Die Vermögensverwaltende GmbH ist eine attraktive Option für vermögende Privatpersonen und Familien, die ihr Vermögen effizient managen und steuerlich optimieren möchten. In diesem Artikel beleuchten wir die zahlreichen Vorteile dieser Gesellschaftsform, erläutern die steuerlichen Aspekte und zeigen auf, wie ein erfahrener Vermögensverwaltende GmbH Anwalt bei der Gründung und Verwaltung einer solchen Gesellschaft unterstützen kann.

Inhaltsverzeichnis

  1. Überblick über die Vermögensverwaltende GmbH
  2. Vorteile einer Vermögensverwaltenden GmbH
  3. Rechtliche Fallstricke und Herausforderungen
  4. Steuerliche Aspekte einer Vermögensverwaltenden GmbH
  5. Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH
  6. Die Rolle des Anwalts bei der Vermögensverwaltenden GmbH
  7. Fazit: Wann ist eine Vermögensverwaltende GmbH sinnvoll?

Überblick über die Vermögensverwaltende GmbH

Die Vermögensverwaltende GmbH (VVGmbH) ist eine spezielle Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die hauptsächlich zur Verwaltung und Optimierung des privaten Vermögens ihrer Gesellschafter eingesetzt wird.

Sie bietet zahlreiche Vorteile wie eine verbesserte Haftungsbeschränkung, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten und lässt sich flexibel an die Bedürfnisse der Gesellschafter anpassen. In diesem Abschnitt werden die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Anwendungsbereiche sowie die Unterschiede zu anderen Gesellschaftsformen knapp erläutert.

Rechtliche Grundlagen der Vermögensverwaltenden GmbH

Die rechtlichen Grundlagen für die Vermögensverwaltende GmbH finden sich im deutschen Gesetz, insbesondere im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und im Handelsgesetzbuch (HGB). Die VVGmbH ist eine spezielle Ausgestaltung der GmbH und unterliegt den gleichen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften wie eine herkömmliche GmbH. Die für eine VVGmbH relevanten Gesetze sind unter anderem:

Anwendungsbereiche der Vermögensverwaltenden GmbH

Die Vermögensverwaltende GmbH kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, um das Vermögen der Gesellschafter zu verwalten und zu optimieren. Dazu zählen insbesondere:

  1. Verwaltung von Immobilien: Die VVGmbH kann als Eigentümerin von Immobilien auftreten und diese vermieten oder verpachten.
  2. Verwaltung von Kapitalanlagen: Die VVGmbH kann Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen oder Investmentfonds halten und verwalten.
  3. Verwaltung von Beteiligungen: Die VVGmbH kann Beteiligungen an anderen Unternehmen halten und verwalten.
  4. Verwaltung von Kunst- und Sammlerobjekten: Die VVGmbH kann wertvolle Kunst- und Sammlerobjekte erwerben, halten und verwalten.

Unterschiede zu anderen Gesellschaftsformen

Die Vermögensverwaltende GmbH unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel der Personengesellschaft oder der Aktiengesellschaft:

Haftungsbeschränkung: Im Gegensatz zu Personengesellschaften wie der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG) haftet bei der VVGmbH nur die Gesellschaft selbst und nicht die Gesellschafter persönlich.

Rechtsform: Die VVGmbH ist eine Kapitalgesellschaft, während Personengesellschaften wie die OHG oder KG auf dem persönlichen Engagement ihrer Gesellschafter basieren.

Steuerliche Behandlung: Die VVGmbH unterliegt der Körperschaftssteuer, während Personengesellschaften der Gewerbesteuer und die Gesellschafter der Einkommensteuer unterliegen. Die steuerliche Behandlung der VVGmbH kann somit vorteilhafter sein.

Beispiele und aktuelle Gerichtsurteile

Im Zusammenhang mit Vermögensverwaltenden GmbHs gibt es einige interessante Gerichtsurteile, die die Relevanz und Bedeutung dieser Gesellschaftsform verdeutlichen:

BFH, Urteil vom 11.07.2018, Az. IV R 32/15: In diesem Fall hat das Bundesfinanzhof entschieden, dass eine VVGmbH, die Immobilien vermietet, als gewerblich tätig eingestuft werden kann, wenn sie über einen größeren Immobilienbestand verfügt und eine umfangreiche Geschäftstätigkeit entfaltet. Die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ist somit von entscheidender Bedeutung für die steuerliche Behandlung der VVGmbH.

FG Münster, Urteil vom 16.11.2017, Az. 10 K 2472/15 F: Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine VVGmbH, die ausschließlich Kapitalvermögen verwaltet, grundsätzlich als vermögensverwaltend und nicht gewerblich tätig einzustufen ist. Dies zeigt, dass die Art der Vermögenswerte, die von der VVGmbH verwaltet werden, eine wichtige Rolle für die steuerliche Einstufung spielt.

Insgesamt zeigt sich, dass die Vermögensverwaltende GmbH eine vielseitige und flexible Gesellschaftsform ist, die zahlreiche Vorteile für die Verwaltung und Optimierung des Vermögens ihrer Gesellschafter bietet. Gleichzeitig ist die rechtliche und steuerliche Gestaltung einer VVGmbH komplex und erfordert die Expertise eines erfahrenen Vermögensverwaltende GmbH Anwalts, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und die Vorteile dieser Gesellschaftsform optimal zu nutzen.

Vorteile einer Vermögensverwaltenden GmbH

Eine Vermögensverwaltende GmbH bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der direkten Investition in Vermögenswerte wie Immobilien oder Wertpapiere. In diesem Kapitel werden die verschiedenen Vorteile detailliert erläutert und anhand von rechtlichen Ausführungen, Beispielen und Gesetzen verdeutlicht.

Haftungsbeschränkung

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Das bedeutet, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter grundsätzlich ausgeschlossen ist, was einen wichtigen Vorteil gegenüber Personengesellschaften wie der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG) darstellt.

Relevant in diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen:

  • § 13 Abs. 1 GmbHG: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sofern keine Sondervorschriften greifen.
  • § 43 Abs. 2 GmbHG: Geschäftsführer einer GmbH haften persönlich, wenn sie ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzen und dadurch einen Schaden verursachen.

Steuerliche Optimierung

Die Vermögensverwaltende GmbH kann im Vergleich zur direkten Investition steuerliche Vorteile bieten. Diese ergeben sich insbesondere aus der Möglichkeit zur Nutzung von Verlustvorträgen, der steuerlichen Abschreibung von Vermögenswerten und der Anwendung der Körperschaftssteuer.

Rechtliche Grundlagen für die steuerliche Optimierung sind unter anderem:

  • § 10d EStG: Verlustvorträge können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden, was die Steuerlast reduziert.
  • § 7 EStG: Abschreibungen auf abnutzbare Vermögenswerte wie Immobilien sind steuerlich abzugsfähig.
  • § 23 KStG: Die Körperschaftssteuer beträgt aktuell 15% (zzgl. Solidaritätszuschlag) und ist in der Regel niedriger als der persönliche Einkommensteuersatz der Gesellschafter.

Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung

Die Vermögensverwaltende GmbH kann als Instrument zur geordneten und steueroptimierten Nachfolgeplanung innerhalb einer Familie eingesetzt werden. Dabei können sowohl der Gesellschaftsanteil als auch die zugrunde liegenden Vermögenswerte übertragen werden.

Relevante Gesetze und Regelungen in diesem Zusammenhang sind:

  • § 6 Abs. 3 EStG: Die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung kann zu einer steuerlichen Kontinuität führen.
  • § 7 Abs. 1 ErbStG: Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des Vermögens und den persönlichen Freibeträgen der Erben. Die Nutzung einer VVGmbH kann in bestimmten Fällen zu einer geringeren Erbschaftsteuerbelastung führen.

Konsolidierung von Vermögenswerten

Die Bündelung von Vermögenswerten verschiedener Art in einer Vermögensverwaltenden GmbH ermöglicht eine effizientere Verwaltung und möglicherweise auch Kosteneinsparungen. Durch die zentrale Verwaltung können beispielsweise Verwaltungskosten reduziert und die Steuerbelastung optimiert werden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Vermögensverwaltende GmbH zahlreiche Vorteile bietet, insbesondere im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung, steuerliche Optimierung, Nachfolgeplanung und Konsolidierung von Vermögenswerten. Um diese Vorteile optimal zu nutzen, ist es jedoch wichtig, sich frühzeitig professionelle rechtliche Beratung einzuholen und die Gesellschaft entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen zu gestalten.

Rechtliche Fallstricke und Herausforderungen

Trotz ihrer Vorteile birgt die Vermögensverwaltende GmbH auch einige rechtliche Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Diese können sich aus unterschiedlichen Bereichen ergeben, wie zum Beispiel der Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit, der Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafter oder der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften.

Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit

Die Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit ist von entscheidender Bedeutung für die steuerliche Behandlung der Vermögensverwaltenden GmbH. Gewerbliche Tätigkeit kann zu einer höheren Steuerlast und zur Anwendung des Gewerbesteuergesetzes führen. Zu beachten sind hierbei insbesondere:

  • Die Vermögensverwaltende GmbH darf keine gewerblichen Einkünfte erzielen (§ 15 EStG).
  • Die Tätigkeit der Gesellschaft muss im Wesentlichen auf die Verwaltung des eigenen Vermögens beschränkt sein und darf keine gewerbliche Infrastruktur aufweisen.
  • Die Anzahl der verwalteten Immobilien, die Höhe der Mieteinnahmen oder die Beteiligung an anderen Unternehmen können bei der Beurteilung der gewerblichen Tätigkeit eine Rolle spielen.

Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafter

Obwohl die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, können Geschäftsführer und Gesellschafter unter bestimmten Umständen persönlich haftbar gemacht werden:

Verletzung von Sorgfaltspflichten: Geschäftsführer können bei Verstößen gegen ihre Sorgfaltspflichten (§ 43 GmbHG) persönlich haften, wenn dadurch Schäden für die Gesellschaft entstehen (z. B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, Az. I-16 U 51/14).

Durchgriffshaftung: In Ausnahmefällen kann eine Durchgriffshaftung der Gesellschafter eintreten, wenn die Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter nicht gewahrt wird (z. B. bei Vermischung von Privat- und Gesellschaftsvermögen oder Missbrauch der Gesellschaftsform).

Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Geschäftsführer und Gesellschafter können strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn sie beispielsweise gegen Steuergesetze, Insolvenzvorschriften oder andere strafrechtliche Normen verstoßen.

Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften

Die Vermögensverwaltende GmbH muss eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften einhalten, die sich aus dem GmbHG, dem HGB und weiteren Gesetzen ergeben. Dies umfasst unter anderem:

  • Publizitätspflichten: Die Vermögensverwaltende GmbH ist verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse und gegebenenfalls Lageberichte beim elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen (§§ 325 ff. HGB).
  • Kapitalaufbringung und -erhaltung: Die Gesellschafter müssen das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufbringen und erhalten (§§ 5, 30 GmbHG).
  • Anzeigepflichten gegenüber dem Handelsregister: Änderungen in der Geschäftsführung, der Vertretungsbefugnis oder dem Gesellschaftsvertrag müssen dem Handelsregister angezeigt werden (§§ 53, 54 HGB).

Steuerliche Aspekte einer Vermögensverwaltenden GmbH

Die steuerlichen Vorteile einer Vermögensverwaltenden GmbH liegen vor allem in der Nutzung von Verlustvorträgen, der Möglichkeit zur steuerlichen Abschreibung und der Anwendung der Körperschaftssteuer. In diesem Abschnitt werden die verschiedenen steuerlichen Aspekte einer VVGmbH detailliert erläutert.

1. Verlustvorträge

Verluste, die innerhalb der Vermögensverwaltenden GmbH entstehen, können im Rahmen von Verlustvorträgen mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Dies ermöglicht eine Reduzierung der Steuerlast in profitablen Jahren. Die Regelungen zu Verlustvorträgen sind in § 10d EStG und § 8c KStG verankert.

2. Steuerliche Abschreibung

Vermögenswerte wie Immobilien können innerhalb einer Vermögensverwaltenden GmbH steuerlich abgeschrieben werden, was die Steuerlast reduziert. Die Regelungen zur steuerlichen Abschreibung finden sich in § 7 EStG und § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

3. Körperschaftssteuer

Die Vermögensverwaltende GmbH unterliegt der Körperschaftssteuer, die mit derzeit 15% (zzgl. Solidaritätszuschlag) in der Regel niedriger ist als der persönliche Einkommensteuersatz der Gesellschafter. Dies kann zu einer insgesamt geringeren Steuerbelastung führen. Die Regelungen zur Körperschaftssteuer finden sich in § 23 KStG.

4. Gewerbesteuer

Eine rein vermögensverwaltende GmbH ist grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, da sie keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) ausübt. Die genaue Abgrenzung zwischen gewerblicher und vermögensverwaltender Tätigkeit ist jedoch von entscheidender Bedeutung, um die Gewerbesteuerfreiheit sicherzustellen.

5. Umsatzsteuer

Reine Vermögensverwaltungen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, da sie keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen. Bei der Verwaltung von Immobilien kann jedoch Umsatzsteuer anfallen, wenn eine Option zur Umsatzsteuerpflicht (§ 9 UStG) gewählt wurde.

Aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele

Einige aktuelle Gerichtsurteile verdeutlichen die steuerlichen Aspekte einer Vermögensverwaltenden GmbH und die Bedeutung einer professionellen rechtlichen Beratung:

  • BFH, Urteil vom 20.12.2017, Az. I R 94/15: Das Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Vermögensverwaltende GmbH aus der Veräußerung von Immobilien entstandene Verluste mit anderen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verrechnen kann.
  • FG Münster, Urteil vom 16.11.2017, Az. 10 K 2472/15 F: Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine VVGmbH, die ausschließlich Kapitalvermögen verwaltet, grundsätzlich als vermögensverwaltend und nicht gewerblich tätig einzustufen ist, was zur Gewerbesteuerfreiheit führt.

Insgesamt zeigt sich, dass die steuerlichen Aspekte einer Vermögensverwaltenden GmbH vielschichtig und komplex sind. Um die steuerlichen Vorteile dieser Gesellschaftsform optimal zu nutzen, ist es wichtig, sich frühzeitig professionelle rechtliche Beratung einzuholen und die Gesellschaft entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen zu gestalten.

Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH

Die Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie bei einer herkömmlichen GmbH. In diesem Kapitel werden die verschiedenen Schritte und Anforderungen bei der Gründung einer VVGmbH detailliert erläutert und anhand von rechtlichen Ausführungen, Beispielen, Gesetzen und aktuellen Gerichtsurteilen verdeutlicht.

Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

Der erste Schritt bei der Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Hierbei ist es wichtig, den Vertrag individuell auf die Bedürfnisse der Gesellschafter und die geplante Vermögensverwaltung abzustimmen. Dabei sollten unter anderem folgende Punkte geregelt werden:

  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens (Vermögensverwaltung)
  • Höhe des Stammkapitals
  • Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
  • Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung

Relevant in diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen:

  • § 2 GmbHG: Erfordernis der notariellen Beurkundung
  • § 6 GmbHG: Vorschriften für den Gesellschaftsvertrag

Einzahlung des Stammkapitals

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000 Euro. Dieses Kapital muss entweder in Geld oder in Sacheinlagen eingebracht werden. Eine ausreichende Kapitalausstattung ist wichtig, um die Vermögensverwaltung effektiv und sicher durchführen zu können.

Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung des Stammkapitals muss die Vermögensverwaltende GmbH im Handelsregister eingetragen werden. Erst mit der Eintragung erhält die Gesellschaft Rechtsfähigkeit und kann als eigenständige juristische Person agieren.

Relevant in diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen:

  • § 11 GmbHG: Erfordernis der Eintragung im Handelsregister
  • § 12 HGB: Vorschriften für die Eintragung im Handelsregister

Bestellung von Geschäftsführern

Die Geschäftsführer der Vermögensverwaltenden GmbH sind für die Verwaltung und Vertretung der Gesellschaft verantwortlich. Sie sollten sorgfältig ausgewählt und idealerweise mit entsprechender Expertise im Bereich der Vermögensverwaltung ausgestattet sein.

Relevant in diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen:

  • § 35 GmbHG: Vertretung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer
  • §§ 46 ff. GmbHG: Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung der GmbH

Fazit: Die Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH erfordert die Beachtung zahlreicher rechtlicher Vorschriften und Formalitäten. Um mögliche Fallstricke zu vermeiden und die Vorteile dieser Gesellschaftsform optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt einzubeziehen, der bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, der Kapitalbeschaffung und der Eintragung im Handelsregister unterstützt und berät.

Die Rolle des Anwalts bei der Vermögensverwaltenden GmbH

Ein erfahrener Vermögensverwaltende GmbH Anwalt ist nicht nur bei der Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH von großer Bedeutung, sondern auch im Rahmen der fortlaufenden Verwaltung und Beratung. Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt kann dazu beitragen, mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Vorteile der Gesellschaftsform optimal zu nutzen.

Gestaltung des Gesellschaftsvertrags

Der Anwalt unterstützt bei der Ausarbeitung eines individuell zugeschnittenen Gesellschaftsvertrags, der die Bedürfnisse der Gesellschafter berücksichtigt und die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. Dies umfasst insbesondere:

  • Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (§§ 35 ff. GmbHG)
  • Festlegung des Stammkapitals und der Stammeinlagen der Gesellschafter (§§ 5, 7 GmbHG)
  • Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung sowie zur Ausschüttung von Gewinnen (§§ 29, 58 GmbHG)
  • Regelungen zur Nachfolgeplanung und zum Ausscheiden von Gesellschaftern (§§ 15, 16, 34 GmbHG)

Rechtsberatung und Compliance

Der Vermögensverwaltende GmbH Anwalt fungiert als ständiger Ansprechpartner für rechtliche Fragen und unterstützt die Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und der Vermeidung von Haftungsrisiken. Dies umfasst unter anderem:

  • Beratung zur Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit
  • Unterstützung bei der Einhaltung von handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften (z. B. Offenlegungspflichten gemäß §§ 325 ff. HGB)
  • Beratung zu gesellschaftsinternen Regelungen und Vereinbarungen (z. B. Geschäftsordnungen, Gesellschafterbeschlüsse)

Steuerliche Beratung

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater kann der Vermögensverwaltende GmbH Anwalt steuerliche Optimierungsmöglichkeiten identifizieren und umsetzen. Dies kann beispielsweise folgende Aspekte umfassen:

  • Nutzung von Verlustvorträgen zur Reduzierung der Steuerlast (§ 10d EStG)
  • Steuerliche Abschreibungen auf abnutzbare Vermögenswerte (§ 7 EStG)
  • Anwendung der Körperschaftssteuer und Optimierung der Gewinnausschüttungen (§§ 23, 27 KStG)

Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung

Der Anwalt unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen, um eine geordnete und steueroptimierte Vermögensübergabe innerhalb der Familie zu gewährleisten. Hierbei können beispielsweise folgende Aspekte relevant sein:

  • Gestaltung von Schenkungs- und Übertragungsverträgen im Einklang mit dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (§§ 3, 7 ErbStG)
  • Regelungen zur Fortführung der Gesellschaft und zur Nachfolge in der Geschäftsführung (§§ 34, 35 GmbHG)
  • Beratung zur steueroptimierten Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Vermögenswerten

Fazit: Wann ist eine Vermögensverwaltende GmbH sinnvoll?

Eine Vermögensverwaltende GmbH kann eine attraktive Option für vermögende Privatpersonen und Familien sein, die ihre Vermögenswerte effizient verwalten und steuerlich optimieren möchten. Die Gründung und Verwaltung einer solchen Gesellschaft erfordert jedoch spezifisches rechtliches Know-how.

Daher ist es empfehlenswert, sich frühzeitig einen erfahrenen Vermögensverwaltende GmbH Anwalt an die Seite zu holen, der bei der Gründung, Verwaltung und Nachfolgeplanung unterstützt und mögliche rechtliche Fallstricke vermeiden hilft.

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