprächen mit den Käufern anzufertigen und zu archivieren. Die Aufforderung zur Aushändigung dieser Aufzeichnungen und die anschließende Überprüfung ist ebenfalls ein ratsamer und nötiger Schritt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mittels dieser Beweise können Anforderungen der Investoren sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.

Auch die Geldinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind dabei in den Fokus zu nehmen. Da es sich vielmals um Geldsummen in großem Umfang handelt, kommt wiederholt die Frage auf, ob die Institutionen ihren Informationspflichten und den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nachgegangen sind. Eine universelle Aussage lässt sich hierzu nicht treffen, vielmehr ist der Falle des Einzelnen zu betrachten.

Das gleiche betrifft den Begünstigten auf Empfängerseite, der sehr oft nicht äquivalent mit dem Anbieter selbst ist. Unter Umständen ist auch dieser in Anspruch zu nehmen, wenn Pflichtverletzungen nachweisbar sein sollten.

Nach der Ausschöpfung zivilrechtlicher Möglichkeiten, bleibt noch das Vorgehen auf der strafrechtlichen Ebene, sollte sich der Verdacht einer strafbaren Handlung erhärten. Dafür bedarf es der Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsorganen im In- und Ausland und die Abstimmung weiterer Maßnahmen.

Viele Bundeländer haben inzwischen spezielle Einheiten für die Themenbereiche Betrug im Bereich Online und Krypto-Handel etabliert. Mit selbigen stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner wiederkehrend in Kontakt.

Nicht zuletzt können auch Web Hoster brauchbare Auskünfte zu den Domaininhabern liefern. Die Kontaktaufnahme mit den, oft im Ausland ansässigen Web Hostern,, ist für jemand unerfahrenen jedoch äußerst schwierig.

Gleichwohl sind Finanzaufsichten im In- und Ausland praktische Kontaktstellen für Geschädigte.

Neben der Beschwerde gegen den entsprechenden Online Trading Anbieter, die noch weitere mögliche Käufer vor Geldanlagen bewahren soll, können über die Finanzbehörden als Informationsquelle eventuell andere Hinweise erlangt werden.

Diese Angaben erlauben in vielen Fällen eine Vernetzung von Ermittlungen in der BRD, Österreich und der Schweiz.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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