Ein Gesellschaftsrechtler ist ein spezialisierter Jurist, der Unternehmen in allen rechtlichen Belangen rund um die Gesellschaftsform, Unternehmensführung und -struktur berät. In diesem Artikel werden die Aufgaben, die erforderliche Ausbildung und die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Gesellschaftsrechtlers detailliert erläutert.

Die Aufgaben eines Gesellschaftsrechtlers

Gesellschaftsrechtler sind Experten im Bereich des Gesellschaftsrechts und unterstützen Unternehmen in einer Vielzahl von rechtlichen Angelegenheiten. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Beratung, Gestaltung und Vertretung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.

Beratung bei der Gründung von Gesellschaften

Gesellschaftsrechtler begleiten Unternehmen bei der Gründung und Wahl der geeigneten Rechtsform. Dies umfasst:

  • Rechtsformwahl: Beratung hinsichtlich der Vor- und Nachteile verschiedener Gesellschaftsformen wie GmbH, AG, UG, KG und OHG.
  • Gesellschaftsvertrag: Erstellung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und anderen Gründungsdokumenten.
  • Behördliche Genehmigungen: Unterstützung bei der Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen und Lizenzen.

Unternehmensstruktur und Umstrukturierungen

Gesellschaftsrechtler beraten Unternehmen bei der Optimierung der Unternehmensstruktur und der Durchführung von Umstrukturierungen:

  • Fusionen und Übernahmen: Beratung und rechtliche Begleitung von Mergers & Acquisitions (M&A), einschließlich Due Diligence, Vertragsverhandlungen und Umsetzung von Transaktionen.
  • Rechtsformänderungen: Unterstützung bei der Änderung der Rechtsform, beispielsweise von einer GmbH in eine AG.
  • Spaltungen und Ausgliederungen: Rechtliche Beratung bei der Aufteilung oder Ausgliederung von Unternehmensbereichen.

Corporate Governance und Compliance

Gesellschaftsrechtler stellen sicher, dass Unternehmen die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einhalten und eine gute Unternehmensführung praktizieren:

  • Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen: Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Sitzungen des Vorstands und Aufsichtsrats.
  • Compliance-Programme: Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien.
  • Corporate Governance: Beratung zu Themen der Unternehmensführung, einschließlich der Gestaltung von Organstrukturen und der Festlegung von Verantwortlichkeiten.

Streitigkeiten und Prozessvertretung

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich von Gesellschaftsrechtlern ist die Vertretung von Unternehmen in rechtlichen Streitigkeiten:

  • Gesellschafterstreitigkeiten: Unterstützung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, einschließlich Mediation und Prozessvertretung.
  • Schiedsverfahren: Vertretung von Unternehmen in nationalen und internationalen Schiedsverfahren.
  • Vertragsstreitigkeiten: Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Verträgen.

Ausbildung zum Gesellschaftsrechtler

Der Weg zum Gesellschaftsrechtler erfordert eine fundierte juristische Ausbildung und spezialisierte Weiterbildung im Bereich des Gesellschaftsrechts.

Jurastudium

Die Grundlage für eine Karriere als Gesellschaftsrechtler bildet das Jurastudium. In Deutschland ist der Studiengang wie folgt aufgebaut:

  • Erstes Staatsexamen: In der Regel ein 6- bis 8-semestriges Studium, das mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschließt. Es umfasst grundlegende Rechtsgebiete wie Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.
  • Referendariat: Eine zweijährige praktische Ausbildung in verschiedenen juristischen Stationen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwaltskanzleien), die mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen endet.

Spezialisierung im Gesellschaftsrecht

Nach dem Zweiten Staatsexamen können angehende Gesellschaftsrechtler ihre Kenntnisse durch spezialisierte Weiterbildungen und Praxis vertiefen:

  • LL.M.-Programme: Master of Laws (LL.M.)-Programme mit Fokus auf Gesellschaftsrecht bieten vertiefte Kenntnisse und internationale Perspektiven.
  • Promotion: Eine Promotion (Dr. iur.) im Gesellschaftsrecht kann zusätzliche wissenschaftliche Qualifikation und Expertise vermitteln.
  • Fachanwalt: Die Qualifikation zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erfordert eine zusätzliche Ausbildung und den Nachweis praktischer Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet.

Berufspraxis und Erfahrung

Praktische Erfahrung ist für Gesellschaftsrechtler von großer Bedeutung. Diese kann gesammelt werden durch:

  • Anwaltskanzleien: Tätigkeit in spezialisierten Wirtschaftskanzleien oder Corporate-Law-Abteilungen großer Kanzleien.
  • Unternehmen: Juristische Positionen im Inhouse-Bereich von Unternehmen, insbesondere in der Rechtsabteilung.
  • Banken und Finanzinstitute: Juristische Beratung in rechtlichen Abteilungen von Banken und Finanzinstituten.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Gesellschaftsrechtler

Gesellschaftsrechtler müssen sich in einem komplexen rechtlichen Rahmen bewegen, der von nationalen und internationalen Vorschriften und Standards geprägt ist.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit von Gesellschaftsrechtlern im Handelsgesetzbuch (HGB) und im GmbH-Gesetz (GmbHG) verankert.

Internationale Vorschriften

Gesellschaftsrechtler, die international tätige Unternehmen beraten, müssen sich auch mit internationalen Vorschriften und Standards auskennen:

  • Europäisches Gesellschaftsrecht: EU-Richtlinien und Verordnungen, beispielsweise die SE-Verordnung zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und die Richtlinie zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften.
  • International Financial Reporting Standards (IFRS): Standardisierte Rechnungslegungsstandards, die für börsennotierte Unternehmen von Bedeutung sind.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr.

Berufsrechtliche Vorschriften

Gesellschaftsrechtler unterliegen spezifischen berufsrechtlichen Vorschriften, die durch die BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt sind:

  • Berufspflichten: Vorschriften zur anwaltlichen Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Loyalität gegenüber Mandanten.
  • Honorarregelungen: Regelungen zur Vergütung und Honorargestaltung von Rechtsanwälten.
  • Fortbildungspflichten: Vorschriften zur kontinuierlichen fachlichen Weiterbildung und Qualifizierung.

Praktische Tipps für angehende Gesellschaftsrechtler

Der Beruf des Gesellschaftsrechtlers ist anspruchsvoll und erfordert fundiertes Wissen sowie praktische Erfahrung. Hier sind einige praktische Tipps für den Einstieg und die erfolgreiche Karriere:

1. Netzwerken und Kontakte knüpfen

Der Aufbau eines starken beruflichen Netzwerks ist entscheidend für den Erfolg als Gesellschaftsrechtler:

  • Besuchen Sie Fachveranstaltungen, Seminare und Messen im Bereich Gesellschaftsrecht.
  • Werden Sie Mitglied in juristischen Fachvereinigungen und Verbänden.
  • Knüpfen Sie Kontakte zu Kollegen, Mandanten und Branchenexperten.

2. Spezialisierung und Weiterbildung

Eine Spezialisierung und kontinuierliche Weiterbildung sind essenziell, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben und Ihre Expertise zu vertiefen:

  • Besuchen Sie Fortbildungsseminare und spezialisierte Kurse im Gesellschaftsrecht.
  • Streben Sie die Fachanwaltsqualifikation im Handels- und Gesellschaftsrecht an.
  • Beteiligen Sie sich an wissenschaftlichen Publikationen und Fachforen.

3. Praxis und praktische Erfahrung

Praktische Erfahrung ist unerlässlich, um Praxiswissen zu erwerben und die theoretischen Kenntnisse anzuwenden:

  • Suchen Sie Praktika und Referendariatsstationen in renommierten Wirtschaftskanzleien oder Unternehmensrechtsabteilungen.
  • Bearbeiten Sie eigenständig Mandate und übernehmen Sie verantwortungsvolle Aufgaben.
  • Arbeiten Sie interdisziplinär mit anderen Fachgebieten wie Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zusammen.

4. Sprachkenntnisse und internationale Ausrichtungen

Exzellente Sprachkenntnisse und internationale Ausrichtungen sind ein großer Vorteil im Gesellschaftsrecht:

  • Verbessern Sie Ihre Englischkenntnisse und erlernen Sie ggf. weitere Fremdsprachen.
  • Arbeiten Sie an internationalen Mandaten und grenzüberschreitenden Projekten.
  • Absolvieren Sie Auslandsaufenthalte oder Studienprogramme, um internationale Erfahrungen zu sammeln.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Gesellschaftsrechtler

Frage: Was macht ein Gesellschaftsrechtler?
Antwort: Ein Gesellschaftsrechtler berät Unternehmen in allen rechtlichen Belangen rund um Gesellschaftsformen, Unternehmensstruktur, Corporate Governance, Fusionen und Übernahmen und Konfliktlösungen. Er begleitet Unternehmen bei der Gründung, Umstrukturierung, Compliance und der Beilegung von Streitigkeiten.

Frage: Welche Ausbildung ist für einen Gesellschaftsrechtler notwendig?
Antwort: Die grundlegende Ausbildung umfasst das Jurastudium und das Referendariat, die mit dem Ersten und Zweiten Staatsexamen abschließen. Eine Spezialisierung im Gesellschaftsrecht erfolgt durch Weiterbildungen, LL.M.-Programme, Promotionen oder die Fachanwaltsqualifikation im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Frage: Welche rechtlichen Grundlagen sind für Gesellschaftsrechtler wichtig?
Antwort: Wichtige rechtliche Grundlagen in Deutschland umfassen das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz (GmbHG), das Aktiengesetz (AktG), das Umwandlungsgesetz (UmwG) und die Insolvenzordnung (InsO). Auch internationale Vorschriften wie EU-Richtlinien und IFRS-Standards sind relevant.

Frage: Wo arbeiten Gesellschaftsrechtler typischerweise?

Antwort: Gesellschaftsrechtler arbeiten in spezialisierten Wirtschaftskanzleien, Corporate-Law-Abteilungen großer Kanzleien, Inhouse-Rechtsabteilungen von Unternehmen, bei Banken und Finanzinstituten sowie in internationalen Anwaltskanzleien.

Der Beruf des Gesellschaftsrechtlers bietet vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben in der rechtlichen Beratung und Unterstützung von Unternehmen. Durch eine fundierte Ausbildung, spezialisierte Weiterbildungen und praktische Erfahrungen können Gesellschaftsrechtler einen wertvollen Beitrag zum erfolgreichen Management und zur rechtlichen Absicherung von Unternehmen leisten.

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