Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen ist eine wichtige Entscheidung, die langfristige Auswirkungen auf Ihre Geschäftstätigkeit haben kann. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns ausführlich mit den verschiedenen Rechtsformen befassen, ihre Vor- und Nachteile sowie die wichtigsten Kriterien, die bei der Entscheidung für eine bestimmte Form zu berücksichtigen sind. Wir werden auch auf aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile eingehen, die Ihre Entscheidung beeinflussen können.

Gliederung

  1. Einzelunternehmen
  2. Personengesellschaften
  3. Kapitalgesellschaften
  4. Genossenschaften
  5. Rechtsformwahl: Kriterien und Entscheidungshilfen
  6. Aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile
  7. FAQs
  8. Rechtsformwahl: Wir helfen Ihnen

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform und wird von einer einzelnen Person gegründet. Es gibt keine strikten Gründungsvorschriften, und die Buchführungspflichten sind weniger streng als bei anderen Gesellschaftsformen.

Vorteile:

Nachteile:

  • Unbeschränkte Haftung des Einzelunternehmers
  • Keine Möglichkeit der Beteiligung von Partnern oder Investoren
  • Schwierigkeiten bei der Finanzierung, da keine Kapitalgesellschaft

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben. Es gibt verschiedene Arten von Personengesellschaften, die im Folgenden näher erläutert werden.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft und erfordert keine besonderen Gründungsvorschriften. Sie ist oft die bevorzugte Rechtsform für kleinere Unternehmen und Freiberufler, die gemeinsam ein Projekt oder einen Auftrag durchführen möchten.

Vorteile:

  • Einfache Gründung
  • Keine speziellen gesetzlichen Regelungen
  • Flexibilität in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags

Nachteile:

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine erweiterte Form der GbR und richtet sich an kaufmännische Unternehmen. Die Gründung einer OHG erfordert die Eintragung ins Handelsregister und unterliegt den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Vorteile:

  • Höheres Ansehen durch Eintragung ins Handelsregister
  • Bessere Finanzierungsmöglichkeiten durch die Möglichkeit der Beteiligung von Investoren
  • Flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags

Nachteile:

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine besondere Form der Personengesellschaft, bei der es neben den persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) auch Gesellschafter mit beschränkter Haftung (Kommanditisten) gibt. Die KG eignet sich daher für Unternehmen, die einerseits die Flexibilität einer Personengesellschaft wünschen, andererseits aber auch das Haftungsrisiko für bestimmte Gesellschafter begrenzen möchten.

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung für Kommanditisten
  • Flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
  • Möglichkeit der Beteiligung von Investoren

Nachteile:

  • Unbeschränkte Haftung für Komplementäre
  • Strenge Buchführungspflichten
  • Eintragung ins Handelsregister erforderlich

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die im Gegensatz zu Personengesellschaften selbst Träger von Rechten und Pflichten sind. Sie bieten den Vorteil der beschränkten Haftung für ihre Gesellschafter und sind daher für Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf und höherem Risiko geeignet.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Sie bietet eine beschränkte Haftung für ihre Gesellschafter und erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro.

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung für Gesellschafter
  • Höheres Ansehen durch Eintragung ins Handelsregister
  • Gute Finanzierungsmöglichkeiten

Nachteile:

  • Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich
  • Strenge Buchführungspflichten
  • Körperschaftssteuerpflicht

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist eine Rechtsform für größere Unternehmen, die sich durch die Möglichkeit der Emission von Aktien und die Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft auszeichnet. Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro und unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen.

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung für Aktionäre
  • Möglichkeit der Kapitalbeschaffung durch Aktienemission
  • Höheres Ansehen durch Eintragung ins Handelsregister

Nachteile:

  • Mindestgrundkapital von 50.000 Euro erforderlich
  • Strenge gesetzliche Regelungen und Publizitätspflichten
  • Körperschaftssteuerpflicht

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und wurde als Reaktion auf die zunehmende Beliebtheit der englischen Limited (Ltd.) in Deutschland eingeführt. Sie ermöglicht die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung schon ab einem Stammkapital von 1 Euro. Allerdings muss ein Viertel des Jahresüberschusses solange zurückgestellt werden, bis das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht ist.

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung für Gesellschafter
  • Niedriger Mindestkapitalbedarf (ab 1 Euro)
  • Einfachere Gründung als bei einer GmbH

Nachteile:

  • Thesaurierungspflicht (Rücklagenbildung)
  • Strenge Buchführungspflichten
  • Körperschaftssteuerpflicht

Genossenschaften

Genossenschaften sind Zusammenschlüsse von mindestens drei Personen, die gemeinsam wirtschaftliche Ziele verfolgen und dabei das Prinzip der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung verfolgen. Genossenschaften können in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen tätig sein, wie z. B. im Wohnungswesen, im Handel oder in der Landwirtschaft.

Vorteile:

  • Demokratische Entscheidungsstrukturen (ein Mitglied, eine Stimme)
  • Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder
  • Haftung beschränkt auf das Genossenschaftsvermögen

Nachteile:

  • Mindestens drei Gründungsmitglieder erforderlich
  • Prüfungspflicht durch Genossenschaftsverband
  • Keine Möglichkeit der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft

Rechtsformwahl: Kriterien und Entscheidungshilfen

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Kriterien beschrieben:

Haftung: Möchten Sie als Gründer unbeschränkt oder beschränkt haften? Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, während bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen eine unbeschränkte Haftung besteht.

Finanzierungsmöglichkeiten: Wie hoch ist Ihr Kapitalbedarf und welche Finanzierungsmöglichkeiten benötigen Sie? Kapitalgesellschaften bieten generell bessere Finanzierungsmöglichkeiten, da sie Kapital von Investoren aufnehmen können.

Gründungsaufwand: Wie viel Aufwand möchten Sie in die Gründung investieren? Einzelunternehmen und GbRs sind einfach und schnell zu gründen, während Kapitalgesellschaften und Genossenschaften höhere Gründungsanforderungen haben.

Steuerliche Aspekte: Welche steuerlichen Aspekte sind für Ihr Unternehmen relevant? Während Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Einkommenssteuer unterliegen, müssen Kapitalgesellschaften Körperschaftssteuer zahlen.

Flexibilität: Wie flexibel möchten Sie in der Gestaltung Ihres Unternehmens sein? Bei Personengesellschaften haben Sie mehr Freiheiten in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, während Kapitalgesellschaften und Genossenschaften stärkeren gesetzlichen Vorgaben unterliegen.

Es ist ratsam, sich bei der Rechtsformwahl von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, um die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile

Die Rechtsprechung und Gesetzgebung zu Gesellschaftsformen unterliegen ständigen Veränderungen. Hier einige aktuelle Entwicklungen:

  • Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat im Jahr 2020 einige Änderungen im Aktiengesetz (AktG) vorgenommen, welche die Rechte von Aktionären und die Offenlegung von Vergütungsstrukturen betreffen.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2019 entschieden, dass die Regelungen zur Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften in § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) teilweise verfassungswidrig sind (Az. 2 BvL 6/17). Eine Neuregelung steht noch aus.
  • Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG II) befindet sich derzeit in der Gesetzgebungsphase und soll die Möglichkeiten zur Sanierung von Unternehmen, insbesondere von Kapitalgesellschaften, verbessern.

FAQs

Welche Rechtsform eignet sich am besten für mein Unternehmen?

Das hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Es ist empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, um die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden.

Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?

Die Gründung einer GmbH kann je nach Vorbereitung und Komplexität des Gesellschaftervertrags zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen dauern.

Kann ich eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umwandeln?

Ja, eine Umwandlung ist grundsätzlich möglich. Der genaue Ablauf und die Anforderungen hängen von den beteiligten Rechtsformen ab und sollten mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater besprochen werden.

Muss ich für mein Unternehmen einen Geschäftsführer bestellen?

Das hängt von der gewählten Rechtsform ab. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist die Bestellung eines Geschäftsführers oder Vorstands gesetzlich vorgeschrieben. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Geschäftsführers.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Wahl einer bestimmten Rechtsform?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen der Einkommenssteuer und können daher von verschiedenen Steuervorteilen profitieren, wie z. B. dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. Kapitalgesellschaften hingegen müssen Körperschaftssteuer zahlen, was in der Regel zu einer höheren Steuerlast führt. Allerdings können Kapitalgesellschaften auch steuerliche Vorteile in Bezug auf die Verlustverrechnung und die Ausschüttung von Dividenden haben. Eine detaillierte steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Wie kann ich die Haftung in meinem Unternehmen begrenzen?

Die Haftung kann durch die Wahl einer Rechtsform mit beschränkter Haftung, wie z. B. einer GmbH, AG oder UG (haftungsbeschränkt), begrenzt werden. Bei Personengesellschaften wie der KG kann die Haftung für bestimmte Gesellschafter (Kommanditisten) ebenfalls beschränkt werden.

Welche Rechtsform eignet sich am besten für Start-ups?

Für Start-ups kann die Wahl einer Rechtsform mit beschränkter Haftung und guten Finanzierungsmöglichkeiten wie der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) vorteilhaft sein. Allerdings hängt die optimale Rechtsformwahl von den individuellen Zielen und Bedürfnissen des Start-ups ab und sollte mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater besprochen werden.

Rechtsformwahl: Wir helfen Ihnen

Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung, die langfristige Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben kann. Die verschiedenen Gesellschaftsformen bieten jeweils eigene Vor- und Nachteile, die bei der Entscheidungsfindung sorgfältig abgewogen werden sollten. Um die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden, ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen.

Wir hoffen, dass dieser umfassende Blog-Beitrag Ihnen einen hilfreichen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile sowie die relevanten Kriterien bei der Entscheidungsfindung bietet. Bei weiterführenden Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts oder Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

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